Was passiert mit Baukredit im Todesfall

  • Folgende Situation: Ältere Frau, Witwe, hat ein Haus, welches noch hoch belastet ist. Nach dem Todesfall kann die monatliche Rate nicht mehr bedient werden. Bis alle Erbauseinandersetzungen geklärt sind und das Haus verkauft werden kann, vergehen sicher 2-3 Jahre. Wie ist das Prozedere in so einer Lage? Rast das Haus ungebremst in eine Zwangsversteigerung?

  • Das ist nicht hypothetisch, sondern real. Die Frau lebt noch, ist aber hochbetagt. Der Baukredit läuft noch 25 Jahre. Es gibt eine Haupterbin und einen Pflichtteilserbanspruch. Das Erbe ausschlagen wäre dumm, weil das Haus ja einen Wert hat. Es geht um folgende, klare Frage: Wenn der Todesfall irgendwann eintritt, dann kommt keine Rente mehr, große Reserven gibt es nicht, ergo bekommt die Bank nach wenigen Monaten keine Raten mehr. Weiß jemand, wie es dann weitergeht?

  • Konnte man diese Kredite nicht anfechten, weil nicht während des Lebens rückzahlbar?


    Wenn das Haus mehr wert ist, als die Belastung, würde ich mir keine Sorgen machen.


    Das Testament ist notariell und hinterlegt? Sonst kann es wirklich dauern.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Was ist denn der langfristige Plan der Erben? Soll das Haus verkauft werden, davon der Kredit und der Pflichtteil bedient werden? Oder möchte die Haupterbin das Haus halten und den Kredit übernehmen (zukünftig die Raten zahlen), und den Pflichtteil aus eigenem Vermögen bedienen?


    Wenn sich die Dame und die Haupterbin einig sind, sollten sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und der Bank sprechen, damit das Testament und die Konstruktion des Kredits diesen Plan ermöglichen.

  • Die Hausbesitzerin ist voll geschäftsfähig. Dass man den Baukredit anfechten kann, halte ich für undenkbar. Es muss ja auch andere Fälle geben, wo jemand einen Baukredit abschließt, aber vor Tilgung stirbt, Unfall, Krankheit usw. Das Testament ist notariell. Das Haus soll verkauft werden. Der Verkauf wird die Kreditsumme tilgen. Aber: Bis der Pflichtteilsanspruch errechnet ist, ein Käufer gefunden, das ganze abgewickelt ist, vergeht Zeit. Ich schätze mindestens zwei Jahre. In welchen keine Raten fließen. Weiß jemand, wie man dann verfährt, oder kennt einen solchen Fall?

  • Das mögliche Anfechtungsgesetz heißt Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Was da aktuell gilt, weiß ich nicht.


    Wenn das Testament hinterlegt ist, bekommt der Erbe sehr schnell den Erbschein und kann verkaufen. Welche Streitigkeiten sollen den Verkauf verhindern können?

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.