Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen

  • Bei mir gehts auch um die Wüstenrot: Bisher keine Antwort, aber zumindest schon mal keine Kontoführungsgebühren mehr für 2023 abgebucht. Warte jetzt mal, bis sich die Schlichtungsstelle meldet.

    Scheint, als seien sie zumindest intern am Grübeln.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wie läuft das ganze ab wenn man seinen BSV (LBS West) kündigen möchte, dass Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist?


    Hatte der LBS das Musterschreiben zugeschickt und als Antwort bekommen, dass sie erstmal die Urteilsbegründung abwarten wollen. Möchte den BSV deswegen jetzt aber nicht unbedingt noch mehrere Monate weiterlaufen lassen...

  • Von der LBS Südwest habe ich heute die Rückmeldung aus meinem Anhang bekommen....

    Sie sind der Meinung, dass die Gebühren verlangt werden dürfen und dass auch die Schlichtungsstelle schon so entschieden hätte. Da fragt man sich doch ob es sich noch lohnt den Weg über den Ombudsmann zu gehen.

    Lasst die Finger von der Schlichtungsstelle! Ich hatte mit mehreren bisher zu tun, und bis auf eine - nämlich der von den Volksbanken - haben sie immer im Sinne ihrer Mitglieder "geurteilt". Ihr Votum hat aber keinerlei juristische Relevanz. Deshalb rate ich, wenn die Summe der einbehaltenen Gebühren den Aufwand rechtfertigen, sich gleich einen Anwalt zu nehmen. Wenn der auf die Branche spezialisiert ist, dann kann der auch die Frage der Verjährungsfristen gleich mit angehen. Falls der BGH in Zukunft die 3-Jahresfrist nämlich verwerfen würde, dann stünde einem viel mehr zu.

  • Hatte der LBS das Musterschreiben zugeschickt und als Antwort bekommen, dass sie erstmal die Urteilsbegründung abwarten wollen. Möchte den BSV deswegen jetzt aber nicht unbedingt noch mehrere Monate weiterlaufen lassen...

    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Deine Kündigung macht die Kontogebühren nicht plötzlich rechtens.


    Kündige Deinen BSV, wenn Du willst. Die fehlenden Kontogebühren werden vermutlich erst später nachgezahlt.

  • Update bzgl. Wüstenrot bei mir: Mittlerweile kam ein Schreiben, welches auf diesen (hier schon mehrfach zitierten) Link verweist. Das werd ich wohl jetzt machen. Wenn sich dann die Schiedsstelle meldet, sage ich das ganze hat sich geklärt :)

  • Update bzgl. Wüstenrot bei mir: Mittlerweile kam ein Schreiben, welches auf diesen (hier schon mehrfach zitierten) Link verweist. Das werd ich wohl jetzt machen. Wenn sich dann die Schiedsstelle meldet, sage ich das ganze hat sich geklärt :)

    Unter dem Link wird erwähnt, dass die Kontogebühren nur der "drei vorangegangenen Jahre" erstattet werden. Hat das Nachteile wenn man die Forderung über das vorgegebene Formular von Wüstenrot stellt? Hat man dann keinen Anspruch mehr für die vergangenen 10 Jahre, falls es hierzu einmal ein entsprechendes Urteil geben sollte?

  • Unter dem Link wird erwähnt, dass die Kontogebühren nur der "drei vorangegangenen Jahre" erstattet werden. Hat das Nachteile wenn man die Forderung über das vorgegebene Formular von Wüstenrot stellt? Hat man dann keinen Anspruch mehr für die vergangenen 10 Jahre, falls es hierzu einmal ein entsprechendes Urteil geben sollte?

    Ich lese hier nichts von einem Verzicht auf weitergehende Ansprüche. Nur eine Ankündigung der BSK, dass die (zunächst) nur 3 Jahre erstatten wollen.

  • Unter dem Link wird erwähnt, dass die Kontogebühren nur der "drei vorangegangenen Jahre" erstattet werden. Hat das Nachteile wenn man die Forderung über das vorgegebene Formular von Wüstenrot stellt? Hat man dann keinen Anspruch mehr für die vergangenen 10 Jahre, falls es hierzu einmal ein entsprechendes Urteil geben sollte?

    copy + paste Text der Verbraucherzentrale:


    Die Forderung auf Erstattung aufgrund miss­bräuchlicher Klauseln gezahlter Entgelte dürfen nicht verjährt sein, bevor Verbraucher:innen erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben (Europäischer Gerichts­hof, Urteile vom 10.06.2021, Aktenzeichen: C-609/19 und C-776/19 bis C-782/19 sowie Urteile vom 08.09.2022, Aktenzeichen: C-80/21 bis C-82/21).

