Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen

  • Selbst wenn bei der Schlichtungsstelle eine Entscheidung einige Monate dauern würde und sehr viele Beschwerden eingehen, finde ich, sollte es doch per Textbaustein möglich sein, eine Eingangsbestätigung rauszuhauen, damit man zumindest weiß, man ist in der Wartschlange und nicht nach Monaten feststellt, da ist etwas untergegangen.

    Hast Du das per Briefpost oder als Email eingereicht?

    Ich bekam auf meine Emails stets binnen weniger Minuten eine automatische Eingangsbestätigung zurück. Das genügt als Nachweis.

  • So, habe heute meinen Brief an die Wüstenrot auf den Weg gebracht.

    Kontogebühren für die gesamte Laufzeit (seit 2010) plus Nutzung zurückgefordert. Frist bis zum 06.03.2023 gesetzt und ganz klar angekündigt, dass ich danach bei ausbleibender Reaktion die Klage anstrebe.

    Bin mal gespannt, werde auf jeden Fall wieder berichten.

    Und - schon Antwort erhalten?


    Ich hatte das Formular eingereicht, das sie zu Jahresbeginn auf ihrer Homepage angeboten haben. Seitdem aber nur eine Standard-Email von wegen "wir tun, was wir können, bitte Geduld".

  • So, habe heute meinen Brief an die Wüstenrot auf den Weg gebracht.

    Kontogebühren für die gesamte Laufzeit (seit 2010) plus Nutzung zurückgefordert. Frist bis zum 06.03.2023 gesetzt und ganz klar angekündigt, dass ich danach bei ausbleibender Reaktion die Klage anstrebe.

    Bin mal gespannt, werde auf jeden Fall wieder berichten.

    So, und als hätte einer von Wüstenrot hier mitgelesen: Gestern kam eine Email mit der Nachricht, dass man für die vergangenen 4 Jahre die Gebühr zurückerstattet hat, verbunden mit dem Hinweis (der auch schon im Januar auf der Webseite stand), dass man für Zeiten vor 2019 die Einrede der Verjährung erhebt.

  • Glückwunsch für den Teil-Sieg. Dass die Verbraucherzentralen aktuell eine Klage zur Nichtverjährung der Ansprüche vor 2019 vorbereiten (und in 2023 einreichen wollen) - weißt Du hoffentlich ... Sobald man sich dort in eine Liste eintragen dürfte (hier fehlen mir die Infos!), bin ich mit dabei. Ansonsten muss man halt doch separat klagen ...

  • So, und als hätte einer von Wüstenrot hier mitgelesen: Gestern kam eine Email mit der Nachricht, dass man für die vergangenen 4 Jahre die Gebühr zurückerstattet hat, verbunden mit dem Hinweis (der auch schon im Januar auf der Webseite stand), dass man für Zeiten vor 2019 die Einrede der Verjährung erhebt.

    Same here. Geld wurde auch schon zurücküberwiesen bei mir

    Ich weiß, dass ich nichts weiß

  • In Bezug auf die Verjährung trägt in der Regel derjenige, der die Einrede erhebt, die Beweislast für die Verjährung.

    Dies bedeutet, dass derjenige, der die Einrede der Verjährung erhebt, beweisen muss, dass die Forderung tatsächlich verjährt ist. Dies kann durch die Vorlage von Dokumenten oder Zeugenaussagen bewiesen werden.

    Beachten Sie, dass die Beweislast in Bezug auf die Verjährung von Gericht zu Gericht und von Rechtsbereich zu Rechtsbereich variieren kann


    Indem Sie diese Maßnahmen ergreifen, können Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche vermeiden und sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte effektiv schützen können.

    https://anwalt-seiten.de/einrede-der-verjaehrung/


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html (Absatz 2!)


    https://www.vorlage-musterbrie…-einrede-der-verjaehrung/

    Der Gläubiger kann die Einrede der Verjährung jedoch nach §242 BGB durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben entkräften. Ein solcher Einwand ist beispielsweise dann möglich, wenn der Gläubiger seine Forderungen vor Ablauf der Frist nicht geltend machen konnte. Gleiches gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger bis zum Ablauf der Verjährungsfrist mit Vergleichsverhandlungen oder ähnlichem hingehalten hat.

  • Anrufen? Und wie will man später rechtsverbindlich ein solches Gespräch beweisen?

    Niemals Geldprobleme am Telefon klären wollen!

