Von der PKV zurück in die GKV durch Teilzeit

  • Hallo,


    wer kann mir weiterhelfen. Ich über 50 Jahre.. ( Familienvater 2 Kinder in der PKV / Frau nicht berufstätig in der freiwilligen GKV ) möchte zurück in die GKV und bin schon vor 2002 in der PKV ( seit 1994 )


    Besteht die Möglichkeit durch zeitlich begrenzte Teilzeit ( z.B. 3 Monate ) und einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze wieder dauerhaft in die GKV zu gelangen oder gibt es Hindernisgründe. Lt. Information bei einer GKV ist die obligatorische Anschlußversicherung ( 01.08.2013 die obligatorische
    Anschlussversicherung gemäß § 188 Abs. 4 SGB V ) bindend, so dass meine Famlie wieder dauerhaft in der GKV wären . Im Netz gibt es Berichte, dass bereits 1 Monat ausreicht. Wer kann an dieser Stelle weiterhelfen ?


    Gibt es Fallstricke bei der obligatorischen Anschlussversicherung ?

  • Sorry, so geht es nicht. Durch eine dreimonatige Teilzeit tritt ggf. keine Versicherungspflicht ein. Bei Änderung des Vertrages muss vorausschauend für die nächsten 12 Monate das Einkommen unter (hier besondere JAEG = BBG KV) liegen. Da der AG haftet, werden die meisten das so nicht umsetzen, sondern die Meldung versicherungsfrrei beibehalten.


    Ob man mit drei Monaten Teilzeit dann vorausschauend unter die BBG KV kommt ??


    Im Netzt steht 1-Monat? Natürlich, es reicht sogar ein Tag um über die obligatorische Anschlussversicherung in der GKV zu bleiben. Das Problem ist aber der erste und nicht der zweite Schritt.


    Ansonsten schwebt immer über allem, wenn man es nicht richtig macht, die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 44 SGB X).


    Das ist aber doch alles eigentlich so einfach .. ich sage es aber nicht einfach so, weil das Teil meines Berufes ist, wie man es macht.


    Bei Ihnen schreiht mich der kostengünstigste Weg in die GKV schon an ....

  • Hallo KVProfi,


    schade eigentlich, dass Sie keinen Tipp geben möchten. Ist das hier doch schließlich eine Seite von Finanztip.
    und jeder hat seine Gründe, warum er wechseln möchte, die sollte man akzeptieren.


    aber zu Ihrem Beitrag hätte ich eine Frage: wer entscheidet über die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes?

  • derKVProfi:


    ganz klar ist mir der Hinweis mit der Arbeitgeberhaftung nicht, denn wenn der Arbeitgeber krankenversicherungsfrei abrechnet, wie Sie meinen, also KEINE KV-Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abführt, dann haftet er doch in dem Fall, in welchem festgestellt werden sollte, dass der Arbeitnehmer doch krankenversicherungnpflichtig ist, für die nicht abgeführten Krankenversicherungsbeiträge, die sich die Krankenversicherung dann vom Arbeitgeber holen wird. Dieser darf sich dann rückwirkend die nicht abgeführten Beiträge vom Arbeitnehmer holen.


    Hat der Arbeitgeber jedoch die gesetzlichen KV-Beiträge abgeführt und es würde sich rückwirkend herausstellen, dass der Arbeitnehmer doch nicht in die gesetzlichen KV aufzunehmen wäre, dann erhält er die zuviel gezahlten Beiträge zurück. Als Arbeitgeber würde ich also zur Vermeidung eines Haftungsrisikos genau anders handeln und die KV-Beiträge einbehalten.

  • @ Herbert ... ich hatte Ihnen einen Tip gegeben: so geht es nicht, wie sie es dargestellt haben - so nicht. Das ist doch mal ein Tip, oder? Kostenlos, nett und korrekt!


    Lassen Sie es, oder machen Sie es. Machen Sie es, dann fliegt es Ihnen und Ihrem AG ordentlich um die Ohren.


    Sie suchen den kostengünstigsten, rechtlich einwandfreien und absolut sicheren Weg? Quick&Dirty ... ich kenne den Weg, den er schreit mich bei Ihrer Fallschilderung an!


    @ Elke, er erhält etwas zurück ... das ist jetzt aber der zweite Schritt vor dem ersten Schritt und es ist irrelevant!


    Und der Arbeitgeber darf sich rückwirkend nur für maximal drei Monate beim Arbneitnehmer etwas zurückholen. Er, der AG haftet und der Regreß gegen den Arbeitnehmer ist begrenzt. Bevor jetzt wieder die Frage kommt: nein, das ist so, aber eben nicht immer, sondern letztendlich kommt es auf den Einzelfall konkret an!


    Und die Rückrechnunge, das ist die Realität, führen immer bei mindestens einem Beteiligten zu Verlusten (AG oder AN oder beiden).


    Und spätestens dann, wenn es nicht sauber eingefädelt ist und irgendetwas unvorhergesehenes passiert, spätestens dann fliegen die Konstruktionen endgültig, weil dann die Wahrheit auf den Tisch kommt, weil man sich eben nicht einig ist! Dann wird geplaudertt und dann ist die Nichtigkeit auf jeden Fall gegeben und bewiesen!


