Inflationsausgleich für größere Summe auf Tagesgeld/Festgeld

  • Hallo! Ich habe mal eine Frage bezüglich einer sinnvollen Strategie zum Inflationsausgleich für eine größere Summe Geldes, die ich für unbestimmte Zeit verfügbar halten muss.


    Es geht um eine größere Summe, die ich für die nächsten Jahre bereit halten möchte, um die Erbschaftssteuer für ein größeres Immobilienerbe zahlen zu können, das irgendwann mit in meine Hände fallen wird.


    Durch Schenkungen an mich in den letzten Jahren vom potenziellen Erblasser könnte ich im Worst Case (=bald eintreffender Erbfall) so deutlich über dem Freibetrag liegen, dass ich mit einer größeren fünfstelligen Summe Erbschaftssteuer rechnen müsste. Um das zahlen und die Immobilie (vermietet, nicht selbst von der Erbengemeinschaft bewohnt) halten zu können, halte ich seit einiger Zeit einen größeren fünfstelligen Betrag auf dem Tagesgeldkonto und in kurzzeitigen Festgeldperioden (mit zumindest minimalen Zinsen) verfügbar.


    Allerdings ist überhaupt nicht absehbar, ob der Erbfall in Kürze (hoffentlich nicht), in 5 oder in 15 Jahren eintreffen wird. (Darüber hinaus wird es recht unrealistisch im Hinblick auf die biologische Uhr.)
    Je mehr Zeit vergeht, desto eher kann auch wieder der Freibetrag für mich als Erbe greifen und sich die zu zahlende Summe verringern. Neben der wertvollen Immobilie ist mit wenig zusätzlichem Erbe in Geldwerten zu rechnen, so dass ich mich selbst liquide halten muss, wenn ich, wie geplant, die Immobilie halten will. Aufgrund von eher geringem und unregelmäßigem Einkommen würde ich wohl auch nur bedingt einen Kredit aufnehmen können oder wollen. Das zu meiner bisherigen Strategie und den Rahmenbedingungen.


    Nun ist es so, dass mich die aktuelle Inflationsentwicklung stark beunruhigt, denn die fünfstellige Summe verliert immer mehr an Wert. Meine Idee war nun, ob ich nicht doch klüger vorgehen kann und zumindest einen Teil des Geldes zusätzlich in risikoreichere Anlagen stecken soll, um einen Inflationsausgleich zu erreichen. Natürlich unterliegt das Schwankungen und im schlechtesten Fall fiele die Forderung der Erbschaftssteuer mitten in einen Crash. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass man im Falle von vermieteten Immobilien eine Stundung der fälligen Erbschaftssteuer von bis zu zehn Jahren beantragen könnte, sollte die Zahlung nicht gleich geleistet werden können. Kennt sich damit jemand aus? Denn in diesem Fall hätte ich ja noch die Möglichkeit, binnen der zehn Jahre wieder auf eine bessere Entwicklung am Aktienmarkt zu setzen und die risikoreichen Anlagen dann zu verkaufen, wenn die Kurse wieder besser stehen. Natürlich ist auch da nicht sicher, dass die Werte wieder steigen, aber zumindest stehen die Chancen besser. Eine andere Frage ist, ob eine Stundung in meinem Fall genehmigt werden würde, denn ich hätte theoretisch auch so schon genügend Anlagen in ETFs, die ich verkaufen KÖNNTE, um eine größere Summe zu begleichen. Die sind aber als dringend notwendige Altersvorsorge gedacht und sollen daher unangetastet bleiben.


    Wäre es nun sinnvoll, den fünfstelligen Betrag zum Inflationsausgleich für meinen Fall zum Teil risikoreicher zu investieren? Wer kennt sich mit Erbschaftssteuerforderungen im Falle von vermieteten Immobilien aus? Käme trotz theoretisch vorhandener Mittel (in ETF-Anlagen) eine Stundung der Erbschaftssteuer infrage? Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und sollte die Summe weiter auf Tagesgeldkonto/+ in kurzfristigen Festgeldanlagen verfügbar halten und damit die Inflation in Kauf nehmen? Müsste ich dann nicht sogar noch jährlich zusätzlich den durch Inflation entstandenen Wertverlust ausgleichen, indem ich die verfügbar gehaltene Summe entsprechend aufstocke?


    Vielen Dank für eure Ratschläge!!!

  • Hallo Sssus,


    die Frage zur steuerlichen Behandlung – hier Stundung – kann Ihnen hoffentlich ein Steuerberater verbindlich beantworte. Allerdings haben Sie von der Antwort nichts, denn er kann Ihnen immer nur die heutige Rechtslage darlegen. Die kann aber in 5 oder 15 Jahren ganz anders sein, nicht nur hinsichtlich der Stundung sondern auch der Höhe der Erbschaftssteuer usw. Im politischen Untergrund gibt es dazu vielfältige Ideen.


    M.E. sollten Sie die Perspektive etwas ändern. Vielleicht wäre es eine Lösung, das Geld für die Steuer noch 2-3 Jahre vorzuhalten und dann grundsätzlich neu zu entscheiden. Z.B. könnte man dann auch über eine weitere Schenkung mit Wohnrecht nachdenken. Nicht ausgeschlossen, dass Ihr Interesse für die Immobilie auch erlischt, wenn sie nur noch Kosten produziert.


    Es bleibt dabei: Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.


    Gruß Pumphut