Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge

  • Hallo ,


    vom Arbeitgeber gibt es ein Angebot regelmäßig oder auch einmalig Entgeltanteile umwandeln zu lassen.
    Die garantierte Rendite liegt bei 6%!
    Kann mir jemand sagen wie die Auszahlung später besteuert werden? Laufzeit sind 25 Jahre bzw. etwas kürzer oder länger je nach renteneintritte.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Die Versorgungen nach dem Alterseinkünftegesetz 2005 werden bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds als sonstige Einkünfte im Sinne von § 22
    EStG voll versteuert, sofern die Beiträge nach § 3.63 beziehungsweise §
    10a EStG steuerlich gefördert wurden. Direktversicherungen und
    Pensionskassen, die gemäß § 40b EStG pauschal versteuert wurden, werden
    bei Ausübung des Rentenwahlrechts mit dem Ertragsanteil versteuert und sind bei Ausübung des Kapitalwahlrechts steuerfrei.


    Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen fließen
    Leistungen dem Arbeitnehmer während der Anwartschaftsphase nicht zu, da
    dieser während der Einzahlungsphase nicht darüber verfügen kann. Die
    Versorgungsleistungen werden daher in der Rentenbezugszeit als
    (nachträgliche) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG voll steuerpflichtig. Nach § 19 Abs. 2 EStG steht den Arbeitnehmern zur Glättung seiner steuerlichen Verpflichtung der Versorgungsfreibetrag
    (2014: maximal 1920 €) und ein Zuschlag (2014: 576 €) zur Verfügung,
    sofern letzterer nicht anderweitig ausgeschöpft wurde. Sieht die
    Pensionszusage beziehungsweise Unterstützungskasse eine Kapitalzahlung
    vor, kann die in § 34 EStG geregelte, progressionsmildernde Wirkung der Fünftelregelung genutzt werden.


    Beitragspflicht zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung


    Bei Versorgungsberechtigten, die gesetzlich beziehungsweise
    freiwillig krankenversichert sind, fallen während der
    Leistungsbezugsphase die vollen Beiträge (Arbeitgeber- und
    Arbeitnehmeranteil) zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.


    Eine Beitragspflicht besteht auch, wenn die Versorgungsleistung in
    einer Summe (Kapitalwahlrecht) ausgezahlt wird. Zur Berechnung des
    Versicherungsbeitrags wird der Kapitalbetrag durch 120 geteilt (10 Jahre
    à 12 Monate) und multipliziert mit dem vollen KV/PV-Beitragssatz. Der
    sich ergebende Beitrag ist für die Dauer von 10 Jahren monatlich zu
    entrichten. Mindestgrenze für die Erhebung von Beiträgen ist die steuerrechtliche Bagatellgrenze im Rahmen der KVdR-Verbeitragung der betrieblichen Altersversorgung (§ 226 SGB V). Diese liegt gemäß § 18 SGB IV bei 1/20 der Bezugsgröße,[3] mithin bei einer Monatsrente von 138,50 €.


    Sofern Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze umgewandelt
    wurden, so wurden dabei keine Sozialversicherungsbeiträge gespart.
    Trotzdem kann bei Rentenbezug eine Beitragspflicht für die gesetzliche
    Kranken- und Rentenversicherung entstehen, sofern die Versorgungsbezüge
    die Beitragsbemessungsgrenze nicht auch im Rentenalter übersteigen.

  • Kann man so sehen.


    Aber wie gesagt, wenn der AG was zuschiesst muss man das ja auch als "Verzinsung" sehen. Riester hat auch besch... Zinsen, da machen die Zulagen die Rendite aus.


    Allemal besser als aufm Tagesgeld bei der Filialbank 0,0xx Zinsen zu kriegen :saint:

  • Die Betriebsrente im Wege der sog. Bruttoentgeltumwandlung ist unseriös


    Eine Altersvorsorge, wie bei der betriebliche
    Altersvorsorge im Wege der sog. Bruttoentgeltumwandlung, mit der man
    gleichzeitig seine gesetzliche Altersrente reduziert, ist an sich schon von
    vornherein unseriös.


    Das sieht man auch daran:


    Bei der Betriebsrente zahlt man bei Auszahlung einmal volle Kranken- und
    Pflegeversicherungsbeiträge (ungef. 19 %), bei der gesetzlichen Altersrente nur
    etwa die Hälfte an diesen Kranken- und Pflegeversicherngsbeiträgen.

  • Tevilor2000:


    Von "unseriös" in dieser pauschalen Art zu sprechen, ist meines Erachtens verfehlt.


