Ach, hier gibts ja mehrere Threads zu dem Thema... in meinem Fall ists die Schwäbisch Hall, die erst gezickt hat und nun, nachdem ich mich an die Schlichtungsstelle gewendet hatte, nach Prüfung des schriftlichen Urteils sagt: "Haste Rechte, Geld gibts zurück".
Siehe hier: RE: Bearbeitungsgebühr Bausparer zurückgefordert -> Widerspruch Schwäbisc
Weil es bei Deiner und auch meiner Bausparkasse u. a. auch um die Einrede der Verjährung geht für alles, was älter als 3 Jahre ist: Es gibt da zwei interessante Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen gegen die Sparkassen Berlin und Köln, Details dazu im BfJ-Klageregister
https://www.bundesjustizamt.de…r/Klageregister_node.html
Dabei geht es u. a. auch darum, festzustellen, dass bei solchen Auseinandersetzungen nicht die 3-jährige sondern eine 10-jährige Verjährungsfrist gilt. Da geht es zwar um die unrechtmäßigen Kontoführungsgebühren von Girokonten, aber wenn das im Sinne der Verbraucher ausgehen sollte, dann hätten wir dann natürlich auch entsprechende Ansprüche an die Bausparkassen.