Einlagensicherungsgesetzes

  • Es geht um die Sicherheit meiner Einlagen in meine Bausparvertäge beim BHW. Einer der Bausparverträge trat ich an meine Ehefrau ab.

    Es ist beabsichtigt, den weiteren Vertrag mit meiner Ehefrau zu teilen; also die Hälfte der Einlage auf meine Ehefrau als neuen Eigentümer zu überschreiben.


    Kann mir jemand sagen, ob die Abtretung und die geplante hälftige Überschreibung an meine Ehefrau Auswirkungen im Hinblick auf das Einlagensicherungsgesetz hat. Also konkret: Bewirken die Maßnahmen (Abtretung und die geplante hälftige Überschreibung), dass die Garantiesumme für meine Person verringert wird? Mich würde auch interessieren, wo ich darüber etwas nachlesen kann.


    Vielen Dank für eine Antwort


    MfG Bauer

  • Hallo Bauer , willkommen im FT Forum,

    das Thema ist recht umfangreich, Fakt ist bei deutschen Banken gilt ein Einlagenschutz pro Kunde von 100.000 €.

    Wegen der Garantiesumme macht es Sinn, sich direkt bei der Bausparkasse zu informieren. Da gibt es keine pauschalen Aussagen, die für jede Kasse und Vertrag gültig ist.

    Zum Nachlesen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/BJNR078610015.html

    https://www.bausparkassen.de/b…n-privaten-bausparkassen/