Versicherungsberater Tarifwechsel PKV

  • Oder er zahlt für den seltenen Fall, diesen Spezialisten aufzusuchen, einmal die Mehrkosten selbst ?

    Und dann sollte man dafür beten, dass dieser Fall auch nur selten eintritt. Ansonsten ist die Wette verloren.


    Meine persönliche Meinung ist, man kann auf vieles wetten. Meine Gesundheit, also die Grundlage für mein Existieren, schließe ich davon aus.

  • Sorry, es geht ja hier nicht darum, dass ich mit einem schlechten Versicherungsschutz rumlaufe. Jeder solle mindestens den Höchstsatz abgesichert haben. Damit hat jeder Zugriff zu Top Medizin. Der Rest ist dann halt Gucci oder Prada tragen. Außnahme stationär. Da würde ich immer über Höchstsatz versichern. Beispiel Gehirntumor und ich will zu Prof. Samii nach Hannover

  • Bitte dran denken: Immer mehr sensible Operationen werden inzwischen ambulant durchgeführt! Im ambulanten Bereich trennt sich genauso die Spreu vom Weizen wie im Krankenhaus. Ich persönlich suche mir auch hier je nach Diagnose den besten Behandler aus, nicht nur im Krankenhaus. Das hat für mich nichts mit Gucci oder Prada zu tun. Aber jeder wie er mag :) .

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Rechungen über den 3,5-fachen Satz hinaus sind natürlich nicht der Regelfall - schon gar nicht bei "Schnupfen". Möchte man bei komplizierteren Fragestellungen jedoch zu ausgewiesenen Spezialisten, dann wird gar nicht so selten teurer abgerechnet. [..] Dafür wird dann ggf. auch der 5-fache und 9-fache Satz nach GOÄ genommen [..]

    Ich möchte darauf hinweisen, dass dies preislich ein Ausnahme-High-End-Niveau darstellt. Erstklassige Versorgung gibt es für den 2,3/ 3,5fachen Satz.
    Wer solche absoluten Ausnahmeleistungen versichert haben möchte um gut schlafen zu können-bitte sehr.


    Genau - das ist dann die zweite Alternative von "geht es schief leidet entweder seine Gesundheit oder sein Geldbeutel." :)

    Insofern halte ich Aussagen mit dem Tenor 'einfachere Tarife sind Zockerei, bei dem im Schadenfall die Gesundheit leiden kann' für unnötige Angstmacherei.

  • ich hätte jetzt auch mal gerne ein Beispiel aus der Praxis wo ich einen Zahnarzt benötige der mehr als 3,5 fach berechnen muss, damit ich nicht mit meiner Gesundheit spiele. Gleiches bei einem ambulanten Arzt

  • ich hätte jetzt auch mal gerne ein Beispiel aus der Praxis wo ich einen Zahnarzt benötige der mehr als 3,5 fach berechnen muss, damit ich nicht mit meiner Gesundheit spiele. Gleiches bei einem ambulanten Arzt

    Mein obiger Beitrag mit genau solchen Praxisbeispielen scheint Ihrer Aufmerksamkeit entgangen zu sein :). Siehe RE: Versicherungsberater Tarifwechsel PKV. Mehr Praxisbeispiele mit Orignal-Rechnungen finden sich auf unserer Website, die ich hier leider nicht verlinken darf.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • ok, sind beides für mich keine Beispiele wo ich das woanders nicht bekomme und mit meiner Gesundheit spiele. War wegen eines Implantats bei einem Spezialisten in Hildesheim. Empfohlen von meinen Zahnarzt. Der hat teilweise sogar unter dem 3,5 fachen Satz abgerechnet. Bitte nicht falsch verstehen. Ich kann absolut nachvollziehen, wieso in der Beratung angeraten wird, über die Höchstsätze zu versichern, um sich jederzeit den bestmöglichen Versicherungsschutz abzusichern. Aber um zu Spezialisten und hochwertiger Medizin zu kommen, reicht in der Praxis der Höchstsatz eigentlich immer aus. Zumindest im Raum Hannover. Oft scheinen mir diese übertriebenen Sätze ein Standortproblem zu sein. Das zeigen ja auch die Beispiele Köln und Düsseldorf. Alt kann dort nicht anders die Miete und der Sportwagen finanziert werden :D

