Leaseplan Bank - Versteuerung - Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,


    ich wende mich nochmal mit einer Frage ins Forum, aus deren Beantwortung ich in anderen Threads nicht gänzlich schlau geworden bin.

    Wie funktioniert das Thema Versteuerung von Zinserträgen bei der LeasePlan Bank im Bezug auf Freistellungsaufträge?


    Mein Kenntnisstand ist folgender: Ich kann direkt bei der LeasePlan Bank keinen Freistellungsauftrag einrichten, weil niederländisches Institut, ohne deutsche Niederlassung; muss mich also selbst um die korrekte Versteuerung kümmern.


    Hier hatte ich gelesen, dass ich Erträge angeben muss, sobald ich die Freigrenze überschreite:

    RE: Leaseplan Bank - Tagesgeld


    Dazu meine konkrete Frage: Wie erkennt das Finanzamt, das meine Freigrenze von 801€ noch nicht ausgeschöpft ist?

    - ich habe einige Freistellungsaufträge eingerichtet, komme bei all diesen aber noch nicht auf 801€

    - jetzt habe ich für mein Referenzkonto für die Leaseplan Bank bei einem deutschen Kreditinstitut einen weiteren Freistellungsauftrag eröffnet

    - der Gedanke dahinter: mit diesem Freistellungsauftrag kann ich die Zinserträge bei der LPB freistellen


    - jedoch habe ich an der Logik dahinter gezweifelt, als ich las, dass dem Finanzamt nicht die Freistellungsaufträge an sich, sondern nur freigestellte Beträge übermittelt werden (korrekt?)

    - da bei der Referenzbank jedoch keine weiteren Zinserträge anfallen, wüsste das Finanzamt folglich nichts von der Eixstenz des Freistellungsauftrages? (korrekt?)


    Beste Grüße

    Chris

  • Mein Kenntnisstand ist folgender: Ich kann direkt bei der LeasePlan Bank keinen Freistellungsauftrag einrichten, weil niederländisches Institut, ohne deutsche Niederlassung; muss mich also selbst um die korrekte Versteuerung kümmern.

    Vollkommen korrekt. :)


    Mein Kenntnisstand ist, dass du die Zinsen auch unter der Freigrenze in der Steuererklärung angeben musst.

    Aber da du ja wahrscheinlich eh eine Steuererklärung machst, sollte das kein Aufwand sein. ;)

    Das FA rechnet ja nur mit den gemeldeten Erträgen. Und da hast du korrekt erfasst, dass die das FA von Leaseplan nicht gemeldet bekommt. :)

  • Chris:


    Das Finanzamt erkennt nach Abgabe der Steuererklärung automatisch, ob deine Freigrenze von 801 Euro überschritten ist oder nicht.


    Du kannst keine Zinserträge bei der LPB über die Bank des Referenzkontos freistellen (wozu auch?).


    Welche Daten den Finanzbehörden letztendlich übermittelt werden, weiß niemand wirklich genau.

  • Die Zinsen werden von Leaseplan auf das Tagesgeldkonto bei Leaseplan ausgezahlt. Das Referenzkonto (vermutlich auch bei dir dein normales Gehaltskonto bei einer deutschen Bank) erfährt von den Zinsen nichts. Daher bringt ein Freistellungsauftrag für dieses Referenzkonto auch nichts.

  • Zu dieser etwas älteren Thematik hätte ich noch zwei Verständinsfragen:

    Ich habe auch ein Tagesgeldkonto bei der Leaseplan Bank.

    Muss ich jetzt für dieses Konto etwas von meinem Freistellungsauftrag offen lassen oder kann ich die 1000 € trotzdem auf alle meine deutschen Konten verteilen?


    Muss ich in der Anlage KAP dann nur die Erträge des Leaseplan Kontos angeben oder auch die von den deutschen Konten, die eigentlich vom Freistellungsauftrag gedeckt sind?


    Wenn ich nur die Erträge von der Leaseplan Bank angebe und meinen Freistellungsauftrag komplett verteilt habe, weiß ja das Finanzamt gar nicht, dass ich eigentlich noch einen Freistellungsauftrag frei hätte?

  • Die Leasebank führt keine Steuern ab, daher kann für diese Konto kein Freistellungsauftrag erteilt werden. Die 1000 Euro können daher auf alle deutschen Konten verteilt werden.


    In die Anlage KAP müssen daher die unversteuerten Erträge des Leaseplan-Kontos angegeben werden. Deutsche Erträge (da die alle abgeltend versteuert wurden) müssen nicht erklärt werden. Wenn die 1000 Euro Freibetrag jedoch nicht ausgeschöpft sind und noch etwas „übrig“ ist für die Lease-Erträge, dann gibt man alle Erträge an und das Finanzamt berücksichtigt den noch freien Betrag.


    Das Finanztamt erfährt von den tatsächlich freigestellten Beträgen durch Meldungen der deutschen Institute. Wie der Freistellungsauftrag verteilt wurde, ist dabei irrelevant. Siehe hier unter Allgemeines:

    https://www.bzst.de/DE/Unterne…llungsauftraege_node.html



    Klar?

  • Sinnvoll ist immer alles bei der Steuererklärung anzugeben, wenn die Günstigerprüfung zu deinen Gunsten ausfällt, bekommst du auf alle Anlagen den günstigeren Steuersatz. Falls verheiratet kann man mit einen geeigneten Programm noch schauen ob Einzel- oder Zusammenveranlagung besser ist (doppelter Freibetrag 1602 ab 23 2000€).

  • Muss ich in der Anlage KAP dann nur die Erträge des Leaseplan Kontos angeben oder auch die von den deutschen Konten, die eigentlich vom Freistellungsauftrag gedeckt sind?

    Streng genommen musst du nur die Erträge des Leaseplan-Kontos angeben.

    Ich würde aber alle Erträge angeben, dann prüft das Finanzamt, ob die 801/1000 € (bzw. das doppelte mit Partner) ausgeschöpft sind. Und wenn dein durchschnittlicher Steuersatz unter 25 % liegt, profitierst du auch.