Unzulässige Pauschale: Auch Bausparkassen erstatten Gebühren - Newsletter vom 01.10.2021

  • Hallo,


    die Bausparkasse Schwäbisch Hall berechnet mir jedes Jahr für meinen Bausparvertrag ein Jahresentgelt in Höhe von 12 €. Zählt dieser Betrag auch zu den unzulässigen Pauschalen die ich zurückfordern kann?


    Dies ist die Stellungnahme von Schwäbisch Hall:


    "Gerne beantworten wir Ihre Frage zum Jahresentgelt.

    Für die Teilnahme am kollektiven Bausparen mit seinen Gestaltungsoptionen - insbeson-

    dere die damit verbundene Hauptleistung in Form der Gewährung einer Darlehensop-

    tion - berechnet die Bausparkasse für jedes Konto des Bausparers in der Sparphase bis

    zur vollständigen Auszahlung des Bausparguthabens das Jahresentgelt.

    Das Jahresentgelt ist im § 17 in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge

    (ABB) festgelegt und daher von Beginn an Bestandteil des Vertrags. Dieses wird immer

    zu Beginn des neuen Kalenderjahres im Bausparkonto belastet."


    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.


    Mit freundlichem Gruß


    Andreas Bauchrowicz

  • Nein, die pauschale wurde mit Vertragsbeginn bereits erhoben.

    Hier geht es darum, dass z.B. die LBS Bayern nachträglich eine Pauschale eingeführt hatte.