    Prinzipiell gebe ich dir recht, Bentin. Nach einem freundlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter habe ich jedoch im Laufe der Woche meine Eingangsbestätigung erhalten. Andernfalls hätten sie meine hartnäckige Art kennenlernen dürfen.

  • Andernfalls hätten sie meine hartnäckige Art kennenlernen dürfen.

    Diese Aussicht hätte sie vermutlich in Angst und Schrecken versetzt!


    Jeder von uns hier ist letztlich ein kleines Licht. Es dürfte sinnvoll sein, sich diesen Umstand immer mal wieder ins Gedächtnis zurückzurufen, wenn man ihn mal vergessen sollte.

  • Ich habe übrigens jetzt die Verbraucherzentrale kontaktiert und um das Aktenzeichen gebeten - welche in der Verbrauchersendung beim SWR mitteilte, dass sie gegen die 3-Jahre-Verjährung vorgehen (Klageschrift formulieren!). Ich hoffe auf Antwort ... Eingangsbestätigung vom SWR mit Info "wir leiten die Anfrage weiter" habe ich auch. ----> 10 Jahre Verjährung würde ich sofort akzeptieren = habe das so auch im laufenden Schlichtungsverfahren angeboten.

  • Die Wüstenrot hat mir mittlererweile die Gebühren gutgeschrieben inkl. Zinsen :)

    Für die gesamte Laufzeit oder auch nur für die letzten 3-4 Jahre? Korrekt oder verarscht? :)


    Ich ärgere mich gerade über zwei Verbraucherzentralen und "Marktcheck" --- keine Antwort auf Anfrage von keinem. Muss man denn selbst den Verbraucherzentralen penetrant auf die Füße treten nur für die Rückmeldung, ob da nun eine Klage eingereicht wurde oder nicht? Schlimm.

    Verständnis für verweigerte Auskunft hätte ich, würde jemand einen Rat wollen ohne zu zahlen. In dem Fall aber wurde nicht um Rat sondern lediglich Auskunft gebeten (= Thematik laufende Klage wegen Verjährung, angeblich ja von einer Verbraucherzentrale selbst ...)

  • Für die gesamte Laufzeit oder auch nur für die letzten 3-4 Jahre? Korrekt oder verarscht? :)

    Für die gesamte Laufzeit, Vertrag wurde 2019 abgeschlossen.

    Die zweite Frage verstehe ich nicht.

    Die Bausparkassen befinden sich auf einem Rückzugsgefecht. Sie müssen Gebühren zurückzahlen, die nunmehr als nicht rechtmäßig befunden worden sind. Dabei wird versucht, auf die Verjährung abzuheben (3 Jahre und den Rest des laufenden). Das ist juristisch mittlerweile auch klar: Dieser Einwand zieht nicht.


    Die Frage war: Hat die Bausparkasse die Gebühren für die gesamte Laufzeit zurückgezahlt? [Hat sie in Deinem Fall]. Oder hat sie versucht, sich auf die Verjährung herauszureden? [Nein, hat sie in Deinem Fall nicht].

  • Glückwunsch für den Teil-Sieg. Dass die Verbraucherzentralen aktuell eine Klage zur Nichtverjährung der Ansprüche vor 2019 vorbereiten (und in 2023 einreichen wollen) - weißt Du hoffentlich ... Sobald man sich dort in eine Liste eintragen dürfte (hier fehlen mir die Infos!), bin ich mit dabei. Ansonsten muss man halt doch separat klagen ...

    Beim Thema Musterfeststellungsverfahren waren die VZs im Süden, die ich letztes Jahr mal wegen der anderen Geschichte ( BGH-Urteil Kontoführungsgebühren bei Girokonten) kontaktiert hatte, sehr defensiv. Ich habe aber inzwischen das Klageregister des Bundesjustizamts aufgespürt:


    https://www.bundesjustizamt.de…r/Klageregister_node.html



    Hier stehen u. a. auch solche Klagen drin, die Verbraucherzentralen beim Thema Girokonten und Prämiensparverträge eingereicht haben. Vielleicht findet man im Laufe des Jahres ja auch eine gegen die 3-Jahres-Verjährung. Allerdings verstehe ich das Register so, dass sich da nur jeweils solche Leute eintragen können, die auch wirklich Kunden der beklagten Bank sind.

  • Herzlichen Dank dafür!


