Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitiger Kündigung?

  • Hallo,


    die Bank, die unsere Darlehen führt, möchte - wie fast alle Banken - gerne Ihre AGB auf Grund des BGH-Urteils ändern.

    Erteilen wir keine Zustimmung müsse die Bank "prüfen, ob die Kundenbeziehung fortgesetzt werden kann." :S


    Da wir im Prolongationszeitraum sind und schon eine neue Bank zu deutlich besseren Konditionen haben, käme es uns sogar entgegen, wenn die alte Bank uns kündigt und wir früher wechseln könnten.


    Die Frage ist: wie sieht es mit der Vorfälligkeitsentschädigung aus, wenn die Bank eine Kündigung ausspricht?

    Meiner Meinung nach wäre es der Bank ja durchaus zumutbar, die Geschäftsbeziehung zu den alten AGB fortzusetzen.


    Gibt es dazu Erfahrungen? Lohnt es sich erstmal abzuwarten?

  • Die angedrohte Kündigung dürfte sich auf das Girokonto beziehen.

    Danke für die Rückmeldung.


    Wenn ich dort ein Girokonto hätte, würde ich das vermutlich auch denken.


    Habe bei der Bank aber nichts, ausser dem Annuitätendarlehen.

    Kein Giro, kein Referenzkonto, oder ähnliches.

  • Okay;)


    Das Urteil betrifft auf jeden Fall kein Annuitäten Darlehen.

    Du wirst da nicht rauskommen.

    Viele Grüße Michael

  • ist die 10 jährige Zinsbinungs frist schon abgelaufen?


    Nein, noch nicht. Sind auch insgesamt drei Darlehen, eines konnte schon umgezogen werden, die anderen beiden folgen dann nach und nach.


    Okay;)


    Das Urteil betrifft auf jeden Fall kein Annuitäten Darlehen.

    Du wirst da nicht rauskommen.

    Viele Grüße Michael

    Habs befürchtet. Danke.

    Aber irgendwie auch merkwürdig, mir dann überhaupt die Umstellung aufzudrücken.

    Lasse das jedenfalls erstmal ohne Zustimmung so weiterlaufen und schaue, was passsiert.

  • Aber irgendwie auch merkwürdig, mir dann überhaupt die Umstellung aufzudrücken.

    Lasse das jedenfalls erstmal ohne Zustimmung so weiterlaufen und schaue, was passsiert.

    Naja, wahrscheinlich wird einfach eine Standardnachricht an alle Kunden geschickt worden sein. Es wird ja wahrscheinlich auch keine separaten AGB für Kredite oder Girokonten geben.