    Wie immer "kommt es darauf an..."
    Wer zum Beispiel oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdient, schmälert seine gesetzliche Altersrente in keiner Weise. Denn jeder Euro oberhalb eines Monatsgehalts von 6.050,00 € (West) bzw. 5.200,00 € (Ost) ist ohnehin nicht mehr von Rentenversicherungsbeiträgen belegt.


    Diese Personengruppe ist sowieso hinsichtlich der gesetzlichen Rente am oberen Limit.
    Wer jedoch jenseits dieser Größen verdient, hat ein besonders gravierendes Problem der Versorgungslücke.
    Hier wird die gesetzlichen Rente bei weitem nicht das offizielle Versorgungsziel von 60 % des Bruttoeinkommens erreichen. Vielmehr werden die Gutverdiener im Ruhestand irgendwo bei 20 % bis 25 % ihres gewohnten Einkommens landen. Da ist dann eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Betriebsrente ein willkommenes Zubrot.


    Und ob darauf der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig wird, hängt auch vom Einzelfall ab.
    Wer im Alter über ein Ruhestandseinkommen von mehr als 4.575 € verfügt, zahlt sowieso den Höchstbeitrag in der Krankenversicherung!


    Für Gering- und Normalverdiener sieht die Rechnung freilich nicht so interessant aus.
    Wichtig ist für diese Personengruppe jedoch, dass sie überhaupt irgendetwas für die private Vorsorge tut.
    Die Erfahrung zeigt, dass gerade diese Einkommensgruppen nicht in der Lage sind, größere Beträge anzusparen, weil häufig die mühsam auf die Seite gelegten Spargroschen für größere Konsumwünsche oder einen tollen Urlaub wieder verbraucht werden.


    Wenn da eine Art "Zwangssparen" stattfindet, weil vom Bruttoentgelt von vornherein gleich 50,00 € oder 100,00 € umgewandelt werden, ist das eine Art Selbstschutz, der dem Betroffenen später wenigstens zu einer kleinen Zusatzversorgung hilft. Dass dann der KV-Beitrag in voller Höhe zu zahlen ist, ist ein Nachteil, dem während der Einzahlungsphase der Vorteil gegenübersteht, dass auf die Entgeltumwandlung weder Steuern noch Sozialabgaben zu zahlen sind.


    Es ist also nicht alles von vornherein schlecht.

  • Es gibt eine Interessengruppe:
    http://www.ig-gmg-geschaedigte.de/ und http://www.dvg-ev.org/
    die sich dem Thema annehmen.


    Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes (GMG) im Januar 2004 werden mittlerweile nachweislich über 8 Millionen Bürger vom Staat und den GKV zu Unrecht mit zusätzlichen Kranken- und Pflegebeiträgen belastet, denn GKV und Lobbyisten bezeichnen die von vornherein und versicherungsrechtlich und vertraglich vereinbarte Kapitalauszahlung bei Vertragsabschluss seit Januar 2004 als Versorgungsbezug. So wird diese Kapitallebensversicherung für 120 Monate in der Kranken-und Pflegeversicherung zusätzlich beitragspflichtig gestellt, obwohl in der Ansparphase für die Versicherungsbeiträge schon Krankenkassenbeiträge gezahlt worden waren. Damit handelt es sich um staatlich geförderten Vertragsbruch und Doppelverbeitragung.
    Und das GMG wirkt rückwirkend auch auf Alt-Verträge!
    Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten

  • Starke Worte "Doppelverbeitragung, staatlich geförderter Vertragsbruch".


    Geht's vielleicht auch ne Nummer kleiner?


    Die Gegenposition lautet: es ist ungerecht, dass pflichtversicherte Rentner nur von ihrer Sozial- und Betriebsrente Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen! Weshalb wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Der freiwillig versicherte Rentner wird mit seiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit "verbeitragt" (welch ein Wortungetüm!).


    Ich glaube, ich muss eine Interessengemeinschaft gründen und wir fordern, dass ALLE Rentner GLEIC behandelt werden und von jedem Einkommen - sei es Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten, Kursgewinne, Ausschüttungen usw. - der Krankenkassenbeitrag erhoben wird! Schluss mit der Ungerechtigkeit!


    ;)

  • Ich glaube es geht nicht kleiner !