    Und dann kann es auch rückwirkend richtig ätzend werden!


    Beiträge zurück ... ich muss gerade an mich halten ... ja, kurzfristig ... mittelfristig treten die Katastrophen ein, nicht kurzfristig. Mittelfristig gibt es nicht wirklich was zurück, oder? Und NICHT-Versicherung PKV seit Jahren kostet bis zu 15 Monatsbeiträge Pämienzuschlag!!! OHNE AG Zuschuss!

  • Hallo KVProfi,


    ich bin bin bei diesem Thema nicht der Fragesteller. Ich bin neu hier und habe meine Frage in einem anderen Beitrag.
    ich wollte Sie nicht negativ kritisieren. Mir ging es nur darum, dass hier Laien Fragen stellen und nicht die Fachkenntnis besitzen. Ich denke auch, es geht hier um legale Antworten und Tipps.


    sorry, falls es falsch rüber gekommen ist.

  • Und es geht im Einzelfall um Rechtsdienstleistungen!


    Und es geht immer um den einzelnen Fall ... die pauschalen Regelungen stehen ja im Artikel von Finanztip.


    Und einige Versuche abzukürtzen und denken, dass sie irgendetwas irgendwie machen können!


    Wenn man es alleine macht, dann macht man es 110% exakt nach den Vorgaben des Gesetzes.


    Wer abkürzen will, will Gelod sparen, also muss er ein Teil der Ersparnis investieren, damit aus Sparen nicht Nachzahlen wird.


    Oder er holt meine 30 Jahre Berufserfahrung mit detaillierten Kenntnissen, in Gesetzen, Kommentaren Rechtsprechung, Rundschreiben und Verfahrensweisen nach und dann kann er sich sicher selber beraten!


    Zitat

    Ich denke auch, es geht hier um legale Antworten und Tipps.


    Alles was ich mache ist legal ... aber es gibt Dinge, die ich nicht für NICHTS in ein Forum schreibe!!!

  • @derKVProfi
    Da dies ein Forum ist, dient es dem Austausch.
    Möchte man sich austauschen, kann hier sicher jeder teilnehmen, der etwas zu sagen hat.
    Möchte man nichts sagen, so wie sie, dann sollte man nicht teilnehmen.
    Aber Beiträge wie ihrer, nach der Art "Ich weiß etwas, verrate es aber nicht!" finde ich völlig sinnfrei.
    Dies ist ebenso wertvoll, als hätten sie nichts geschrieben und bringt dem Hilfesuchenden daher auch nichts!

  • Also in der Regel würde ich Das Geld für einen unabhängigen gerichtlich bestellten Rentenberater in die Hand nehmen um auf der sicheren Seite zu sein.
    Dem Gesetz nach müssen sie, wenn ich richtig erinnere, eine längere Zeit vor Rentenbeantragung pflichtversichert sein um überhaupt als Rentner zu den Bedingungen der GKV für Rentner versichert werden zu können.
    Bei mir war das Problem das ich 90% meines Erwerbslebens freiwillig aber immer in der GKV versichert war. Nach längerem Rechtsstreit wurde mir und allen ähnlich gelagerten Fällen der Weg in die preisgünstigere RKV in der GKV zugestanden. Aber wie gesagt die Auskünfte bei einem zugelassenen Rentenberater sind Gebühren mässig überschaubar und verbindlich. Während sie bei KVprofis Geld zahlen ohne jegliche Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft! Was solche [...] auf einer kostenfreien finanztipseite wollen, erschliesst sich mir nicht bzw. betrachte ich als Frechheit!

  • Der "KVProfi" ist hier offensichtlich auf Kundenfang aus. Er ist laut seinem Profil Mitarbeiter eines Versicherungsberaters.
    Für eine Beratung zur Rückkehr in die GKV verlangt seine Firma zwischen 100 € und 300 € jeweils zzgl. MwSt.


    Nun ist das ja grundsätzlich legitim, wenn jemand Kunden akquirieren möchte. Ob der Ton des "KVProfi" und die Inhalte seiner Beiträge das geneigte Publikum erreichen, hängt vom Publikum ab.


    Für meinen Geschmack kommt er sehr überheblich und besserwisserisch rüber.
    Und teilweise sind seine im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Ansichten auch schlicht falsch.


    Dem ursprünglichen Anfrager Paul Peter rate ich, dass er sich mit der von ihm bevorzugten gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzt und die geplante Aktion offensiv bespricht. Meiner Erfahrung nach sind alle gesetzlichen Kassen sehr daran interessiert Mitglieder zu gewinnen - und beraten Interessenten dann auch in diesem Sinne.


    Im Übrigen kommt es auf den Arbeitgeber an. Der muss natürlich von vornherein die Teilzeittätigkeit als "Pflichtmitgliedschaft" anmelden. Tut er dies nicht, weil er die Tätigkeit als "kurzfristige Beschäftigung" im Sinne der Regelungen für die sog. "Minijobs" einstuft, dann tritt keine Versicherungspflicht ein. Da hat "KVProfi" recht.


