Gemeinschaftskonto Tod eines Kontoinhabers

  • Hallo,


    ich bin durch einen Fall im Bekanntenkreis aufgeschreckt worden: Ehepaar in Zugewinngemeinschaft, Gemeinschaftskonto, ein Ehepartner verstirbt, die Bank sperrt das Konto, bis die Erbregelungen ihr nachgewiesen werden. Da in dem Fall noch ein Auslandserbe eine Rolle spielte, habe ich es als Sonderfall betrachtet. Allerdings wird im Finanztip- Artikel Gemeinschaftskonto https://www.finanztip.de/girokonto/gemeinschaftskonto/ so eine Vorgehensweis auch schon angedeutet. Nun können zwischen Tod und Ausstellung des Erbscheins ja Wochen bis Monate liegen, in denen auch noch erhöhter Geldbedarf besteht. Daraus ergeben sich für mich einige praktische Fragen:


    Ist der eine Kontoinhaber irgendwie verpflichtet, der Bank den Tod des anderen Inhabers mitzuteilen? Die AGBs von einigen Banken habe ich durchforstet und keine entsprechenden Regelungen gefunden. Erst wenn der nun alleinige Inhaber das Konto auflösen will, müsste er m.E. den Sachverhalt gegenüber der Bank offenlegen.


    Informiert irgendeine offizielle Stelle (Nachlassgericht, Meldeamt) die Banken über den Tod eines Kunden? Kann ich mir praktisch kaum vorstellen. Wie ist es mit dem Rentenservice der Deutschen Post; überweist er einfach die Rente nicht mehr oder gibt es eine aktive Mitteilung an die Bank?


    Und zum Schluss, hat hier schon jemand Erfahrungen in dieser Konstellation sammeln müssen?


    Gruß Pumphut

  • Kann das nicht beantworten, aber in meinem Fall hat es 6 Monate gedauert, bis der Tod meines Vaters mir vom Gericht mitgeteilt wurde. Die Ersparnisse, die noch vorhanden waren, hätten per Pflichtteil aufgeteilt werden müssen. Da aber nicht klar war, wer Erbe ist und an wen man sich wenden muss, hätte ich erst mal klagen müssen, das offenzulegen. Dann hätte man an einen von mehreren herantreten müssen, um ihn wegen der Ersparnisse zu verklagen. In der Zwischenzeit hatte man das Konto bereits durch Abhebungen geleert, wie ich aus einer Quelle weiss.

    D.h. Das Nachlassgericht macht einen Dreck! Habe selbst mit dem Rechtspfleger gesprochen. Das ist nicht vorgesehen, dass die irgendwas regeln und dafür sorgen, dass alle Erben ihre Ansprüche bekommen.

    Im Fall meiner Großmutter hat die eigene Tochter, also meine Mutter wpchenlang nichts vom Ableben erfahren. In der Zwischenzeit hat der Bruder das Haus ausgeräumt, Gegenstände an sich gebracht und als eigenes / Geschenke deklariert. Sparbuch war geleert und aufgelöst. Die Tochter des Bruders hatte wie durch Zauberhand einen auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag für die Wohnung zum Dummypreis vorzuweisen und kann nicht gekündigt werden. Damit ist das Haus erst einmal wertlos und meine Mutter wird wohl kaum noch was davon haben.

    Was gemeinsame Konten angeht:

    Ich habe mit meiner Mutter bei der Bank eine Regelung verfasst, dass die jeweils andere Partei auf das Konto Zugriff hat. Zudem hat noch jeder sein eigenes Konto und eine EC Karte für den anderen.

  • Was sind das nur für Familienverhältnisse wo man sich beschwert, dass man vom Tod eines nahen Angehörigen erst nach Wochen vom Gericht erfährt? Sich offenkundig Null für die Person interessieren und dann noch meckern wenn man kein Erbe bekommt...

