Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten

  • Hallo,

    Wir wohnen aktuell in unserer eigenen Eigentumswohnung, die bereits abbezahlt ist. Nun stehen wir vor der Entscheidung, was damit geschehen soll: verkaufen oder vermieten? Wir selbst werden in eine Mietwohnung umziehen. Dies jedoch nur temporär, denn in einigen Jahren werden wir ein Haus erben, in das wir dann höchstwahrscheinlich auch ziehen werden. Nachdem die Immobilienpreise derzeit recht hoch sind und wir die Wohnung damals recht günstig erworben haben, überlegen wir, die Wohnung nun zu verkaufen und das Geld anderweitig anzulegen (Festgeld, ETFs). So könnten wir den Vorteil des steuerfreien Verkaufs nutzen. Wenn wir nun erst einmal vermieten würden und die Wohnung erst beim Erben des Hauses verkaufen würden (um Geschwister auszubezahlen), könnte es sein, dass 1. die Immobilienpreise wieder gesunken sind und 2. die 10 Jahre, nach denen wir wieder steuerfrei verkaufen könnten, noch nicht um sind.

    Hat jemand einen Rat, wie wir das mal durchrechnen könnten?

    VG

    Paulinchen

  • Ihr könnt die Wohnung, wenn dauerhaft selbstgenutzt schon nach 3 Jahren ohne Spekulationensteuer verkaufen. (max. 3 Objekte in x Jahren.)


    Die 10 Jahre einmalige Frist gilt nur bei Vermietung. Danach egal wann Steuerfrei, nicht nur alle 10 Jahre. (Notar ggfs. , Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer).


    Sonst müsst halt alles mit Annahmen rechnen.

    Rendite inkl. Steuer ETF vs. Wertzuwachs abzüglich aller Kosten, ggfs. größere Erhaltungsinvestitionen usw.

    Lage lage Lage und Baujahr etc. entscheidet.

    Demographische Wandel in eurer Gegeng analysieren. Wie sieht der zum gewünschten Verkaufszeitpunkt aus? Viele junge / mittelalte da die dann kaufen wollen? Glaskugel natürlich immer etwas dabei.


    Ferner Vermieten ist auch etwas Aufwand wenn man vieles selber macht, sonst abgeben/bezahlen und dafür eine Verwaltung alles machen lassen.



    Dann entscheiden welche chance/risiko ihr bereit einzugehen seid und vorallem RisikoTragfähigkeit bei ETF

    Könnt ihr mit z.B. einen heftigen Crash (nicht den kurzen Corona Crash) umgehen, drawdown sagen wir minus 50-60% über ein längeren Zeitraum also xx Monate z.B. ohne emotional zu verkaufen.


    Nur meine Meinung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. ;)

  • natürlich werden die Preise für Wohnungen weiter steigen. Ich würde trotzdem verkaufen, vermieten kann heute eine stressige Sache sein wenn man den falschen Mieter hat, auch ein guter Mieter kann seinen Job verlieren und arbeitslos werden und dann…… soweit aus der Sicht eines Vermieters Eigentümers, die Lage der Mieter ist heute einfach katastrophal bei diesem Mietpreisen und den Anforderungen die Vermieter stellen……..

  • Wenn die Wohnung gut ist (gute Lage, attraktive Wohnung, keine baulichen Probleme), dann würde ich die Wohnung eher halten und vermieten. Mit der Vermietung könnt ihr eine Hausverwaltung beauftragen, wenn ihr Euch nicht darum kümmern wollt.


    Wenn man jetzt eine Wohnung verkauft, weiß man doch gar nicht wohin mit dem Geld. Das optimale wäre, wenn ihr die Wohnung einfach immer behaltet und Euch daneben noch ein ETF Portfolio aufbaut. Dann seid ihr super diversifiziert. Ihr könnt ja z.B. damit anfangen, die Mieteinnahmen in einen ETF Sparplan anzulegen.

  • Hallo Paulinchen,


    was in Ihrer Situation die optimale Variante war, werden Sie erst hinterher wissen.

    Wenn wir nun erst einmal vermieten würden und die Wohnung erst beim Erben des Hauses verkaufen würden (um Geschwister auszubezahlen), könnte es sein, dass 1. die Immobilienpreise wieder gesunken sind

    Klar, kann sein. Dann ist aber der Wert des Hauses zum Zeitpunkt des Erbfalles auch gesunken und damit die Summe für die Auszahlung der Geschwister. Außerdem, was passiert mit dem Geld zwischen Verkauf der ETW und Erbfall? Selbst unter dem Kopfkissen kann es deutlich an Kaufkraft verlieren, bis hin zu Null. Auch steuerliche Regelungen können sich ändern, zum Positiven als auch Negativen. Es gibt einen ganz alten Grundsatz: Nie eine finanzielle Entscheidung allein aus steuerlichen Gründen treffen. Eine ggf. mögliche Steuerersparnis kann nur das Sahnehäubchen sein. Aber auch ohne muss die Entscheidung weiter richtig sein.


    Auch wenn das Wohnen in der eigenen ETW nicht das Paradies ist (wer jemals eine Wohneigentümerversammlung besucht hat, weiß, wovon ich rede), sicherer als in einer Mietwohnung ist es allemal.


    Ich würde in der von Ihnen geschilderten Situation gar nichts machen und erst beim hoffentlich noch lange nicht eintretenden Erbfall entscheiden. Wer weiß, vielleicht wollen Sie dann das Haus auch nicht mehr.


    Gruß Pumphut