Hallo zusammen,
ich wende mich nochmal mit einer Frage ins Forum, aus deren Beantwortung ich in anderen Threads nicht gänzlich schlau geworden bin.
Wie funktioniert das Thema Versteuerung von Zinserträgen bei der LeasePlan Bank im Bezug auf Freistellungsaufträge?
Mein Kenntnisstand ist folgender: Ich kann direkt bei der LeasePlan Bank keinen Freistellungsauftrag einrichten, weil niederländisches Institut, ohne deutsche Niederlassung; muss mich also selbst um die korrekte Versteuerung kümmern.
Hier hatte ich gelesen, dass ich Erträge angeben muss, sobald ich die Freigrenze überschreite:
RE: Leaseplan Bank - Tagesgeld
Dazu meine konkrete Frage: Wie erkennt das Finanzamt, das meine Freigrenze von 801€ noch nicht ausgeschöpft ist?
- ich habe einige Freistellungsaufträge eingerichtet, komme bei all diesen aber noch nicht auf 801€
- jetzt habe ich für mein Referenzkonto für die Leaseplan Bank bei einem deutschen Kreditinstitut einen weiteren Freistellungsauftrag eröffnet
- der Gedanke dahinter: mit diesem Freistellungsauftrag kann ich die Zinserträge bei der LPB freistellen
- jedoch habe ich an der Logik dahinter gezweifelt, als ich las, dass dem Finanzamt nicht die Freistellungsaufträge an sich, sondern nur freigestellte Beträge übermittelt werden (korrekt?)
- da bei der Referenzbank jedoch keine weiteren Zinserträge anfallen, wüsste das Finanzamt folglich nichts von der Eixstenz des Freistellungsauftrages? (korrekt?)
Beste Grüße
Chris