    Erst mit der jüngsten BGH-Entscheidung vom 15. November 2022 konnten Verbraucher:innen erkennen, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Vorher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung und auch auf Ebene der Oberlandesgerichte gab es keine gefestigte Rechtsprechung. Es gilt im Rahmen von Verträgen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit nicht einmal die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren, wie sie der § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB kennt.

  • Update bzgl. Wüstenrot bei mir: Mittlerweile kam ein Schreiben, welches auf diesen (hier schon mehrfach zitierten) Link verweist. Das werd ich wohl jetzt machen. Wenn sich dann die Schiedsstelle meldet, sage ich das ganze hat sich geklärt :)

    Ich ging auch über den Link. Heute Rückmeldung via Mail:

    Ihren Antrag vom 02. Januar 2023 auf Erstattung der Kontogebühr Ihres Bausparvertrags haben wir erhalten.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass trotz aller unmittelbar eingeleiteten Vorkehrungen die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

    Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, melden wir uns bei Ihnen. Sie brauchen in der Zwischenzeit nichts weiter zu tun.


    Ich weiß, dass ich nichts weiß

  • Ich schlage mich schon seit 02-2020 mit der Wüstenrot rum. Damals kam das Thema Kontogebühren vermutlich zum ersten Mal auf.

    Dann war ich 12-2021 und jetzt wieder 12-2022 am Ball.

    Auch ich habe mittlerweile das hier oft zitierte Schreiben mit dem Hinweis auf das Erstattungsformular bekommen.

    Was mich daran stört, dass die Wüstenrot die Einrede auf Verjährung erhebt.

    Da ich schon 2022 zurückgefordert habe, kann ich die Kontogebühren für 2019 bis 2021 (3 Jahre) + das aktuelle Antragsjahr (2022) bekommen. Bin aber ziemlich dolle der Meinung der VZ und der Stiftung Warentest, dass ich Anspruch auf Rückerstattung für die gesamte Laufzeit haben (seit 2010). Wenn die Wüstenrot jetzt die Einrede auf Verjährung erhebt und ich das in deren Formular mitmache, habe ich Sorge, dass ich mir damit ein Eigentor schieße und auf den 4 Jahren Erstattung hängen bleibe.

    Wer weiß Rat?

  • Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Den Versuch ist es WERT!

    Ich bekam gestern Post von der Schlichtungsstelle (hier wegen der BHW) - sie teilten das Aktenzeichen mit, verlangten erneut die Übersendung der bei Vertragsabschluss geltenden AGBs und erklärten den Ablauf des Schlichtungsverfahrens. Vorletzter Satz war, dass ich einen Anwalt mit meiner Vertretung auf meine Kosten beauftragen könne, der sich aber legitimieren muss ...

    Mich nervt die Ankündigung, dass sie in ca 1 Monat meine Beschwerde vom Dezember an die BHW schicken wollen, die BHW dann 1 Monat Zeit zur Gegendarstellung hat, ich wiederum 1 Monat später Stellungnahme zur BHW-Gegendarstellung zuschicken soll und einen weiteren Monat später der Mist zur Entscheidung durch die Schiedsstelle vorgelegt wird ... und dass ich jederzeit das Verfahren stoppen dürfe ... Ich frage mich, wieviele (tausend?) Betroffene sich eigentlich an die Schiedsstelle gewandt haben seit Urteilsverkündung. Bei uns sind es paar hundert Euronen, wegen schlapper 3x 12€ täte ich mir das nicht antun. Vielleicht denken viele Andere genau das und verzichten. Schade wärs.

  • Die Schlichtungsstelle ist ganz sicher keine Verbraucherschutzorganisation.

    Eigentlich ist Sie nur dafür da genervten Kunden den letzten Zahn zu ziehen damit diese dann letztendlich aufgeben.

    Dessen bin ich mir bewusst. Mürbemachen ... genau darum verweigere ich diese Spielregeln!

    Wenn 900 von 1000 Leuten verzichten, dann macht die BHW trotzdem Gewinn allein infolge Faulheit und Einknicken.

  • https://www.anwalt.de/rechtsti…zurueckzahlen-206565.html