Hallo allerseits,
mein Arbeitgeber hat für mich diese Versicherung abgeschlossen:
- Leistung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung
- Durchführungsweg: Unterstützungskasse
- Beiträge: 1/3 Arbeitnehmer, 2/3 Arbeitgeber
- Wartezeit: 5 Jahre
Was genau bedeutet die Wartezeit in diesem Zusammenhang? Ich habe in den ca. 30 Seiten "Kleingedrucktes" nichts dazu gefunden (und grds. meist nur "Bahnhof" verstanden). Wie schätzt ihr diese Versicherung insgesamt ein?
Bei uns in der Firma hält sich hartnäckig das Gerücht, dass, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen nach wenigen Monaten / Jahren verlässt, der Arbeitgeber seine Beiträge zurückbekommt (und somit nur der Arbeitnehmer sein Drittel eingezahlt hat). Gibt es solch eine Regelung? Hat das vielleicht etwas mit dieser Wartezeit zu tun?