    Was mich maßlos ärgert ist - dass die Verbraucherzentralen sich zwar gerne öffentlich präsentieren, aber keine der zwei von mir angeschriebenen antwortet. Ich hatte lediglich darum gebeten mitzuteilen, ob bzw mit welchem AZ eine solche (im TV angesprochene!) Klage zur Verjährung läuft. Eingangsbestätigung von dort kam zwar - aber danach konsequentes Schweigen. EIN Satz als Rückmeldung hätte voll genügt! Vielleicht antworten sie nur auf Reporter statt Privatmenschen.

  • Vielleicht antworten sie nur auf Reporter statt Privatmenschen.

    Doch, das tun sie schon. Mich hatte eine Mitarbeiterin der Vz Rheinland-Pfalz dazu mal angerunfen und mir erklärt, dass man sich landläufig von Musterfeststellungsklagen zu viel erhofft, was nach der Gesetzeslage gar nicht erfüllbar ist. Und dass die rechtlichen Hürden zur Einreichung einer solchen auch sehr hoch sind, weshalb z. B. bisher nur 2 Verbraucherzentralen welche gegen Sparkassen eingereicht haben.


    Und weil Du eine Sendung im TV erwähnst: Der Grund kann auch bei den Fernsehanstalten selber liegen. Ich hatte nämlich letzten Herbst z. B. erlebt, dass in einem Dritten in einer Verbrauchersendung etwas zu Schimmelbeseitigung und Haftungsfragen kam, und als ich die Sendung in einer Mediathek noch einmal sehen wollte, war der Beitrag einfach weg. Und als ich die SWR-Redaktion per Email daraufhin befragte, waren die völlig ahnungslos! Da wird wohl mitunter nach Gutdünken dazu- oder weggeschnitten, damit das Format ins Sendeschema passt.

  • Sorry, ich war hier danach nicht wieder online ... Ich habe in anderem Threat dazu aber geschrieben gehabt - sie haben mir tatsächlich doch noch geantwortet. Kurzfassung dazu: Aktenzeichen ist derzeit nicht bekannt, Schriftsatz ist noch in Bearbeitung. Wichtig: man kann sich dieser Klage aber nicht anschließen. OT von mir dazu: aber man kann nach Abschluss des Verfahrens dieses Urteil später zitieren! = muss aber selbst Klage einreichen.


    Und nun noch das - Post von der Schlichtungsstelle kam jetzt --- Beschluss: Ein Schlichtungsverfahren kann nicht stattfinden.

    Das klingt zwar auf den ersten Blick negativ - aber !!! Eine ganze A4-Seite lang wird auf die EUGH-Urteile zur 10jährigen bzw gar noch längeren Verjährungsfrist verwiesen und dass zunächst ein (deutsches) Grundsatzurteil abzuwarten ist. Plus Hinweis, dass auch die 3jährige Verjährungsfrist nicht vor der Kenntnis der unrechtmäßigen AGB-Klausel lief. Es ist also alles offen. Finanztest informierte ja, dass diese Frist erst 2025 abläuft.


    Die BHW hatte die Verjährung temporär bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. Jetzt muss ich mich mal eben schlau machen, ob hier wirklich nur noch eine einzige Arbeitswoche zur Klageeinreichung gegeben bleibt - das ist knapp ... Ich poche auf Erstattung für 10 Jahre plus "5 Punkte über dem Basiszins". Es gibt doch gar keinen Grund, der Bausparkasse die Hälfte vom Kuchen zu überlassen. Die Hälfte wurde erstattet während aktuell weitere Verzinsung addiert für den verweigerten Restbetrag.

  • PS (leider kann ich nicht mehr ändern, darum separat) - abgetippt vom Schreiben der Schlichter:


    "... Was den nach Teilerledigung des Verfahrens (Erstattung seit 2019) verbleibenden Schlichtungsantrag auf Erstattung der Servicegebühr für die vorausgegangenen Vertragsjahre angeht, wird die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach §3 Abs. 2a) der Schlichtungsstellen Verfahrensordnung abgelehnt.


    Nach bisheriger Spruchpraxis ist in solchen Fällen die Einrede der Verjährung der Bausparkasse für durchgreifend erachtet worden. Ob daran festgehalten werden kann, ist allerdings fraglich.

    ...

    Die unter .. dargestellten Fragen sind rechtsgrundsätzlicher Natur. Diese steht gemäß §3 Abs. 2a) der Schlichtungsstellen-Verfahrensordnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens entgegen. Ihre Beantwortung ist der gerichtlichen Grundsatzentscheidung vorzubehalten..."