Verpflichtende Steuererklärung bei Arbeigeberwechsel

  • Hallo Zusammen,


    im Artikel "https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/" steht folgender Satz im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einkommenssteuererklärung.


    "Du Sonderzahlungen bekommen hast, im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt hast und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat."


    Kann mir jemand die Zusammenhänge hierzu erklären? Wie kann es sein, dass man hierdurch zur Einkommensteuererklärung verpflichtet wird? Normalerweise sollte, durch die monatlich von Arbeitgeber einbehaltenen Steuer, weitere Steuerentrichtung seitens des Arbeitnehmers nicht von Nöten sein.


    Woher weiss man in diesem Fall konkret ob man eine Steuererklärung abgeben muss? Dieser Fall ist auf den ersten Blick ja nicht ersichtlich.


    Kann ich davon Ausgehen, dass das Finanzamt mich in diesem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert (ggf. mit den üblichen Versäumniszuschlägen) oder besteht gar die Möglichkeit hier übersehen zu werden?


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Gruß


    Andri