  • Stimmt, in richtigen Großstädten begegnet man nach meiner Erfahrung häufiger höheren Rechnungen (und auch mehr Sportwagen :)). Liegt vielleicht auch daran, dass es Spezialisten eher in größere Städte zieht, wo das Einkommensniveau meist höher liegt, als in kleineren Orten. Dort sind auch häufig renommiertere und größere Uni-Kliniken, in denen Spezialisten ausgebrütet werden. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich hatte in Post #35 behauptet, der von Dr. Schlemann gepostete Bedingungsvergleich enthalte mehrere Fehler.

    [..] Der o.g. Bedingungsvergleich zeigt objektive Defizite der HUK auf wie z.B.:

    1. Primärztprinzip, nicht nachträglich heilbar, auch bei Akutversorgung im Ausland, ohne Maximierung des Eigenanteils bei Nichteinhaltung
    2. Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung ambulant, stationär und bei Zähnen
    3. Keine Übernahme der Kosten einer gezielten Auslandsbehandlung ambulant, stationär und bei Zähnen
    4. Erstattung Heilmittel nur zu 80% ohne Maximierung des Eigenanteils und mit Deckelung durch ein Preis-/Leistungsverzeichnis
    5. Erstattung Hilfsmittel nur zu 80% ohne Maximierung des Eigenanteils und mit Deckelung durch ein Preis-/Leistungsverzeichnis, kein offener Hilfsmittelkatalog!, Beatmungsgeräte nur bis 1.250 EUR, keine Übernahme der Kosten für Heimdialysegeräte, Krankenfahrstühle nur bis 2.000 EUR (= ein Witz), Hörgeräte nur bis 1.250 EUR je Hörgerät (gute Geräte liegen so bei 3.000 EUR pro Stück!), kein Blindenhund (kostet so um die 25.000 EUR), kein Blindenlese-/Vorlesegerät, keine Körperersatzstücke, keine Prothesen, keine Kunstaugen (nur "Kunstglieder"),
    6. Ambulante Psychotherapie: nur 30 Sitzungen pro Kalenderjahr mit 20% Selbstbeteiligung ohne Maximierung des Eigenanteils (geht gar nicht!)
    7. Keine Transporte bei Gehunfähigkeit
    8. Behandlung in Krankenhausambulanzen, Erstattung von Kosten häuslicher Behandlungspflege / Krankenpflege und ambulante Palliativversorung (SAPV) sind nicht in den Bedingungen aufgeführt.
    9. Zusageerfordernis bei sog. gemischten Anstalten (ziemlich blöde Klausel, weil man das dem KH von außen nicht ansieht)
    10. Stationäre Psychotherapie: nur 30 Behandlungstage je Kalenderjahr ohne Maximierung des Eigenanteils (geht gar nicht!)
    11. Keine Begleitperson für Kinder ("Rooming in")
    12. Zahnersatz wird nur zu 60% erstattet (70% bei Kooperationspartnern), Verblendungen im Frontzahnbereich nur bis Zahn 5, Deckelung durch ein Preis-/Leistungsverzeichnis
    13. Kieferorthopädie nur bis Alter 20
    14. Keine Wohnsitzverlegung ins Ausland möglich
    15. Kein Optionsrecht auf Höherversicherung
    16. Keine ambulante Anschlussreha, stationäre Anschlussreha nur bei "schweren Erkrankungen aus den Bereichen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie", keine sonstigen Reha-Maßnahmen
    17. Kosten für Entziehungs-/Entwöhnungsmaßnahmen werden nicht übernommen
    18. Kein Anspruch auf Umwandlung der Voll- in eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
    19. KTG Anspruch endet spätestens 3 Monate nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit

    [..]


