Bei mir kam jetzt auch nach ziemlich genau 4 Wochen der Brief von der Schlichtungsstelle mit der Bitte um weitere Unterlagen. Steht bei euch auch drin: "Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Bedenken gegen die Zulässigkeit Ihres Schlichtungsantrages bestehen..."?
Was mich noch interessieren würde: Es gab ja am 17.11.2021 noch ein zusätzliches Urteil dazu. Wurde auch hier (https://www.finanztip.de/bausp…ag/bearbeitungsgebuehren/) aufgenommen und das Musterschreiben von Finanztip angepasst. Muss man die Schlichtungsstelle über das neue Urteil informieren oder prüfen die die Sachlage eigenständig nochmal (war ja damals im Musterschreiben nicht drin...)?