Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen

  • Danke für diese Seite, die ich bisher nicht kannte.

    Ich denke, ich schreibe die Wüstenrot jetzt an, fordere mit entsprechender Begründung und Zitaten die gesamten Konotgebühren seit Bestehen des Vertrages zurück. Dabei werde ich eine übliche Frist setzen. Falls die Wüstenrot nicht zeitgemäß reagiert, wovon ich ausgehe, werde ich meine Rechtsschutzversicherung informieren und mit einem Fachanwalt die Klage anstreben.

  • So, habe heute meinen Brief an die Wüstenrot auf den Weg gebracht.

    Kontogebühren für die gesamte Laufzeit (seit 2010) plus Nutzung zurückgefordert. Frist bis zum 06.03.2023 gesetzt und ganz klar angekündigt, dass ich danach bei ausbleibender Reaktion die Klage anstrebe.

    Bin mal gespannt, werde auf jeden Fall wieder berichten.

  • Ich habe vielleicht noch einen rettenden Strohhalm für uns Alle gefunden - die BHW-AGBs!

    (wie das bei den anderen Anbietern abläuft, weiß ich allerdings nicht!)


    Ich hatte meinen aktuellen BHW-Vertrag nicht online sondern bei einem lokalen Vermittler abgeschlossen. (Ort, Name, Datum, Uhrzeit kann ich belegen = es gab damals Email-Absprachen mit diesem Vermittler vor und nach dem Termin mit Unterschriftsleistung!) Den Vertrag selbst zusammen mit den dazu gültigen AGBs bekam ich einige Tage/Wochen später per Briefpost übersandt. "Servicepauschale" als aufgezwungene Pauschale!


    Siehe hier:

    https://www.verbraucherzentral…-nichts-unterjubeln-10390


    copy + paste daraus:

    Wirksame Einbeziehung der AGB bei Vertragsschluss

    Ein Verweis auf einem Dokument (z.B. Eintrittskarte, Fahrschein, Flugticket, Auftragsbestätigung, Lieferschein), das Ihnen erst nach dem Vertragsschluss ausgehändigt wird, reicht grundsätzlich nicht aus, da Sie bereits vor dem Abschluss des Vertrages auf die AGB des Unternehmers hingewiesen werden müssen.

  • Moment, langsam fällt der Groschen!

    siehe hier: https://www.bhw.de/dam/bhwde/p…099_ABB-WohnBausparen.pdf


    Insofern sich die BHW stur weigert, die abverlangte "Servicegebühr" zurück zu erstatten und sich dazu auf jenes BGH-Urteil vom November 2022 beruft !!! -----> behauptet die BHW anders ausgedrückt, dass der BGH ausschließlich über jene Bausparverträge geurteilt haben soll, welche erst NACH 2017 !!!! abgeschlossen wurden. Denn lt BHW wurde lediglich die "Jahresgebühr" als unrechtmäßig geurteilt!
    Seit 2017 wurde das Wort "Servicegebühr" nämlich umformuliert und wurde zur "Jahresgebühr".

    Die Servicegebühr wurde lt AGBs in §17 in Höhe von 12€ fällig, identisch ab 2017 in §17 auch die Jahresgebühr.

    DAS hätte ich und nicht nur ich - ganz sicher mal von der Verbraucherzentrale bzw Finanztest und Anwälten aufgeklärt und konkretisiert. Bisher fand ich dazu nirgendwo Details. Was ist nun "vor bzw nach 2017" anders - oder doch nicht? Hat der BGH nun eingeschränkt wirklich nur über Verträge ab/nach 2017 entschieden - oder nicht?

  • Hallo,

    die LBS Hessen-Thüringen hat inzwischen in meinen 3 Verträgen die 'Jahresentgelte' bzw 'Kontoführungsgebühr' für 2019-2022 kommentarlos erstattet, sowie bereits gezahlte Gebühren für 2023 (insgesamt 143€).

    Ich hatte den Ombudsmann noch im Dezember eingeschaltet, weil die LBS sich erst geweigert hatte oder zumindest schrieb, dass sie Zeit zur Prüfung bräuchten und ich die Verjährung verhindern wollte.

    Vielen Dank an Finanztip!!!

