Hallo,
im Finanztip-Artikel zur Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungen steht:
„Einzelveranlagung - Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen werden dem Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet, der diese gezahlt hat.“
(Nummer 4, https://www.finanztip.de/sanierungskosten-absetzen/)
Weiter unten im Artikel wird aber auf ein Schreiben des Finanzministeriums verwiesen, dort steht:
„Die auf die energetische Maßnahme entfallenden Aufwendungen sowie der Höchstbetrag der Steuerermäßigung sind den Miteigentümern nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzurechnen.“
(Randnummer 28, https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1)
Die beiden Aussagen stehen für mich im Widerspruch. Kann mir das nochmal jemand erklären? Einzelversteuerung oder nicht?
Vielen Dank vorab!