  • Hallo,


    es ist schon interessant, welche Weiterungen das Thema erfährt. Zu meiner Fragestellung fühle ich mich aber in der Annahme bestätigt, dass das Nachlassgericht die Banken nicht über den Tod informiert. Woher sollten sie auch die Bankverbindungen kennen?


    M.E. können nur die Erben, Erbbesitzer oder Verwandte diese Information der Bank übermitteln. Diese Personen haben aber keine irgendwie geartete gesetzliche Verpflichtung dazu, so dass die Information je nach Interessenlage gegeben wird oder aber auch nicht (siehe Beispiele von @steuermann 70).


    Gruß Pumphut

  • Was sind das nur für Familienverhältnisse wo man sich beschwert, dass man vom Tod eines nahen Angehörigen erst nach Wochen vom Gericht erfährt?

    Die Verhältnisse sind so, dass die betreffende Person sich mit einem Teil des ehelichen Vermögens aus dem Staub gemacht hat und mit angeblichem Hinweis auf Bedrohung an einem unbekannten Ort lebte und es nur selten über Anwälte Kontakt gab.

    Ich frage mal umgekehrt:

    Was ist das für Nachlassgericht, dass sich ein halbes Jahr Zeit lässt, Angehörige über den Tod einer Person zu informieren und so denen, die um ihn herum sind und ihn negativ beeinflussen, alle Chancen geben, Tatsachen zu schaffen?

    Die Sachlage ist nämlich die, dass dort schon schleichende Demenz vorgelegt hat, ein anderer Angehöriger als Betreuer benannt wurde und dieser nun ganz offenbar die Kohle und das Grundstück hat.


    Ich will das aber nicht weiter ausführen. E ist nur ein Beispiel, was im Umfeld des Themas Nachlass alles für ein Dreck passieren kann und dass man sich nicht auf die unfähigen Berhörden verlassen darf, dass die irgendwas regeln.

  • Meine Antwort kommt zwar ein bisschen spät, aber vielleicht hilft sie noch dem einen oder anderen.

    Ich habe mit dem Sachverhalt tatsächlich schon Erfahrung gesammelt, bei uns war es allerdings so, dass ich von dem anderen Kontoinhaber bereits vor dem Tod eine Bankenvollmacht bekommen hatte, dadurch gab es keine Probleme hinsichtlich einer Kontensperrung. Eine Bankenvollmacht gehört für mich wie eine Vorsorgevollmacht zu den Dokumenten, die man in einer guten Beziehung rechtzeitig mit der anderen Partei regeln sollte, macht wirklich vieles einfacher, vor allem bei einem Gemeinschaftskonto.


    Achtung noch zum Thema Bankenvollmacht: Obwohl in einer Vorsorgevollmacht häufig auch der finanzielle Teil eine Rolle spielt, akzeptieren Banken oft nur eine auf ihren Formularen ausgefüllte Bankenvollmacht, die normalerweise auch persönlich in der Bank ausgefüllt werden muss.

    Einklagen kann man zwar, dass die Banken eine reguläre Vorsorgevollmacht akzeptieren müssen, aber bis zu einer erfolgreichen Klage hat man vermutlich sowieso schon den Erbschein erhalten...


    Die Bank wurde nicht durch das Nachlassgericht, sondern durch mich über den Tod informiert (ich glaube ich musste damals die Sterbeurkunde vorlegen, bin mir aber nicht mehr sicher).

  • Das Gemeinschaftskonto war bei der PB und bei der ersten Kontaktaufnahme hieß es das Konto wird gesperrt. Bei einem späteren Anruf wurde ich mit der Hinterbliebenen Abteilung verbunden und die sagten mir ich kann das Konto weiterhin nutzen. Erst als ich das Konto auf meinen Namen habe umschreiben lassen musste ich die Sterbeurkunde vorlegen. Bei der Ing hatte ich nur Vollmacht, ich war aber trotzdem handlungsfähig. Ob es weitere Erben gibt, hat beide Banken nicht interessiert.

    Die Meldung an die Rentenversicherung habe ich dem Bestatter überlassen, der hat auch einen Vorschuß auf die Witwenrente beantragt.