  • Guten Abend zusammen,

    mir hat am 28.02.2023 die Schlichtungsstelle den Eingang meines Schreibens vom 21.12.2022 bestätigt. Dafür hat man gerade mal gut 2 Monate gebraucht.

    Die Wüstenrot hat meine Frist natürlich ohne sich zu mucken, verstreichen lassen.

    Entgegen meiner ursprünglichen Überlegung, jetzt über einen Fachanwalt die Klage anzustreben, habe ich der Schlichtungsstelle geantwortet und warte noch ab.

    Ich kann ja jederzeit aus dem Schlichtungsweg aussteigen und meinen Weg weiterbeschreiten.

    Ich bleibe dran und werde weiter berichten!

  • Es wäre toll, würden sich noch mehr Betroffene zusammenschließen und Klage einreichen.

    Bislang scheinen wir erst 3 Betroffene zu sein (anderes Unterforum hier!)

    Eine Eingangsbestätigung der Schlichtungsstelle - bekamen alle ... da passiert aber sonst nichts.

  • Ich möchte gerne einmal nachfragen, wie lange ihr auf Reaktion der Schlichtungsstelle wartet bzw. gewartet habt. Ich habe im Dezemeber (erneut) einen Antrag gestellt und bislang nichts gehört, auch nicht auf Nachfrage. Das sind nun schon vier Monate. Ist das normal? Wie ist eure Erfahrung?

  • Hallo Helena,

    bei mir hat die Antwort auch gut zwei Monate gebraucht. Im Vergleich zu Dir bin ich da ja noch gut weggekommen. Die erste Rückmeldung war jedoch lediglich die Eingangsbestätigung und die Aufforderung, einen Kontoauszug der Bausparkasse (Wüstenrot) nachzureichen. Seit dem habe ich auch nichts (!) weiter von denen gehört.

    Schreiben an die Schlichtungsstelle: 21.12.2022

    Eingangsbestätigung: 28.02.2023

    Seit dem nichts mehr!

    Ich hatte auch schon nicht mehr mit einer Rückmeldung gerechnet, daher bin ich zweigleisig weitergefahren.

    Da ich eine Rechtsschutzversicherung für fast alle Bereiche habe, nahm ich Kontakt zu dieser auf. Dort musste ich den bisherigen Schriftverkehr mit der Bausparkasse zur Prüfung der Kostenübernahme für einen Fachanwalt einreichen.

    Meine Forderung an die Bausparkasse waren die Kontoführungsgebühren seit Beginn des Vertrages (2010), samt Zinsen. Das wären 130,- € + Zinsen gewesen. Angeboten wurde mir die Erstattung für 3 Jahre.

    Gestern habe ich auf meinem Konto gesehen, dass die Bausparkasse 63,- € erstattet hat. Wie sich diese Summe zusammensetzt, weiß ich noch nicht, da ich noch kein Schreiben dazu erhalten habe, weder von der Bausparkasse, noch von meiner Rechtsschutzversicherung. Ich weiß auch noch nicht, ob diese mit der Bausparkasse irgendwelchen Kontakt aufgenommen hat.

    Ich muss mal die Post in den nächsten Tagen abwarten und werde dann sehen, was ich weiter unternehme. Die jetzige Erstattung entspräche noch nicht einmal 50 % meiner geforderten Summen.

    Ich werde hier weiter berichten.

  • Nach sehr langer Wartezeit hat sich die LBS Nord bei mir schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass sie die Gebühren nicht erstatten werden. Ganz grob zusammengefasst stimmt der vom Gericht kritisierte Wortlaut und die damit einhergehenden Gebühren nicht mit deren eigener Vormulierung überein und daher gäbe es keine rechtliche Grundlage für meine Rückforderung.

  • Nach sehr langer Wartezeit hat sich die LBS Nord bei mir schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass sie die Gebühren nicht erstatten werden. Ganz grob zusammengefasst stimmt der vom Gericht kritisierte Wortlaut und die damit einhergehenden Gebühren nicht mit deren eigener Vormulierung überein und daher gäbe es keine rechtliche Grundlage für meine Rückforderung.

    Da man mit der Schlichtungsstelle /Ombudsmann sehr viel Geduld haben muss (in aller Regel viele Monate) und der Ausgang ebenfalls fraglich bleibt, würde ich hier ebenfall überlegen, ob ich über einen Fachanwalt eine Klage anstreben würde. Hilfreich wäre sicherlich das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung.

