Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ihr Musterschreiben zur Erstattung der zu viel gezahlten
Kontoführungsgebühren meiner Sparkasse eingereicht.
Heute bekomme ich eine Rückmeldung, mit dem Hinweis, dass sich dieses Urteil nur auf die Postbank bezieht.
Habe ich noch weitere Möglichkeiten wie ich da vorgehen kann.
Vielen Dank für eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sahrhage