Hallo,
die Bank, die unsere Darlehen führt, möchte - wie fast alle Banken - gerne Ihre AGB auf Grund des BGH-Urteils ändern.
Erteilen wir keine Zustimmung müsse die Bank "prüfen, ob die Kundenbeziehung fortgesetzt werden kann."
Da wir im Prolongationszeitraum sind und schon eine neue Bank zu deutlich besseren Konditionen haben, käme es uns sogar entgegen, wenn die alte Bank uns kündigt und wir früher wechseln könnten.
Die Frage ist: wie sieht es mit der Vorfälligkeitsentschädigung aus, wenn die Bank eine Kündigung ausspricht?
Meiner Meinung nach wäre es der Bank ja durchaus zumutbar, die Geschäftsbeziehung zu den alten AGB fortzusetzen.
Gibt es dazu Erfahrungen? Lohnt es sich erstmal abzuwarten?