Neue Geschäftsbedingungen Comdirect akzeptieren?

  • Hallo, eine Frage zu den neuen Geschäftsbedingungen der Comdirectbank.

    Werde ständig aufgefordert diese zu unterzeichnen. Bin 20 Jahre Kunde und ich

    vermute, dass man automatisch mit der Unterschrift Nachteile (Negativzinsen etc.)

    akzeptiert. Weiß jemand da Genaueres? Ganz herzlichen Dank für Informationen zu dem Thema.

  • Ja, es geht um die Negativ-Zinsen ab 50.000 EUR (auf allen Deinen Konten zusammen) und um die neuen Konto-Modelle. Bei letzterem geht es darum, dass das Girokonto nur noch unter bestimmten Bedingungen kostenlos ist (z.B. Regelmäßiger Geldeingang, oder mindestens ein ETF Sparplan, oder….), und es die “echte” Kreditkarte nur noch gegen Gebühr gibt.


    Letztlich musst Du zustimmen, wenn Du nicht riskieren willst dass die Comdirect Dir kündigt.

  • Für Altkunden dürfte es keine Änderung im Verwahrentgelt geben

    Zitat

    Sofern Sie Ihre Kundenverbindung vor dem 17.01.2020 eröffnet haben, ergeben sich keine neuen Regelungen hinsichtlich des Verwahrentgeltes bei Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses. Ein Verwahrentgelt wird nicht erhoben.

    Habe auch noch nicht zugestimmt, und heute schriftlich Post bekommen, daß ich bitte zustimmen soll. Bin mal gespannt was passiert wenn man nicht zustimmt.

  • Was passiert für Kunden mit Giro und Depot die nicht bis 31.10 zugestimmt haben? Werden diese einfach gekündigt?

    Jedenfalls hast Du dann keine Kontrolle mehr darüber, was mit Deinem Konto geschehen wird. Vielleicht hast Du "Glück", und Sie lassen Dich (eine Weile) so weiterlaufen, vielleicht wirst Du auch direkt gekündigt.


    Du solltest auf alle Eventualitäten vorbereitet sein.

  • Ist die Erhebung von "Negativzinsen" bzw. "Verwahrentgelt" rechtlich überhaupt zulässig?

    Hat das deutsche/europäische Finanzgericht dieser Regelung zugestimmt? Wo kann man das nachlesen?

    Banken dienen doch historisch dem Zweck, Gelder von Sparern und Anlegern an Investoren/Kreditnehmer gegen Zinsen zu vermitteln und den Sparer/Anleger am Zinsergebnis zu beteiligen.

    Seitdem die EZB den Markt mit billigem Geld flutet, übersteigen die Kreditmittel wohl erheblich den Bedarf.

    Seitdem werden die Kundengelder nicht nur nicht verzinst, sondern bei der EZB kostenpflichtig "gelagert", anstatt sie vorrangig vor dem "billigen Geld" der EZB dem Kreditmarkt zuzuführen.

    Die EZB will durch diese "Strafzinsen" die Kreditvergabe der Banken stimulieren.

    Wie könnte es rechtens sein, dass diese Strafzinsen an die Bankkunden abgewälzt werden, anstatt sie bei den Banken zu belassen?