Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen

  • Ach, hier gibts ja mehrere Threads zu dem Thema... in meinem Fall ists die Schwäbisch Hall, die erst gezickt hat und nun, nachdem ich mich an die Schlichtungsstelle gewendet hatte, nach Prüfung des schriftlichen Urteils sagt: "Haste Rechte, Geld gibts zurück".


    Siehe hier: RE: Bearbeitungsgebühr Bausparer zurückgefordert -> Widerspruch Schwäbisc

    Weil es bei Deiner und auch meiner Bausparkasse u. a. auch um die Einrede der Verjährung geht für alles, was älter als 3 Jahre ist: Es gibt da zwei interessante Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen gegen die Sparkassen Berlin und Köln, Details dazu im BfJ-Klageregister


    https://www.bundesjustizamt.de…r/Klageregister_node.html


    Dabei geht es u. a. auch darum, festzustellen, dass bei solchen Auseinandersetzungen nicht die 3-jährige sondern eine 10-jährige Verjährungsfrist gilt. Da geht es zwar um die unrechtmäßigen Kontoführungsgebühren von Girokonten, aber wenn das im Sinne der Verbraucher ausgehen sollte, dann hätten wir dann natürlich auch entsprechende Ansprüche an die Bausparkassen.

  • Hallo zusammen,


    im Musterschreiben von Finanztip steht:


    "Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne Rechtsgrund gezahlten Jahresentgelte in Höhe von XX Euro nach § 812 BGB zurück zuzüglich Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit Berechnung der Gebühr"


    Entsprechend habe ich nach dem Basiszinsatz gesucht und hier: Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins etwas dazu gefunden.


    Verstehe ich es richtig, dass ich für


    - 2020 4,12% + 5% =9,12%,

    - 2021 4,12% + 5% =9,12%,

    - 2022 4,12% + 5% =9,12% und

    - 2023 6,62% + 5% =11,62%


    zurückfordern kann und die Jahre sich im Prinzip des Zinseszinses steigern?


    Vielen Dank für eure Rückmeldung.



    Beste Grüße vom linken Niederrhein



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Nö. Der Basiszins war bis 2022 -0,88%.

    Basiszins plus 5% sind also 4,12%.

    Ich habe doch noch eine Frage. Leider komme ich erst heute dazu sie zu stellen.


    Summiert sich das im Zinseszinseffekt auf?


    Beispiel:

    2020 entspricht 12€ zu (-0,88%+5%) 4,12% verzinst = 12,49€

    2012 entspricht (12,49€ (aus 2020) +12€) = 24,49€ zu (-0,88%+5%) 4,12% verzinst = 25,50€ usw.



    DANKE noch einmal für eure Hilfe. :)



    Beste Grüße vom linken Niederrhein




    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Ich habe heute anscheinend ein echtes Brett vor dem Kopf. Vielleicht ist es sogar ein Balken...


    Die Bausparkasse Schwäbisch Hall berechnet mir jährlich 12€ für ein sogenanntes "Jahresentgelt".


    Heißt:

    2020 = 12€ + 4,12% (-0,88%+5%) = 12,49€

    2021 = 12€ + 4,12% (-0,88%+5%) = 12,49€

    2022 = 12€ + 4,12% (-0,88%+5%) = 12,49€

    2023 = 12€ + 6,62% (1,62%+5%) = 12,79€


    Gesamtsumme ((12,49€+3 Jahre)+12,79€) = 50,26€


    Oder bin ich auf meinem balkig-bretterigem Holzweg immer noch falsch unterwegs?



    DANKE und Gruß




    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Die Zinsen müssen Tag-genau berechnet werden, glaube ich.

    Danger92 die schon erwähnte Seite https://basiszinssatz.de/zinsrechner/index.php scheint mir ganz okay zu sein, dort einfach pro Forderung die entsprechenden Daten eingeben.


    PS: Bei der Rückforderung von Bankgebühren hat Finanztip geschrieben, dass man mit der Zinsberechnung die Bank beauftragen kann. Bei den Bauspargebühren ähnlich.

    Ist eventuell leichter, die Berechnung der Bausparkasse zu überlassen und nur das Ergebnis zu kontrollieren.

    https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/

    https://www.finanztip.de/bausp…ag/bearbeitungsgebuehren/

  • Danger92, vermutlich bist du schon allein deshalb auf dem Holzweg, weil die Schwäbisch Hall für 2023 keine Jahresgebühr mehr berechnet. Jedenfalls nicht laut Vermerk auf dem aktuellen 2022er Kontoauszug meines Neffen.


    Dem der Vermerk aber auch erst aufgefallen ist, nachdem wir zu dieser Jahresgebühr ins Gespräch gekommen waren.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Guten Morgen Alexis,


    danke für deine Rückmeldung. Es freut mich sehr, dass dein Neffe in diesem Jahr kein "Jahresentgelt" zahlen musste.


    Das ist leider bei mir nicht der Fall. Die 12€ sind berechnet worden.


    Hab mal einen angepassten Screenshot aus dem Online-Bereich der BSK angehangen.



    Grundsätzlich sind die Zinsen auch nicht so wichtig. Möchte nur das Jahresentgelt nicht mehr zahlen...



    Auch dir vielen Dank für deine guten Beiträge erdnuss . :) Ich werde es mal so probieren.



    Und nun allen einen guten Start in den Tag!



    Beste Grüße vom Niederrhein




    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Nein noch nicht. Ich hab aber von einem Freund gehört, dass Bausparkassen die Forderungen solange ignorieren können, bis die entsprechenden Fälle verjährt sind. Deswegen muss man wirklich beharrlich bleiben.

  • Von meiner Bausparkasse habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass sie mir die Kontogebühr der vier vorangegangenen Jahre und eine Nutzungsentschädigung von 7 € meinem Konto gutschreiben. Einen Anspruch auf die Erstattung der Kontogebühr vor 2019 lehnt die Bausparkasse ab; dies wäre zwischenzeitlich verjährt.


    Ist das überhaupt rechtens? Schließlich habe ich bereits 2021 die Gebühren zurückgefordert. Im damaligen Schlichtungsverfahren habe ich um Hemmung der Verjährung gebeten. Da kann ich nur hoffen, dass das zum Tragen kommt.