    1. generell folgt ja die Erhebung von KV-Beiträgen bei uns nicht der Logik, sondern der Kassenlage und der Lobbyarbeit. Welche Einkommen wann wie hoch belastet werden verdankt sich dem politischen Beschluß und gilt solange, bis irgendeine 'höchstrichterlich Instanz' die Politik zurückpfeift - und auch dann dauerts noch mindestens 2 Jahre bis eine Gesetzesänderung wirksam wird. (vgl. die Besteuerung der Einkommen von 'Freiwillig Versicherten in der KV der Rentner' oder so ähnlich bis 2005)


    2. kann sein, daß man die Behandlung von z.B. Ehepartnern, die ab einer bestimmten Einkommensgrenze nicht mehr familienversichert sind, sondern 'freiwillig' als ungerecht empfindet; in jedem Fall handelt es sich aber um eine aktuell erworbene 'Leistungsfähigkeit' und der Abgabepflichtige kann noch etwas durch seine Entscheidungen beeinflussen


    3. anders bei der 'Gehaltsumwandlung', (z.B. DirektVersicherung, Deferred Compensation etc.); hier wurde eine vom Gesetzgeber beeinflußte Entscheidung getroffen, die danach durch den Gesetzgeber rückwirkend adabsurdum geführt wurde, Stichwort Vertrauensschutz.


    Dies wissen die Politiker ganz genau und haben - bei bester Kassenlage - deshalb das Thema im letzten Bundestagswahlkampf auf die Tagesordnung gesetzt. Leider hört man nun nichts mehr davon, oder hab ich irgendwas verpaßt ?


    Wer weis was ? Bitte um Update !!

  • In Sachen "Doppelverbeitragung von Betriebsrenten" gab es eine Anhörung im entsprechenden Ausschuss des Bundestages und es gibt (mittlerweile etwas lauteres) Gemurmel darüber, das Thema noch einmal anzugehen.


    Aber nichts Genaues weiß man nicht! ?(

  • Seit Februar ist es klar: in dieser Legislaturperiode wird nichts mehr passieren. Googeln unter:


    Merkel lehnt die Abschaffung der Doppelverbeitragung ab


    Gegen den Willen der Sozialpolitiker aller Fraktionen im Bundestag, auch gegen ihren eigenen Gesundheitsminister Spahn hat Angela Merkel im Februar per Ordre de Mufti verkündet, daß ihr die 3 Mrd € pro Jahr zu teuer sind, um den eklatanten Bruch des Vertrauensschutzes zu reparieren. Wird Zeit, daß sie weg ist.

  • Ich habe wie vom Ersteller des Posts gewünscht die Originalmeldung gesucht und gefunden:


    Mein Verständnis der Meldung :


    Danach wurde vom Gesundheitsminister ein Gesetzentwurf eingebracht. Seitens des Finanzministers gab es dazu die Vorgabe, dass keine neuen Steuermittel verwendet werden dürfen. Dies hat der Gesundheitsminister nicht beachtet. Aufgrund dieser mangelnden Finanzierung wurde der Vorschlag in dieser Form verworfen.


    Quelle: https://www.finanznachrichten.…ntnern-ab-zeitung-015.htm


    In der Folge wurde seitens der Regierungssprecherin darauf hingewiesen, dass Prioritäten gesetzt werden müssen und diese durch den Koalitionsvertrag festgelegt sind. Das Vorhaben zu den Betriebsrenten ist dort nicht enthalten und hat damit keine Priorität. Diese Vorgehensweise wurde vom Gesundheitsminister selbst als richtig bezeichnet. Unabhängig davon kündigt er an, dass das Ziel der Entlastung weiter verfolgt wird.


    Quelle: https://www.tagesspiegel.de/po…en-kaempfen/23992766.html


    Ich kann nicht nachvollziehen, dass aus dem Durchsetzen der gemeinsam beschlossenen beschlossenen Politik nun abgeleitet wird, dass eine Person daran Schuld sei. Diese populistische Zuspitzung halte ich nicht für sachgerecht. Schade dass bei Finanztip solche Parolen weiter verbreitet werden dürfen.


    Selbstverständlich kann man dann Fragen stellen, nämlich ob ein Minister haltbar ist, dessen Ressort ihn mit einem nicht finanzierten Vorschlag ins Rennen schickt, der eine Etaterhöhung um rund 17% vorsieht.


    Quelle: Einzelplan 15 https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2


    Saidi: Meinen Post #14 kannst Du damit löschen.

