Aufnahme eines Ehepartners in stationäre Pflege, schädlich für das bisherige Splitting?

  • Guten Tag, bin neu hier und freue mich, hier ein Forum gefunden zu haben, das wirklich hilfreich ist. Zur Einführung:

    Wenn ein Ehepaar, das bisher nach der Splittingtabelle besteuert wurde durch die Unterbringung eines Partners in einem Pflegeheim leben muss, stellt sich auch die Frage, ob dies schädlich für die Anwendung des Splittings ist. Die Partnerschaft besteht sicherlich noch weiter, allerdings könnte man meinen, es lebe mit der Aufnahme im Heim nunmehr getrennt. Wie ist die Rechtslage zu einem solchen Sachverhalt?

  • Herzlich willkommen im Forum Hewimi


    Ich habe mal im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch des BMF nachgeschlagen. Dort findet sich zur Veranlagung von Ehegatten folgender Passus

    Zitat

    (...)

    Sogar in Fällen, in denen die Ehegatten infolge zwingender äußerer Umstände für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt leben müssen, z. B. infolge Krankheit oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe, kann die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft noch weiterbestehen, wenn die Ehegatten die erkennbare Absicht haben, die eheliche Verbindung in dem noch möglichen Rahmen aufrechtzuerhalten und nach dem Wegfall der Hindernisse die volle eheliche Gemeinschaft wiederherzustellen.

    (...)

    Vor diesem Hintergrund ich würde als steuerrechtlicher Laie erstmal davon ausgehen, dass das Finanzamt einer fortdauernden gemeinsamen Veranlagung keine Steine in den Weg legen dürfte.