2 Jobs als Angestellter und Übungsleiterpauschale

  • Hallo,


    ich war mehrere Jahre an der Uni als wiss. Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aufgrund der Befristung dieser Teilzeittätigkeit bis September 2021 habe ich mir in 2021 einen neuen Job als Angestellter in Teilzeit (75%) gesucht, den ich am 1.Juli 2021 begonnen habe.


    Ich konnte mich mit der Uni so einigen, dass mein Vertrag ab Juli bis September 2021 entsprechend auf 25% abgesenkt wurde, so dass ich insgesamt auf 100% komme mit meinen zwei Stellen. Der neue Job ab Juli ist mein Hauptjob in Steuerklasse I und der alte Unijob ist mein Nebenjob und fällt für die drei Monate Juli-September entsprechend in Steuerklasse VI, wobei auch hier weiter Sozialabgaben abgeführt wurden.


    Da ich durch Steuerklasse VI viele Abzüge in dem Nebenjob habe, kam mir der Gedanke, dass ich den Unijob, bei dem ich in der Hauptsache ja pädagogisch tätig bin, über die Übungsleiterpauschale laufen lassen könnte. Eine entsprechende Vertragsumstellung an der Uni mit steuer- und sozialabgabenfreier Auszahlung für die drei betreffenden Monate des Jobübergangs wäre theoretisch zwar möglich, aber der Aufwand alles nachträglich zurückzurechnen und umzustellen zu kompliziert, laut Zahlstelle der Uni.


    Meine Frage ist nun, wie ich das ganze in meiner Steuererklärung geltend machen kann, um ggf. wenigstens noch die Lohnsteuern aus Klasse VI zu sparen? (Denke, dass bei den Sozialabgaben der Zug abgefahren ist, womit ich aber leben kann?!)


    Im Artikel (https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/) wird immer schon davon ausgegangen, dass man alles steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt bekommt und es dann in seiner Steuererklärung angeben muss. Wie ist es aber in meinem Fall, wo alles mit Steuer- und Sozialabgaben ausgezahlt wurde? Wie mache ich das in der Steuererklärung am besten bzw. geht das überhaupt noch mit der Übungsleiterpauschale?


    Danke für eure Hilfe!!!!

  • Hallo.


    Falls der AG das mitmacht, soll das Personalbüro eine Rückrechnung machen. Solange die Voraussetzungen gegeben sind, wäre das der saubere Weg. (Vielleicht hinterher eine Nettigkeit für die dortigen Mitarbeitenden parat haben.)