Vorfälligkeitsentschädigung zahlen - Begrenzung der Höhe?

  • Wer schon einmal aus einer Baufinanzierung aussteigen wollte, kennt das: Vor dem Ende der Zinsbindungsfrist (10 Jahre) kann und muss eine Bank den Darlehensnehmer nur bei bestimmten Voraussetzungen aus dem Vertrag entlassen. Ist das der Fall, kann sie die sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, eine Summe, die de entgangenen Schaden aus den nun nicht mehr zu zahlenden Zinsen kompensieren soll.


    Die Berechnung dieses Betrags ist nicht einheitlich geregelt und somit undurchsichtig. Nur gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen ein Mindestmaß an Kontrolle. Im Zuge einer neuen EU-Richtlinie soll die aufgeschlüsselte Berechnung und die Herausgabe an den Kunden verpflichtend gemacht werden. Eine Begrenzung der Summe außer auf den durch die Bank erlittenen Schaden ist nicht angegeben und den Mitgliedstaaten überlassen.


    Mehr Informationen im Artikel: http://www.finanztip.de/ratgeb…elligkeitsentschaedigung/


    Haben Sie schon einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt? Wie war Ihr Eindruck - war sie angemessen oder zu hoch? Sollte Deutschland solche Zahlungen seitens der Darlehensnehmer begrenzen?

  • Liebe Franziska,
    habe gerade einen aktuellen Fall:
    Mein Vertrag wurde 2007 abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2022. Nun wurde das Haus verkauft und die DKB berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung bis 2022. Dürfte sie nicht nur eigentlich bis 2018 berechnet werden, da dann ja die Zeit um ist, bei der man eh kündigen kann?


    Lieber Gruss
    Helmut

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Franziska,
    habe gerade einen aktuellen Fall:
    Mein Vertrag wurde 2007 abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2022. Nun wurde das Haus verkauft und die DKB berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung bis 2022. Dürfte sie nicht nur eigentlich bis 2018 berechnet werden, da dann ja die Zeit um ist, bei der man eh kündigen kann?


    Lieber Gruss
    Helmut


    Die Frage Nr. 1 .... wann wurde das Darlehen denn vollständig ausgezahlt?


    Und hier aus dem angesprochenen Artikel zitiert:

    Nach zehn Jahren - Selbst wenn Sie ein Baufinanzierungsdarlehen mit einer 15- oder 20-jährigen Zinsbindung
    abgeschlossen haben, können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung des Kredits Ihren Vertrag kündigen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
    Allerdings müssen Sie noch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Sie können also in jedem Fall nach zehn Jahren und sechs Monaten den Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/baufin…-berechnen/#ixzz3gVzywhLO

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager