Hallo, wir sind verheiratet, gemeinsam veranlagt. A verdient ca. 40.000 € brutto im Jahr, B hat nur Kapitaleinkünfte von ca. 2.000 € im Jahr. Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.601 € wird also bereits überschritten. Gebe ich beim BMF-Rechner unsere Daten ein, komme ich bereits auf einen Grenzsteuersatz von 26,16%.
Daher die Frage: Würde sich bei uns ein Antrag auf NV-Bescheinigung lohnen?