Hi,
mir ging gerade etwas durch den Kopf: Beim Anlegen eines Sparplans wird dieser immer (z.B.) am 17. des Monats ausgeführt. Da ein Sparplan mehrere Jahre laufen kann, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der 17. eines Monats ausserhalb der Geschäftszeiten von z.B. der Xetra "landet": Am Wochenende, an einem Feiertag etc. - damit sind die Bedingungen "eher ungünstig" - man wird ja immer wieder (zu Recht!) hier darauf hingewiesen, nur zu den Geschäftszeiten zu handeln.
Ist das dann frei nach dem Prinzip "habe ich halt Pech gehabt" ... oder wird so ein Fall gehandhabt?