Sonderkündigungsrecht bei Kaput-"Verbessertem" Online-Zugang bei Versicherung

  • Hallo liebe Mitforisten

    Kurz : Habe ich ein Sonderkündigungsrecht falls mein Versicherer mich (vermutlich Web-"Entwickler"-Inkompetenz geschuldet) von Online-Zugang abschneidet?


    Details : In dem, mMn, schon seit einigen Jahren wogendem Wettkampf um das "Worst Design" des miesesten, unpraktikabelsten und die meisten W3C-Standards verletzenden Kunden-Online-Zugangs bei Banken, Versicherungen, Versorgern und Anderen, hat einer meiner Versicherer jetzt den Vogel abgeschossen. Dort wo einst noch ein freundliches "Login" lockte seit einigen Tagen nur noch ein halbes Dutzend blasser Rechtecke die stumm vor sich hinflackern wie defekte Neoröhren.

    Das, wohlbemerkt, trotz der Erlaubnis der Website Code und Skripte auch aus den hintersten und schmutzigsten Ecken des Internets nachladen zu dürfen.

    Als gebranntes Kind und nicht ganz unerfahrener ITler habe ich für solche, leider immer häufiger vorkommenden Fälle, natürlich noch ein paar andere Browser im Angebot, auf die der willkürliche Bannstrahl der "Web-Entwickler" hoffentlich noch nicht gefallen ist. Dort wird mir dann mitgeteilt das „Benutzername oder Passwort ist nicht korrekt.„.

    Beide stehen seit 2018 unverändert in meinem Passortsafe und funktionierten zumindest Anfang des Jahres noch.

    Und nein, keine Mitteilungen der Versicherung das sich an Website oder Login-Verfahren 'was ändern würde oder das Verfallsdaten für Passwörter eingeführt werden.


    Meine Frage : Kann ich diesem offensichtlich kundenfeindlich orientierten Laden, den Stinkefinger zeigen und mich mit Sonderkündigungsrecht wegen "Nichterbringen der Leistung" (Schuss ins Blaue) verabschieden?

  • Eher nicht. Denn die Hauptleistung der Versicherung ist ja die Versicherung und bei der wird die Leistung ja weiterhin vertragsgemäß erbracht (so hoffen wir). Ist der Online-Zugang denn wichtig, um die Versicherung bedienen zu können? Also z.B. eine fondesgebundene Lebensversicherung, bei der man die Fondsauswahl online ändern kann? Dann wäre es eventuell mehr als nur ein kleiner Schönheitsfehler.

  • Tja, hatte ich auch nicht wirklich mit gerechnet. "Kundengängelung" ist halt kein Kündigungsgrund. Aber danke für die Antwort.

    Konkret geht es hier um eine Reisekrankenversicherung. Nichts wo es auf Schnelligkeit ankommt.
    Solange die hier in D 'n Faxgerät, Briefkasten und 'n Büro haben lassen ich denen meine Schreiben notfalls vom Gerichtsvollzieher als Ständchen vortragen. 8-)