  • Komische Ansichten sind das


    1. Da wird die Beibehaltung einer gesetzlichen Regelung gefordert, die seit ihres Bestehens (2004) umstritten war, deren Beseitigung während des Wahlkampfs 2017 von nahezu allen Parteien wieder aufgegriffen wurde und die m.W. auch im Jamaika-Vertrag enthalten war, nur weil sie im Groko-Vertrag dann plötzlich verschwunden ist


    2. Man sollte sich eher fragen, ob ein SPD-Finanzminister aus Sicht von 6 Millionen Betriebsrentner zu halten ist, der - wenn schon Rot-Grün dieses Gesetz eingebrockt hat - keine 2,9 Mrd locker macht um diese von allen Seiten so empfundene Ungerechtigkeit zu korrigieren (vgl. Chefredakteuer Tenhagen im MoMa vom 24.1.2019)
    https://www.ardmediathek.de/ar…nachrichten-betriebsrente
    Im Übrigen braucht sich da die SPD nicht zu wundern, daß sie dort steht, wo sie jetzt steht


    3. Könnte man die Mittel auch von den Überschüssen der Krankenkassen nehmen (vgl. Lauterbach und Tenhagen ebda.)


    4. Auf dem CDU-Parteitag im Dez 2018 gab es einen eindeutigen Beschluß : Doppelverbeitragung abschaffen, woraufhin Minister Spahn erst seinen Gesetzesentwurf vorgestellt hat


    5. Unter Ausnutzung ihrer Richtlinienkompetenz hat Kanzlerin Merkel am 10.4.2019 im Parlament öffentlich und höchstpersönlich erklärt (wie auch schon ihr Regierungssprecher zuvor), daß das alles nicht in Frage kommt wegen nicht eingeplanter Mittel und weil 6 Millionen betrogene Betriebsrentner keine Priorität darstellen !!
    (vgl. FRONTAL21 vom 4.6.19 https://www.zdf.de/politik/fro…als-mogelpackung-100.html)


    Und wer ist jetzt Schuld ?

  • Ach lass, das ist ein zu weites Feld.



    Aber mal im Ernst. Natürlich kann man sich an der Regelung stören und natürlich kann man eine Änderung für sehr wichtig erachten. Aber man sollte vielleicht auch Verständnis dafür aufbringen, dass auch eine andere Schwerpunktsetzung für wichtig erachtet werden kann.


    Politik, gleich auf welcher Ebene, lebt vom Kompromiss und der Findung von Mehrheiten und nicht von der einsamen Entscheidung.


    Ein Wegfall dieser Einnahmen müsste ausgeglichen werden und das weckt sowohl Befürchtungen als auch weitere Begehrlichkeiten.


    Man kann an der Stelle auch viel argumentieren und sich die Köpfe heiß diskutieren. Davon will ich hier aber Abstand nehmen, sonst wird das hier noch zum Wort zum Freitag. :S

  • Ach, ich soll es also lassen; und du willst das letzte Wort haben mit deinem staatstragenden Geschwafel ? Nö.


    Welche "Schwerpunkte" sollen denn so wichtig sein, daß man wegen lausigen 3Mrd €/a sechs Millionen Arbeitnehmern den Vertrauensschutz entzieht und die politisch gewollte betriebliche Altersicherung adabsurdum führt ?


    Kannst du nicht zuhören ? Wo ist da der "Kompromiss", wenn Mutti gegen alle Fraktionen und den eigenen Parteitagsbeschluß eine einsame Entscheidung fällt ?


    Welche "Begehrlichkeiten" denn ? Die nicht geplanten Abfindungen von Minister Scheuer für die vorab beauftragten Firmen für die Einrichtung der PKW-Ausländer-Maut und ähnliche Havarien ?


    Dein Beitrag ist eher ein 'Wort zum Sonntag' , aber wahrscheinlich wird man nur so 'Koryphäe' :D

  • Hm, ich war der Meinung, das Zitat sei derart bekannt, dass es keiner Erläuterung bedürfe.


    Zu den anderen Thesen:
    Jeder so, wie er meint. Die Gesellschaft hält mehr als eine Meinung aus.


    Den Rest können wir ja am Sonntag ausdiskutieren.

  • Noch kurz zur Erläuterung (wirklich kurz, sonst wird das noch etwas für die Gesprächsecke):
    Eine Veränderung im Etat an einer Stelle zeigt, dass Veränderungen möglich sind und lädt dazu ein, an anderen Stellen ebenfalls Veränderungen zu fordern.
    Sollte die Beitragslast für Betriebsrentner sinken, so fehlt den Krankenkassen Geld, dass aus öffentlichen Kassen kommen kann oder anderweitig aufgebracht werden muss.
    Die Rücklagen der Kassen werden nicht ewig halten und dann müssten entweder Leistungen gekürzt oder Gelder aus anderen Quellen beschafft werden. Der Einsatz von Steuergeldern könnte kritisiert werden, ebenso wie die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes in der Krankenversicherung.


    Fazit:
    Bei Veränderungen steigt man irgendjemanden immer auf die Füße, bei Beibehaltung bleibt man auf denselben Füßen stehen, auf denen man bisher schon stand.