Steuerklasse bei Elterngeld und Hochzeit

  • Hallo zusammen,


    meine Partnerin ist schwanger und wir erwarten Anfang Dezember unseren ersten Sohn. Nun heiraten wir noch im Oktober und es stellt sich nun die Frage, wleche Kombination von Steuerklassen für uns am sinnvollsten ist. Ich habe nun schon sehr viel dazu gelesen, werde aber nicht so ganz schlau aus der Sache und möchte gern mal eure Meinung dazu hören.


    Aktuell sind wir beide in Steuerklasse 1 und verdienen in etwa gleich viel. Geplant ist, dass meine Partnerin nach der Geburt 12 Monate Elterngeld bezieht. Da wir nun noch kurzfristig heiraten, würden wir ja beide in Steuerklasse 4 eingestuft. Für die Berechnung des Elterngeldes spielt dies ja nun keine Rolle mehr, von daher kein Problem. Was wir uns aber nun fragen ist, ob eventuell ein Wechsel in Klasse 3 und 5 für uns Sinn machen würde? Also ich in 3 und Sie in 5, womit ich deutlich weniger Abzüge hätte. Da wir noch vor dem 30.11 wechseln, würde ja das gesamte Jahr rückwirkend so bertachtet, richtig? Die Frage ist nun, ob das Sinn macht?


    Vielen Dank für eure Mühe.


    VG chabou

  • Hallo.


    Die Steuerklassen sind ja nicht für die endgültige Steuerlast (nach Einkommensteuerbescheid) sondern nur für das laufende Netto relevant. Für Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld) kann eine gewisse Relevanz bestehen.


    Achtung, es folgt anekdotische Evidenz:

    Wir haben 4/4 genommen, weil wir beide keine andauernden Nachzahlungen wollten, nur weil man Lust auf ein etwas höheres laufendes Netto hat. Außerdem ist es so, dass der Partner mit Steuerklasse 5 über die Gehaltsabrechnung vermittelt bekommt, dass er/sie nur wenig verdient. Das wollten wir auch vermeiden.


    Fazit: Das machen, womit man sich als Familie wohlfühlt. :)

  • Aus ähnlichen Gründen machen wir auch 4/4.

  • Hallo,

    und erst einmal vielen Dank für die Antworten.


    Das ist natürlich nicht von der hand zu weisen, dass sich der Partner mit Steuerklasse 5 benachteiligt fühlen könnte... Aber das Elterngeld steht ja bereits fest, da der Wechsel entweder in 4/4 oder 3/5 jetzt erst kurz vor der Geburt erfolgt und für die Berechnung keine Rolle mehr spielt. Somit würde sich in diesem Falle ja keiner benachteiligt fühlen. Die Frage ist also, ob es für uns nun Sinn macht für die Zeit des Elterngeldbezuges meiner Partnerin ab Dezember in 3/5 zu wechseln?


    Ich hätte in dieser Zeit weniger Abgaben, und das Jahr würde ja auch noch rückwirkend so betrachtet. Bin mir aber unsicher, wie sich das genau auswirken würde oder ggf. sogar nachteilig ist!? Nachdem das Elterngeld ausläuft, wechseln wir voruassichtlich wieder beide in 4/4, da ähnliches Einkommen. Sicher kann man hier keine definitive Antwort geben, da es immer auf die individuelle Umstämde ankommt, es geht mir auch eher um Meinungen dazu um sich selbst ein besseres Bild machen zu können.


    Ich danke euch.

  • Ihr habt mehr Netto mit 3/5, werdet aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Nachzahlung leisten müssen, da er sehr wenig Steuern zahlt und sie mit Elterngeld überhaupt keine Steuern.


    Ich würde 4/4 nehmen und auf eine kleine Erstattung hoffen. Nach Erhalt des Steuerbescheids ist die Steuersumme für euch sowieso immer gleich, egal welche Steuerklassen ihr auswählt.

  • Ich denke auch, dass wir mit 4/4 am besten fahren. Habe aber nun auch einen Termin zur Beratung beim Steuerberater vereinbart, um das in unserem konkreten Fall einmal genau zu durchleuchten. Jedenfalls vielen Dank für die Hilfe.

  • der steuervorteil ergibt sich ja aus der gemeinsamen veranlagung, nicht aus der wahl der steuerklassen. die steuern sind nach meinem verständnis am ende immer das gleiche. die wahl der steuerklasse hat einfluss darauf, ob ihr früher "mehr" netto habt und dann ggf. später bei der steuererklärung nachzahlen müsst.

  • 1. Ich stimme rzf9bgw-jyt@vgd4CWP zu: am Ende sollte das Gleiche rauskommen was die Steuer auf das Einkommen angeht. Drum sollte nichts dagegen sprechen die Steuerklassen auch mal anders zu verteilen.


    2. Ich stimme auch denen zu die 4/4 generell für gerechter innerhalb der Beziehung halten (das kommt aber auch drauf an ob das die Beteiligten wirklich interessiert, ob das eh auf einem gemeinsamen Konto landet oder ob der eine höhere Ausgaben für die Familie bestreitet... das ist aber die persönliche Sichtweise, da kann man also auch anderer Meinung sein.


    3. Trotz Punkt 1 ist es ist allerdings schon so, dass diverse staatliche Leistungen vom Netto aufgrund der Steuerklasse abhängen. Das betrifft z.B. auch Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und wie hier angesprochen Elterngeld. Wenn es hier für einzelne Fälle eine höhere Wahrscheinlichkeit gibt (z.B. Firma könnte demnächt in Kurzarbeit rutschen) dann lohnt es sich ggf. schon die Steuerklassen zu verschieben.

    Elterngeld gehört hier auch zu den planbaren Möglichkeiten, allerdings zählt beim Elterngeld der überwiegende Zeitraum im Betrachtungszeitraum. Der Betrachtungszeitraum ist üblicherweise 12 Monate davon zählt die Steuerklasse die mehr als die Hälfte der Zeit (>= 7 Monate) gültig war

    Bei euch hört es sich leider so an, als könnt ihr das gar nicht mehr schaffen, da dafür typischerweise sofort nach Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse stimmen muss. Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung ab Hochzeit o.ä. die ich nicht kenne.

    Daher die Regelungen/Gesetze genau lesen und prüfen, der Elterngeldrechner vom Familienministerium/Familienkasse (ich weiß leider nicht mehr wer das genau angeboten hat) könnte auch helfen evtl. auch direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen, manchmal beraten die ganz gut!

    Dazu kommt, dass meine Infos auch nicht mehr ganz aktuell sind, aber soweit ich das mitgekriegt habe gabs da die letzten Jahre keine große Änderung mehr - bitte trotzdem prüfen!


    Noch zwei Hinweise:

    - auch wenn es für das aktuelle Kind zu spät ist, evtl. überlegen ob da einigermaßen bald ein zweites Kind geplant ist. Da gibt es durchaus Konstellationen wo der Betrachtungszeitraum für das zweite Kind bis vor Geburt des ersten reicht, dann zählt auch noch eine späte Steuerklassenänderung.

    - Auch Einkommensgrenzen berücksichtigen. Falls einer der Elterngeldbezieher (sind ja häufig beide, nur für unterschiedliche Zeiträume) evtl. an der Einkommensgrenze liegt, dann lohnt es sich möglicherweise deshalb gar nicht ihm/ihr die gute Steuerklasse zu geben.


    --> das zu optimieren ist eine zähe Sache, braucht schon etwas reindenken und hängt im Wesentlichen davon ab ob man es rechtzeitig geregelt kriegt bringt dann aber ggf. ein paar tausend Euro Unterschied - Ich finde die Regelung daher übrigens ausgesprochen ungerecht, weil da viel vom Zufall abhängt ob man rechtzeitig drüber nachdenkt/nachdenken kann... das ist keine einfache Form der Familienförderung!

    PS: der Vollständigkeit halber, das ist keine Steuerberatung (darf und kann ich nicht) nur meine Meinung!

  • Nicht nur die höhere Gefahr von Nachzahlungen bei 3/5 sollte beachtet werden, sondern auch, dass das Finanzamt in dem Fall sehr gerne eine Vorauszahlung für 2 weitere Jahre fordert.

    Das ist meinem Bruder passiert. Der konnte das dann zwar mit dem Finanzamt verhandeln, dass er wegen sofortigem Wechsel in 4/4 in den kommenden Jahren erst einmal keine Nachzahlung zu leisten hätte, und deshalb nur für 1 Jahr nachzahlen musste. Erzeugt aber Stress, den man sich vielleicht sparen will.


    Außerdem muss man berücksichtigen, dass Elterngeld zwar steuerfrei ausgezahlt wird, aber am Ende zum Familieneinkommen gezählt wird und die Steuerlast entsprechend erhöhen kann. Dadurch steigt die Gefahr einer Nachzahlung bei 3/5 m.E. noch weiter an.