    Wenn der Arbeitgeber dies jedoch als reguläres Beschäftigungsverhältnis einstuft, dann ist auch eine Teilzeitbeschäftigung versicherungspflichtig. Das ist völlig unbestreitbar. Stellt sich z.B. nach drei Monaten heraus, dass der Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt wurde, weil er die Anforderungen nicht erfüllt hat, dann steht die obligatorische Anschlussversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Raum.


    Weshalb diese bei Peter Paul nicht greifen sollte, ist mir als Mensch mit einer juristischen Ausbildung nicht ersichtlich.
    Allerdings bin ich KEIN "KVProfi".


    Der ganze Eiertanz ist entstanden, weil der Gesetzgeber ab 01.04.2007(!) die allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle in Deutschland lebenden Menschen eingeführt hat. Früher war klar, wer als Jüngerer in die PKV gewechselt ist, der sollte auch im Alter dort bleiben. Und wenn er oder sie sich die Prämien nicht mehr leisten konnte, dann hat ihn die PKV gekündigt - und der Betreffende war völlig ohne Krankenversicherungsschutz.


    Da dies häufig bei einkommens- und vermögenslosen Personen vorkam, musste seinerzeit der Sozialhilfeträger für die Behandlungskosten aufkommen. Weil aber Sozialhilfeträger keine gesetzlichen Krankenkassen sind, haben die Ärzte nach den Gebührenordnungen für Privatpatienten liquidiert. Ich kann mich noch an die Schlagzeilen der Boulevard-Presse erinnern: "Obdachloser als Privatpatient beim Arzt!".


    Das hat die Politiker aufgeschreckt. Vor Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht gab es ca. 400.000 Nichtversicherte in Deutschland. Die Zahl ging nach Einführung der Pflicht zurück. In 2011 waren es laut statistischem Bundesamt noch 111.000, die nicht versichert waren.


    Eigentlich wollte der Gesetzgeber mit Einführung der Pflicht erreichen, dass die Nichtversicherten in die Versicherungsform zurückkehren, in der sie zuvor versichert waren. Der PKV wurde auf's Auge gedrückt, dass sie ehemals Privatversicherte dann wenigstens zum "Basistarif" aufnehmen müssen.


    Ein Wechsel wie diesen Peter Paul jetzt beabsichtigt, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewünscht. Es gilt immer noch das Prinzip: einmal privat - immer privat.


    Allerdings ist das gesetzlich schwer zu fassen. Und die seit 01.08.2013 geltende "obligatorische Anschlussversicherung" nun einmal eine Pflichtversicherung, die verhindern soll, dass ein gesetzlich Versicherter plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht, wenn sein Arbeitsverhältnis endet. Gleiches gilt für die nicht berufstätige Ehefrau, die nach der Scheidung plötzlich ohne Familienversicherung dasteht.


    Die ganze Regelung konterkariert eigentlich die frühere Ausnahme von der Regel. Schon früher konnte man die Mitgliedschaft in der GKV freiwillig fortsetzen - aber eben erst nach Zurücklegen bestimmer Mindestzeiten der Pflichtmitgliedschaft.


    Bei der obligatorischen Anschlussversicherung geht es jedoch nicht um die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft - sondern es handelt sich um eine Pflichtmitgliedschaft...


    Wie das dann mit der Beitragsberechnung geht... - keine Ahnung. Das muss die GKV beantworten.
    Das Pflichtmitglied ist mit seinem Arbeitseinkommen als Nichtselbstständiger beitragspflichtig.


    Wenn Peter Paul aber nach der dreimonatigen Teilzeittätigkeit gar kein Arbeitseinkommen mehr hat, wird er wohl mit seiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (d.h. inklusive Zinsen, Mieteinahmen, Dividenden usw.) zur Beitragszahlung herangezogen. Das passt eigentlich nicht zur "Pflicht"mitgliedschaft. Aber das musst Du Dir wirklich von der Kasse erläutern lassen. Dort sitzen die Experten.

  • An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die hilfreichen Beiträge bedanken. Die Diskussion geht allerdings mittlerweile über das sachliche Niveau hinaus, weswegen ich den Thread geschlossen habe.


    Ohne eine Wertung abzugeben möchte ich an dieser Stelle daran erinnern, dass jedes einzelne Community-Mitglied unabhängig von den Umständen Respekt verdient hat. Gegenseitige Achtung ist hier in unserem Forum das höchste Gut.


    Was aber tun, wenn ein Mitglied offensichtlich gegen die Forenregeln handelt? In solchen Momenten ist es zugegebenermaßen schwer, sich zurückzuhalten. Genau dann bitten wir aber um Enthaltung und um Mithilfe: Jeden Beitrag hier kann man „melden“ und so uns Moderatoren aufmerksam machen. Auf diese Weise wird die Anonymität des Sichtenden geschützt und wir können im Ernstfall moderativ eingreifen. Vielen Dank dafür schon einmal im Voraus!