2/3 Tätigkeit gleichzeitig

  • Hallo zusammen, seit ca. 2 Monaten habe ich 2 Tätigkeiten und werde sogar mit Erlaubnis 3 Tätigkeiten bis Ende des Jahres durchführen. Ich habe meinen Arbeitgeber (Nummer 2) gesagt, dass er mich mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen sollte. Leider hat er schon 2 mal mit der Lohnsteuerklasse 3 mein Gehalt gerechnet, obwohl meinen anderen Arbeitgeber schon mein Gehalt mit der Lohnsteuerklasse 3 abgerechnet hatte.


    Was könnte auf mich bei Steuererklärung kommen? Musste was zurück zahlen? Könnte ich Problem mit dem Finanzamt haben? Wenn ich etwas zurück zahlen müsste, wie kann ich es rechnen?


    Danke euch für eine baldige Antwort!


    Viele Grüße,

    Max

  • Der Arbeitnehmer hat außer einer Steuernachzahlung keine Probleme.

    Ein Arbeitgeber fragt die Steuerklasse üblicherweise bei der Finanzverwaltung ab.

    Errechnen der Nachzahlung: http://www.nettolohn.de: Bruttonebeneinkünfte mit Steuerklasse 6 eingeben. Die angezeigten Steuern zu den Steuern der Haupttätigkeit zählen und die bisher tatsächlich gezahlten/einbehaltenen Steuern davon abziehen. Je nach Höhe der Werbungskosten & Co sind dies die voraussichtlich noch zu zahlenden Steuern.

    Unabhängig davon: Wenn die Nebeneinkünfte geringer sind als die des Hauptjob, dann empfiehlt sich eine nebenberufliche Selbständigkeit. Diese wäre dann sozialversicherungsfrei. Zudem sind mit Betriebsausgaben auch noch Steuern zu senken.

  • Unabhängig davon: Wenn die Nebeneinkünfte geringer sind als die des Hauptjob, dann empfiehlt sich eine nebenberufliche Selbständigkeit. Diese wäre dann sozialversicherungsfrei.

    =O So pauschal kann man das nicht sagen!


    Es gibt mehr Sozialversicherungszweige als die Kranken- und Pflegeversicherung!