Rückforderung Bankgebühren BGH urteil vom 27.04.21

  • Schönen gutes Tag liebes Finanztip Team.

    Zunächst erstmal herzlichen Dank für Ihre umfassenden Infos zu dem o.g. Thema.


    Ich habe bei meiner zuständigen Sparkasse die AGBs bzw. Preisaushänge ab 2011 angefordert. Leider konnte ich nicht mehr alle auffinden, da auch in der Zwischenzeit eine Fusion stattgefunden hat.


    Nun heißt es: Es würde über den hauseigenen Rechtsanwalt geprüft, ob mir hier Kosten in Rechnung gestellt werden !


    Einfach unglaublich.

    Hinweisen möchte ich noch, dass hier eine Klage meinerseits gegen die Sparkasse läuft bzgl. der Zinsanpassung. ( Urteil vom 06.10.21 vom BGH ) :D

    Eine Entgeltaufstellung habe ich außerdem auch nur ab 10/2028 erhalten. Ginge technisch nicht anders. Müsste ich mir selber erstellen !!!:cursing:

    Wie sehen Sie das? Sind hier Bankgebühren zu Recht zu erheben ?

    Danke schön.

    Lg aus Lippe