    Ich habe mir erlaubt, die zitierte Auflistung durchzunummerieren. Nach meiner Recherche in den Krankheitskostentarifen des Select600 sind die Punkte 1, 4, 5 und 9 im zitierten Bedingungsvergleich zu restriktiv bewertet; hier ist im Zweifel nach Zusage des Versichers (1, 9) oder durch Inanspruchnahme eines Kooperationspartners (4, 5) eine 100% Kostenübernahme möglich. Die genannten Deckelungen in 5. sind korrekt.

    Punkte 3, 7, 8 sind gemäß den Krankheitskostentarifen des Select600 im zitierten Bedingungsvergleich falsch bewertet; hier gibt es durchaus Erstattungsmöglichkeiten:


    zu 3. Es werden maximal die Aufwendungen gezahlt, die im Inland entstanden wären.

    zu 7. Medizinisch notwendige Transporte werden erstattet.

    zu 8. Palliativversorgung wird in Höhe eines GKV-Versichternanspruchs erstattet.

  • Tja, da scheint MoritzalsNachname die Bedingungen der HUK wohl anders zu lesen und zu interpretieren, als professionelle und neutrale Vergleichsprogramme, die von hauptberuflichen "Bedingungslesern" gefüttert werden. Möglicherweise sind ihm die Mechanismen nicht ganz bekannt. Eine "Zusage" macht beispielsweise nur Sinn, wenn die Entscheidung auch negativ ausfallen kann, sonst könnte man sich das zusagende Personal ja sparen. Aber sei's drum, wer's glaubt wird seelig - bzw. entscheidet sich dann eben für die HUK. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Korrektur: "selig" - so viel Zeit muss sein :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • zu 4. muss ich mal nachfragen. Was soll es im Heilmittelbereich bitte für Kooperationspartner geben?


    Bei Heilmitteln muss man einfach sagen, dass sehr viele Tarife in der PKV deutlich schlechter als die GKV da stehen

  • Bei Abrechnungen von Leistungen, die einen x-fachen Satz (2,3 / 3,5) erlauben bringt das dem Leistungserbringer ersteinmal mehr Privatpatienten.
    Was die anderen Leistungserbringer dazu bewegt zum Kooperationspartner zu werden ist mir nicht bekannt. Nur kann es viele andere Gründe geben als nur einen günstigeren Preis. Eine Rechnungsprüfung zum Beispiel kann signifikant vereinfacht werden, wenn ich mit Kooperationspartnern zusammenarbeite. Da kann ich zum Beispiel elektronische Formate für Abrechnungen und bestimmte Abrechnungsformalitäten und -grundsätze vereinbaren. Das muss alles nicht zum Nachteil des Kooperationspartners sein- im Gegenteil.

    Für mich als VN interessant:


    "Ist die Inanspruchnahme eines Kooperationspartners nicht zumutbar oder

    liegen medizinische Gründe vor, einen bestimmten Leistungserbringer in

    Anspruch zu nehmen, so wird bei der Berechnung der tarifl ichen Leistung

    die Regelung, wie bei Nutzung eines Kooperationspartners (z.B. höherer

    Erstattungsprozentsatz) angewandt.

    Im Regelfall zumutbar sind zum Beispiel:

    – bei Kooperationen mit Heilpraktikern, Leistungserbringern für Heilmittelanwendungen

    und Zahnärzten bis zu 15 km Entfernung...[..]

    - bei Kooperationen mit Krankenhäusern zur stationären Behandlung bis

    zu 100 km Entfernung."


    Natürlich ist das alles nicht so einfach wie bei der GKV: Versichertenkarte auf den Tisch legen und fertig. Man muss schon etwas mitdenken und im Zweifel den Kontakt zum VR suchen. Deshalb gehen Versicherer auch dazu über, App-gestützte Empfehlungen zu geben oder so genannte "Concierge" einzubinden.

