Gebäudeversicherung

  • Mich interessiert, ob man Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen kann, auch wenn die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert hat. Grundsätzlich denke ich die Lohnkosten sind nicht absetzbar, da erstattet. Ich habe aber einen Artikel gelesen, dass bereits eine Beschwerde in diesem Zusammenhang beim BFH liegt.

  • Als wir einmal die Elementarschadenversicherung nach Überschwemmung in Anspruch nehmen mussten, konnten wir die erstatteten Beträge nicht steuerlich geltend machen.

    Grundsätzlich ist das korrekt, denn man kann nur geleistete aber nicht erstattete Beträge steuermindernd geltend machen. Denn den finanziellen Aufwand hat die Versicherung ja bereits ersetzt, der mir entstandene Schaden ist also ausgeglichen.

    Von der Versicherung nicht erstattete Leistungen sind natürlich ansetzbar. Ob es eine Sonderregelung für die aktuell von der Naturkatastrophe Betroffenen gibt, weiß das zuständige Finanzamt oder der Steuerberater.

    Auf Antrag hat uns das zuständige Finanzamt die Grundsteuer für die Zeit der Instandsetzung erlassen.

    VG,

    Alabama

  • Wenn es ein Verfahren beim BFH vorliegt (also keine Nichtzulassungsbeschwerde), kann man mit Hinweis auf das Verfahren beantragen, dass der Steuerbescheid diesbezüglich vorläufig erlassen wird. Dann kann der Steuerbescheid geändert werden, wenn der BFH die Kosten anerkennt.


    Da sich der BFH mit der Frage beschäftigt wird die Frage, ob man die Kosten trotzdem ansetzen kann noch nicht eindeutig beantwortet sein.