Private Krankenversicherung / 61 / bald arbeitslos was tun ?

  • Hallo Community, ich hoffe auf ein paar Tricks und tips .

    Ich jetzt 61 soll zum 1.5.2022 dann bin ich 62 entsorgt werden.

    Mein erster möglicher Renten Termin ohne Abzüge wäre der 1.9.2024.

    Das ist die Zeitspanne die überbrückt werden muss.

    1. Es soll eine Betriebsbedingter Aufhebungsvertrag werden ohne Abfindung, aber man würde mich für die nächsten 7 Monaten vollbezahlt freistellen. vom 1.11. 21 bis 31.5.22. Betriebsbedingt um Sperrzeiten zu vermeiden

    2. Da ich leider 1 Jahr zu alt war konnte ich die 55 ziger Regelung nicht in Anspruch nehmen und in die GKV wechseln, somit werde ich auch bei ALG1 Eintritt 1.6.2022 nicht aus der PKV rauskommen.


    Da ich erst kürzlich wegen einem Psychosomatischen Problem 6 Wochen krank war, wurde mir geraten eventuell über eine nochmalige Erkrankung das ganze heraus zu zögern. Leider zahlt während Krankengeld Bezuges die PKV keine RKV Beiträge und dann würde der Renten Beginn Termin um 13 Monate nach hinten verschoben. Am 1.6.22 so die Rentenversicherung fehlen mir noch 10 Monate an der Wartezeit.


    Alternative die keiner will: Versetzung durch meine Firma nach ????(Kleinkleckersdorf) und totale Überwachung z.b tägliche An und Abmeldung beim Management, scheinbar habe ich jemand in der höheren Etage zu sehr auf den Schlips getreten .


    So hat jemand vielleicht einen Tip oder eine Idee zu meinem konstrukt wie ich die Zeit bis 1.6.2024 am geschicktesten überbrücken kann.


    Und weil es noch nicht kompliziert genug ist. Noch ein Schmankerl.

    Ab dem 1.5.2022 bekomme ich Rentenzahlungen aus einer Betriebsrente einer Firma wo ich bis 2019 tätig war und der Rentenvertrag ab 2009 wegen Wechsel des Rentenkonzeptes auf ruhend gestellt wurde. Das Vertragsende war der 31.4.2022 .

    Ich weiss jetzt noch nicht ob die Rentenzahlungen dann die ALG1 mindern oder welche Fallstricke da noch enthalten sind.


    Ich bin für alle Ideen aufnahme betreit.


    Gruss Roger

  • Hallo.


    Bei Bezüge einer privaten Krankenversicherung (analog Krankengeld) kann man sich auf Antrag pflichtversichern (Paragraph 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI), alternativ zahlt man freiwillige Beiträge.


    An der Wartezeit muss es nicht scheitern.

  • Eine Rentenzahlung ist nicht ALG1 schädlich, da kein Einkommen aus Arbeit.

    Warum Aufhebungsvertrag? Würde gegen Kündigung angehen und Rat bei einem Fachanwalt holen.

    Habe über Krankheit (18 Monate), Vertrag mit Arbeitgeber nach Klageverfahren aus Kündigung und ALG1 fast 4,5 Jahre zusammen bekommen.

  • Eine Rentenzahlung ist nicht ALG1 schädlich, da kein Einkommen aus Arbeit.

    Das sieht die Nr. 4 anders. (Paragraph 156 SGB III)



    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist:

    1. Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose,
    2. Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz, dem eine Leistung zur Teilhabe zugrunde liegt, wegen der keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird,
    3. Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder
    4. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art.
  • Hallo Roger,

    gibt es einen Betriebsrat? Sind viele oder alle Mitarbeiter betroffen?

    Wenn es dem Unternehmen finanziell sehr schlecht geht, ist eine Abfindung nicht unbedingt zu erwarten. Gerade die Älteren ab 60 Jahre werden gerne in die Frührente geschickt.


    Mein Rat: Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht das Optimum für dich herausholen. Bei einer einvernehmlichen Beendigung wird dieser dich ausführlich beraten.