  • Heilmittelerbringer rechnen nicht nach Gebührenordnungen mit Sätzen ab. Die haben keine Gebührenordnung


    Und mir Versichertenkarte kann bei Heilmittelerbringern auch nicht angerechnet werden. Das läuft über die Verordnung

  • Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Auch als Heilmittelerbringer kann eine Kooperation Vorteile bringen: Z.B. vollere Auftragsbücher, ggf. einfachere/schnellere Vergütungen. Ggf verschlankt sich das gesamte Abrehungs- und Mahnwesen- das ist ein großer (auch in EUR bezifferbarer) Vorteil..

    Als GKV-Mitglied legt man seine Versichertenkarte auf den Tisch (auf welchen auch immer) und bekommt seine Überweisungen/Verordnungen. Dann zahlt man ggf. noch seine Zuzahlung vor Ort und fertig.
    Als PKV-Versicherter schaut man in seinen Vertrag, fragt ggf. beim Versicherer an/nach, kalkuliert mit Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen, macht alle 10-20 Jahre einen Tarifwechsel und und. Ich finde das ist ein signifikanter Unterschied, der auch beim Thema "Entscheidung PKV/GKV" eine Rolle spielt.

    Zurück zum Thema "Versicherungsberater-Tarifwechsel":


    Sowohl Versicherungsmakler als auch provisionsvergütete Tarifwechselberatungen haben einen Interessenskonflikt: Deren Vergütung hängt direkt von der kurzfristigen Prämienersparnis ab. Für den Versicherungsnehmer muss aber stets eine "Versicherungsnehmer-Lebensplanung" mitberücksichtigt werden- sonst kann ein Tarifwechsel auch in eine langfristig teure Sackgasse führen.

    Nach eine Anmerkung zu der Angabe der Anzahl der Tarifwechselmöglichkeiten: Hier werden von den Maklern/Beratern oft Angaben gemacht, es existierten pro Versicherungsunternehmen mehrere hundert Tarifkombinationen. Meiner Laienerfahrung nach sind die tatsächlich infrage kommenden Tarife lediglich eine Handvoll. Weder sehr alte Tarife (veraltete Tarifbedingungen) noch signifikant leistungsschwächere/ leistungsstärkere sind ernstzunehmende Alternativen und somit leicht auszusortieren. Dann verbleiben einige wenige Tarife zur Auswahl. Die Angabe "mehrere hundert Tarifkombinationen" kommt von den mathematisch möglichen Kombinationen von Tarifen und Selbstbehalten.

  • Falsch: Der Versicherungsmakler, der die von ihm vermittelten PKV-Verträge betreut und dafür eine kleine laufende Vergütung erhält, erbringt die Dienstleistung "Beratung zu möglichen Tarifwechseln" i.d.R. kostenlos! Dabei von einem Interessenskonflikt auszugehen ist absurd.


    Pech, wenn man seinen Vertrag auf eigene Faust oder bei der HUK abgeschlossen hat. Dann gibt es keinen den Vertrag betreuenden Versicherungsmakler und man muss das Problem entweder selbst lösen oder der Gesellschaft vertrauen, die von zu hohen Beiträgen profitiert oder einen anderen Fachmann (z.B. Versicherungsberater) beauftragen und bezahlen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wie absurd es ist von einem Interessenskonflikt auszugehen wenn die Vergütung in jedem Fall von der Höhe der monatlichen Prämie abhängt kann vielleicht jeder für sich beurteilen.

    Da der den Vertrag betreuende Versicherungsmakler zunächst 6-9 Monatsprämien bei Versicherungsabschluss und zusätzlich 1-2 % der Prämie als laufende Betreuungsvergütung erhält (so viel zum Thema "kostenlos") bin ich mir nicht sicher, ob ich meine Situation 'Versicherungsnehmer ohne betreuenden Makler' als "Pech" bezeichnen würde. Das ist aber wieder ein anderes Thema.

    Dr. Schlemann : Wenn Sie sich weiter an der Thematik 'Nachteile der HUK' abarbeiten wollen- gern! Aber dann lassen Sie uns doch bitte ein neues Thema dazu eröffnen.