betriebsliche Vorsorge - Fragen

  • Hallo allerseits,


    mein Arbeitgeber hat für mich diese Versicherung abgeschlossen:

    - Leistung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung

    - Durchführungsweg: Unterstützungskasse

    - Beiträge: 1/3 Arbeitnehmer, 2/3 Arbeitgeber

    - Wartezeit: 5 Jahre


    Was genau bedeutet die Wartezeit in diesem Zusammenhang? Ich habe in den ca. 30 Seiten "Kleingedrucktes" nichts dazu gefunden (und grds. meist nur "Bahnhof" verstanden). Wie schätzt ihr diese Versicherung insgesamt ein?


    Bei uns in der Firma hält sich hartnäckig das Gerücht, dass, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen nach wenigen Monaten / Jahren verlässt, der Arbeitgeber seine Beiträge zurückbekommt (und somit nur der Arbeitnehmer sein Drittel eingezahlt hat). Gibt es solch eine Regelung? Hat das vielleicht etwas mit dieser Wartezeit zu tun?

  • Danke! Ich habe mir zu dem Thema auch noch Unverfallbarkeit – Wikipedia angesehen. Wie ist das mit der Zusagedauer zu verstehen? Z.B. hier:


    Datum der Zusageerteilung: ab dem 1. Januar 2018


    Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit: Mindestalter 21 Jahre und 3 Jahre Zusagedauer


    Ab wann genau läuft die Zusagedauer? Wo steht das "Datum der erstmaligen Erteilung der Versorgungszusage"?


    Die Zeiträume auf Wikipedia sind ja die gesetzlichen Vorgaben. Kann es sein, dass im jeweiligen Vertrag mit der Versicherung andere / günstigere Konditionen stehen? z.B. für den Fall oben: Mindestalter 18 Jahre und 1 Jahr Zusagedauer?


  • Frag halt die Personalabteilung.


    Die Zusage dürfte mit Jobbeginn erteilt sein, wenn dort jeder Arbeitnehmer diese bav hat.


    Könnte sein, daran hat ein Arbeitgeber aber in der Regel kein Interesse. Stichwort Fluktuation.


    Wenn man die Unverfallbarkeit nicht erreicht, ist das Geld des AG in der Regel futsch. Früher waren es 10 Jahre, dann 5 jetzt 3. Das Problem hatten auch viele wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der VBL.


    Bei einer Direktversicherung kann es anders sein.