Hallo, muss ich als Rentner mit Regelaltersrente Steuern bei einem 450€ Minijob zahlen?
Muss der Hinzuverdienst eventuell beim Antrag auf "B-Schein" angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus
LG Michael
Hallo, muss ich als Rentner mit Regelaltersrente Steuern bei einem 450€ Minijob zahlen?
Muss der Hinzuverdienst eventuell beim Antrag auf "B-Schein" angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus
LG Michael
Hallo.
Ein 450-Euro-Job wird in den allermeisten Fällen pauschal besteuert, sprich es werden 2% (also maximal 9 Euro) an Steuern direkt über den Arbeitgeber abgeführt.
Die kann er dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen, machen aber eher wenige Arbeitgeber.
Beim "B"-Schein wird wohl auf's Haushaltseinkommen abgestellt, daher wird der Minijob dort anzugeben sein, so zumindest mein Verständnis.
Hallo Referat Janders, vielen Dank für die schnelle Antwort.