    Aufgrund der Rechtssprechung ist die Situation eigentlich klar und deutlich. Jetzt versucht die ein oder andere Bausparkasse sich auf den Wortlaut zu stützen. Alles Quatsch. Ich halte das für einen weiteren Versuch, den ein oder anderen abzuschrecken oder einzuschüchtern. Bei der Ankündigung einer Klage durch einen Anwalt werden auch die einknicken, denn die Klage würden sie verlieren und hätten dann zusätzlich die Prozesskosten an der Hacke.

  • Ich warte auch schon seit Januar auf eine Entscheidung der Schlichtungsstelle.


    In einem Telefonat wurde mir der ordnungsgemäße Eingang bestätigt und man geht davon aus, mir ca. Mitte Mai eine Entscheidung mitteilen zu können.


    Täglich sollen aktuell übrigens hundert Beschwerden eingehen, deswegen sei die Bearbeitungszeit so lange.


    Die vier Wochen werde ich noch abwarten, bei einer negativen Entscheidung freue ich mich gerne über Empfehlungen eines Fachanwalts, da ich dann auch meine Rechtsschutzversicherung nutzen werde.

  • Da man mit der Schlichtungsstelle /Ombudsmann sehr viel Geduld haben muss (in aller Regel viele Monate) und der Ausgang ebenfalls fraglich bleibt, würde ich hier ebenfall überlegen, ob ich über einen Fachanwalt eine Klage anstreben würde. Hilfreich wäre sicherlich das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung.

    Aufgrund der Rechtssprechung ist die Situation eigentlich klar und deutlich. Jetzt versucht die ein oder andere Bausparkasse sich auf den Wortlaut zu stützen. Alles Quatsch. Ich halte das für einen weiteren Versuch, den ein oder anderen abzuschrecken oder einzuschüchtern. Bei der Ankündigung einer Klage durch einen Anwalt werden auch die einknicken, denn die Klage würden sie verlieren und hätten dann zusätzlich die Prozesskosten an der Hacke.

    Es dreht sich um 46 Euro zzgl. theoretischer Zinsen. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro für die Rechtsschutzversicherung rechnet sich das nicht und daher verrechne ich es, wie auch die Abschlussgebühren, als Lehrgeld.


    Edit: Die Ombudssstelle spare ich mir, weil mir die investierte Lebenszeit für 46 Euro zu kostbar dafür ist. :)

  • Aufgrund der Rechtssprechung ist die Situation eigentlich klar und deutlich. Jetzt versucht die ein oder andere Bausparkasse sich auf den Wortlaut zu stützen. Alles Quatsch. Ich halte das für einen weiteren Versuch, den ein oder anderen abzuschrecken oder einzuschüchtern. Bei der Ankündigung einer Klage durch einen Anwalt werden auch die einknicken, denn die Klage würden sie verlieren und hätten dann zusätzlich die Prozesskosten an der Hacke.

    Da sich Wüstenrot trotz Ankündigung zu Jahresende fast genauso verhält, vermute ich, dass die gerade alle ihre Winkeladvokaten zusammengerufen haben, um sich da rauszuwinden. Ich bin kein Jurist, aber wenn sich jemand dazu durchringen würde, eine Sammelklage zu erwägen - ich wäre dabei!

  • Selbst wenn bei der Schlichtungsstelle eine Entscheidung einige Monate dauern würde und sehr viele Beschwerden eingehen, finde ich, sollte es doch per Textbaustein möglich sein, eine Eingangsbestätigung rauszuhauen, damit man zumindest weiß, man ist in der Wartschlange und nicht nach Monaten feststellt, da ist etwas untergegangen.

  • Da sich Wüstenrot trotz Ankündigung zu Jahresende fast genauso verhält, vermute ich, dass die gerade alle ihre Winkeladvokaten zusammengerufen haben, um sich da rauszuwinden. Ich bin kein Jurist, aber wenn sich jemand dazu durchringen würde, eine Sammelklage zu erwägen - ich wäre dabei!

    Das war am 09. März schon mal Thema #148.

    Grundsätzlich würde das wohl wirklich Sinn machen.