Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen


  • Ein ähnliches Geschwurbel hatte ich bei meiner Auseinandersetzung mit der Wüstenrot erhalten, als das BGH-Urteil zu Service-/Kontoführungsgebühren noch nicht gefallen war. Und danach mussten die Bausparkassen trotzdem beidrehen.


    Ich habe den Artikel nicht mehr parat, aber vor ca. 2 Jahren schrieb Finanztest einmal, dass gerade die Schlichtungsstelle der Bausparkassen im Vergleich mit anderen Schlichtungsstellen ihre "Schlichtungsvorschläge" auffallend oft zu ungunsten der Kunden fällt. Auch beim Verjährungsthema sage ich mal voraus, dass in 1-2 Jahren ein BGH-Urteil zugunsten der Kunden fallen wird, die Bausparkassen sich aber darauf verlassen können, dass die wenigsten davon dann ihre Ansprüche auch wirklich geltend machen.


    Fazit: Solche "Schlichtungsstellen" brauchen wir nicht! Besser, man nimmt sich von Anfang an einen Anwalt, der Erfolgsbeteiligung anbietet; dann hat man auch das Fristenmanagement besser im Auge.

  • Da stimme ich Dir gerne zu. Aber - ich habe noch einen ganz anderen Gedankengang = OT.

    Die Bausparkassen haben doch an viele Kunden Beträge erstattet. Mal angenommen, der Kunde hat zuvor und auch danach für einen Zeitraum von 10 Jahren (!) die Erstattung (plus 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) gefordert und beziffert gehabt ---- was unterscheidet private Bankkunden von Kunden irgendwelcher Geschäfte?


    Umschrieben, was ich meine und hinterfrage:

    angenommen, man hat als Kunde online bei einem Händler mehrere Sachen per mehrerer Bestellungen/Rechnungen bezahlt und überweist (nach z.B. Mahnung) eine Gesamtsumme.

    Der Händler kann aus diesem überwiesenen Geld willkürlich zuweisen, zu welcher Rechnung er Teilbeträge verrechnen will. Das gestattet ihm der Gesetzgeber.


    So - übertragen jetzt auf die z.B. 10-Jahre-Erstattungsforderung wie folgt:

    die Bausparkasse überweist einen bestimmten von ihr selbst so entschiedenen und in keinster Weise im Detail gelisteten Teilbetrag daraus. Im Nebensatz erklärt deren Anwalt frech "der Betrag betrifft die Jahre 2019-2022" --- dann würde ich mal genauso frech erklären "nö, ich widerspreche - dieser erstattete Betrag ist ein Teilbetrag aus dem geforderten Zeitraum 10 Jahre". In dem Fall verschiebt sich ja auch die noch nutzbare Verjährungsfrist :-))


    Darf man das oder darf man das nicht? Dürfen nur Händler das und private Kunden nicht?

    Nein, ich frage deswegen nicht beim Schlichter nach. Die Bausparkasse weiß nur (Eingang bestätigt), dass ich mit denen außergerichtlich nicht mehr verhandle oder diskutiere.

    Ich bezweifle, dass man sich als Kunde von deren Anwalt nötigen und kommandieren lassen muss ...


  • Ich bin mir nicht sicher, ob das hier das geeignete "Spielfeld" für derartige Versuche wäre, weil es hier im Gegensatz zu beispielsweise Baugewerken um wesentlich geringere Beträge geht.


    Bei der Sache mit der Verjährungsfrist kommt noch hinzu, dass man kaum etwas davon haben wird, auf den Ausgang der Musterfeststellungsverfahren zu warten. Ein Urteil dort käme nur den dort Beteiligten zugute, was umgekehrt bedeutet, dass Du wohl selber klagen musst, um etwas zu erreichen. In meinem Fall habe ich im Angesicht des potentiellen Streitwerts von etwa 100 Euro davon abgesehen.