KfW - Zu welchem Termin wird bei vierteljährlicher Zahlung das Geld vom Girokonto eingezogen?

  • Hallo,
    obwohl in der jährlichen Kontoübersicht immer der 30./31. des jeweiligen Quartals als Eingang bestätigt wird, wurde vom Girokonto spätestens zum 15. des jeweiligen Monats das Geld abgebucht - also 14 Tage früher. Das wurde im letzten Jahr allerdings geändert! Da es sich in der Summe (1/4 jährlich) um ca. 3000 € handelt, die 4 mal im Jahr 14 Tage bei der SPK "zwischengelagert" wurden, lohnt es sich schon f. die Bank.


    Frage - war das bei Euch auch so?


    Vertragspartner bei mir ist die SPK. Mehrere KfW-Kredite (Sanierung, PV, Dämmung....)


    Danke f. das Lesen und auch für die evtl. Meinungen im Voraus.


    Grüße

  • Hallo,
    ich habe mich jetzt noch einmal mit folgenden Text auf den Brief der SPK an diese gewandt.
    Bezüglich der durch die SPK erwähnten entgeltfähigen Leistungen ist folgende Frage entstanden.


    Bis zum ersten Quartal 2014 war es üblich, den fälligen Geldbetrag 14 Tage früher als zum Stichtag vom Girokonto abzubuchen. Das ist bei der SPK „xxx“ Vertragsbestandteil. Bei diesem KfW-Konto waren es für Zins und Tilgung 917 € vierteljährlich. Es wurde der SPK „xxxxx“ nur für diesen Kredit 3668 € für 2 Monate ohne eine Gegenleistung durch mich zur Verfügung gestellt.
    Ich habe 4 KfW-Kredite. So erhielt die SPK im Jahr 2011 ca. 11500 € für 2 Monate kostenlos.
    Mit 4 Schreiben (je ein KfW-Vertrag), alle datiert 13.03.14, wurde dieser Vertragsbestandteil in den Verträgen modifiziert. Mit der Begründung einer „technischen Umstellung“ wurde mir mitgeteilt, dass Zins- bzw. Tilgungsleistungen am 30. vierteljährlich zu zahlen sind und mit dem 30. dem Darlehnskonto gutgeschrieben werden.
    Wie ist dieser Vorgang der 2 monatigen pro Jahr ohne Gegenleistung vereinnahmte Geldmenge (bzw. mir entzogenen), durch die SPK einzuordnen? Sind das nicht auch Kreditkosten?


    MfG