Honorareinkünfte/Minijob

  • gelten für Honorareinkünfte unter 450 €/Monat auch die Minijob Regeln bezüglich Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit? Müssen derartige Einkünfte irgendwo gemeldet werden?

  • An JD,

    Ich bin Rentner und könnte als Arzt auf Honorarbasis dazuverdienen. Ich könnte den Arbeitseinsatz so steuern, dass ich monatlich nicht mehr als 450,-€ Honorar erhalte und nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeite. Ich habe natürlich kein Interesse daran, auf die spärlichen Honorareinkünfte Steuern oder Sozialabgaben zu leisten.

    Mir ist klar, dass dies bei einem "Minijob" so ist. Die Frage ist nun, ob "Honorareinnahmen" mit einem Minijob vereinbaren sind, oder ob etwa die Minijobregelung nicht für Einnahmen auf Honorarbasis gilt. Minijobs müssen ja irgendwo gemeldet werden, es gibt einen Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag in die Rentenkasse und führt -so glaube ich - 2% Steuern ab. All dies möchte mein Arbeitgeber sich sparen.

    Bestenfalls würde ich meine Honorartätigkeit gar nicht gegenüber dem Finanzamt oder sonstwo anmelden müssen.

  • Der Auftraggeber/Arbeitgeber hat doch sicher jemanden, der/die die Löhne macht, das wäre die Stelle, die gefordert wäre.


    Unter der Maßgabe einer abhängigen Beschäftigung gilt:


    Bei weniger als 70 Arbeitstagen pro Jahr spielt der Verdienst keine Rolle, es liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Berufsmäßigkeit liegt nicht vor, da Rentner. Abgaben fallen für den AN nicht an, der AG versteuert das Einkommen pauschal mit 25%. Meldungen macht der Arbeitgeber.

  • Ergänzung:


    Wenn tatsächlich nicht mehr als 450 Euro pro Monat:


    Das wäre ein klassischer Minijob, somit zahlt der AG grob 30% Abgaben (ggf. minus 13% pauschaler KV-Beitrag, wenn AN kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist). Die 2%-Pauschalsteuern kann der AG auf den AN abwälzen.

    Um den Rest der Abgaben kommt der AG nur herum, wenn es keine abhängige Beschäftigung, sondern eine selbständige Tätigkeit wäre.

  • ... All dies möchte mein Arbeitgeber sich sparen.

    Bestenfalls würde ich meine Honorartätigkeit gar nicht gegenüber dem Finanzamt oder sonstwo anmelden müssen.

    Moin Doc,


    also... ohne Steuern und Sozialabgaben und ohne Aufwand für den Arbeit-/Auftraggeber funktioniert das mMn nur bei Schwarzarbeit ;)


    Wenn du die Honorare berechnest und sie als Freiberufler vereinnahmst, kommt es wohl auf die "Gesamtsituation" an, also auf die Höhe aller Einkünfte und die Form/en der Versicherung/en (insbes. KV). Als (künftiger) Freiberufler müsstest du einfach mal bei deinem FA anrufen und dir eine Steuernummer verpassen lassen... Allerdings wäre wohl mindestens auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich...


    Weshalb reden wir eigentlich von roundabout 450 Euronen? Ist dein Auftraggeber ein "Sparbrötchen"?

  • Oh ja freiberufliche Tätigkeiten sind schon was spezielles, und es gibt tatsächlich keine einheitlichen Regelungen und Vorgaben bezüglich:


    - Vorab Anmeldung der Freiberuflichkeit beim FA: Ja oder Nein ?
    - Versicherungsschutz: z.B. zusätzliche Krankenversicherung abschließen oder nicht ?
    - Rentenversicherungsbeiträge ? Ja oder Nein ober gibt es da einen Freistellungsbetrag ? u.v.m.


    Tatsächlich können diese Fragen nur individuell auf die jeweilige Person und deren Lebensumstände beantwortet werden.

    Es fängt schon damit an, ob man seine freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich
    oder hauptberuflich ausüben will.

    Ich kann dein Problem sehr gut nachvollziehen, da stand ich ca. 2 Jahre her, vor den selben Fragen. Und jeder den Ich fragte erzählte was anderes.
    Ich persönlich bin neben meiner Haupttätigkeit als Laborfachkraft, seit dem 2. Jahr noch nebenberuflich als Honorar Dozent auf freiberuflicher Basis, an der Volkshochschule tätig. und unterrichte dort einen Realschulkurs in Biologie.


    Bis es jedenfalls dazu kam, waren 1000 fragen offen.


    Sehr hilfreich dabei war mir diese Seite.


    Allgemeine Infos
    https://www.erfolg-als-freiberufler.de/


    Ich weiss Dein Beitrag ist schon einige Monate Älter und wahrscheinlich sind die gröbsten Unklarheiten, die du hier in deinem Beitrag damals geschrieben hast, beantwortet oder auch nicht. Ich persönlich finde auf der Seite immer noch interessante und nützliche Infos zu meiner freiberuflichen Nebentätigkeit.

    Und nebenbei: Bist Du als Rentner mit dem oben beschriebenen Verdienst,
    das als Honorar ausgezahlt wird in einer FREIBERUFLICHEN
    NEBENTÄTIGKEIT
    .

    entsprechende Infos findest du auch auf der Seite:
    https://www.erfolg-als-freiber…beruflich-selbststaendig/


    Vielleicht findest du da noch was interessantes, wichtiges oder auch nützliches,
    was Du noch nicht kennst.

    Übrigens bist du verpflichtet deine Freiberuflichkeit dem FA zu melden.
    Allerdings ist diese "Meldung" an das FA glaube ich Auslegungssache.
    Von vielen habe ich gelesen, man muss sich vorab Melden. Quasi vor beginn der Tätigkeit.

    In meinem Fall lag die "Anmeldung" meiner freiberuflichen Nebentätigkeit, in der Angabe meiner Honorareinkünfte in der Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr.
    Die jährlichen Honorareinkünfte können dann durch eine Jahresabrechnung (Erstellt durch den Auftraggeber) In der Steuererklärung nachgewiesen werden.
    Offenbar hat dies gereicht, denn sonst hätte sich, denke ich schon jemand gemeldet.

    Viele Grüße


  • PS. hätte es fast vergessen für meine Tätigkeit kann ich mir die Übungsleiterpauschale anrechnen. Bei deiner Tätigkeit bin ich mir nicht ganz sicher ob das gehen würde, aber ich denke schon.


    https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

  • Dozent auf Honorarbasis - das klingt immer nach Abwälzen der Verantwortung weg von der Bildungseinrichtung und sollte ohne zwingendes Statusfeststellungsverfahren gar nicht möglich sein. Ein Großteil der "freiberuflichen" Dozenten wären bei umfassender rechtlicher Würdigung als Angestellte abzurechnen.

  • Das mag sein, allerdings würde das vermutlich dazu führen, dass die Bildungseinrichtungen diese wechselende Expertise der Dozenten möglicherweise nicht mehr zur Verfügung hätten, weil wegen des Kündigungsschutzes etc größte Zurückhaltung bei der Ausgabe von Arbeitsverträgen herrschen würde. Ist eine Abwägung. Zumindest bei Nebentätigkeiten bin ich für eine Regelung, die hier Flexibilität erlaubt.

  • Wer sagt, dass Angestellte nicht flexibel eingesetzt werden können, und kann es belegen?

    Bei der Energie und Kreativität, die teilweise aufgebracht werden, um Kosten und/oder Verantwortlichkeiten abzuwälzen, wäre es möglich Lösungen zu finden.