Voltera Gas: Trotz 12-monatiger Preisgarantie: 50% Preiserhöhung 3 Wochen nach Vertragsabschluss

  • Hallo!


    Als DEP-Geschädigter Gaskunde (siehe hier: Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?) war ich gezwungen, Ende September einen neuen Gas-Liefervertrag abzuschließen. Diesmal mit Voltera. Mit 12 Monaten Vertragslaufzeit und 12 Monaten Preisgarantie. Schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss flattert mir nun ein Brief ins Haus, in dem mir eine Erhöhung des Arbeitspreises um 50% zum 1.12.21 angekündigt wird. Mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Von Preisgarantie kein Wort mehr. Wenn ich nun in die AGB schaue, nimmt sich das Unternehmen dort tatsächlich Preisanpassungen nach Belieben heraus. Egal ob sich Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelte oder Bezugspreise ändern, in jedem Falle darf das Unternehmen die Endkunden-Preise ändern. Was hat das dann bitte noch mit einer Preisgarantie zu tun?


    Gibt es andere, die gerade das selbe erleben? Kann ein Unternehmen mit einer Preisgarantie werben und dann einfach nach Belieben die Preise erhöhen? Wälzt das Unternehmen hier einfach jegliches, unternehmerisches Risiko auf den Kunden ab? Was sagt ihr dazu?


    Gruß, Volker

  • Mein Schreiben an voltera. Mal sehen, was sie dazu sagen.


  • Die Situation an den Gasmärkten ist historisch einmalig. Für die Versorger haben sich die Beschaffungspreise vervielfacht. Für Neukunden beträgt der Gaspreis zwischen 12 und 15 cent/kWh. Wenn du innerhalb dieser Preis Range liegt, ist die Preisanpassung in Ordnung. Mit Zeitverzögerung trifft dies alle Gaskunden. Ich arbeite übrigens bei einem Energieversorger.

  • Die denken sich wahrscheinlich: "Man kann es ja mal versuchen." Pacta sunt servanda. Es gibt kein historisch-einmalig-Preiserhöhungsrecht während eines wirksamen Preisgarantiezeitraums. Bin gespannt, wie es für fipsy weitergeht.

  • Hallo,


    Giskard, bitte den Text beim TE lesen:

    Wenn ich nun in die AGB schaue, nimmt sich das Unternehmen dort tatsächlich Preisanpassungen nach Belieben heraus. Egal ob sich Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelte oder Bezugspreise ändern, in jedem Falle darf das Unternehmen die Endkunden-Preise ändern. Was hat das dann bitte noch mit einer Preisgarantie zu tun?

    Stand heute ist die Darstellung auf der Homepage von Voltera immer noch so. Wir haben es hier zwar mit irreführender Werbung zu tun, aber nach den Buchstaben des Vertrages darf Voltera den Preis erhöhen. Nun könnte man ggf. noch wegen einer überraschenden Klausel in den AGB diskutieren, aber der Ausgang eines Verfahrens ist ungewiss.


    Die wesentliche Lehre aus dem Vorgang ist, nicht nur die Werbung, sondern vor Vertragsabschluss immer auch die AGB lesen.


    fipsy Tun Sie den anderen Gaskunden einen Gefallen und informieren die Verbraucherzentrale über diese unseriöse Werbung.


    Gruß Pumphut

  • fipsy, nach Studium der AGB von Voltera finde ich dort keinerlei Wort zu deren Preisgarantie. Dass sie die Bestandteile dieser Garantie nicht dort einschränken, ist mE für uns positiv zu werten. Der Passus §11 Preisänderungen kann wegen der vertraglich zugesicherten Preisgarantie eben nicht zur Anwendung gebracht werden.


    Der Versuch, Kunden aus dem aus Anbieterseite ungünstigen Vertrag mit Preisgarantie zu drängen, indem man sie zur Sonderkündigung mittels Ankündigung einer unwirksamen Preiserhöhung bewegt, ist nicht neu. Ich erinnere mich dunkel, so etwas schon mal erfolgreich ausgesessen zu haben.


    Wenn Sie nur eine eingeschränkte Preisgarantie wählen, kann es trotzdem zu Preiserhöhungen kommen. Dennoch schützt auch eine eingeschränkte Garantie zurzeit gut vor den stark gestiegenen Beschaffungskosten.

    Verbraucherzentrale zu Preisgarantie


    Volteras Preisgarantie ist vertraglich (AGB) nicht einmal eingeschränkt.


    Ich hoffe, Volteras Antwort auf dein Schreiben #2 schafft Klarheit. Hältst du uns auf dem Laufenden?

  • Da das Unternehmen mir auf meine Mail geantwortet hat, dass die Bearbeitung meiner Anfrage bis zu 20 Tage dauern kann, habe ich dort angerufen. Dort wurde mir wieder gesagt, dass die Preisgarantie sich nicht auf den Arbeitspreis bezieht. Ich habe daraufhin telefonisch zum 30.11. gekündigt, da mir mein regionaler Energieversorger einen neuen Vertrag sogar zu günstigeren Konditionen mit einer echten Preisgarantie über 1,5 Jahre angeboten hat (5,85 ct/kWh, 15,70 € GG). Ich hatte keine Lust, bei Voltera zu bleiben, wenn sich dort jetzt schon anbahnt, wie man mit seinen Kunden umgeht. Das liefe am Ende vermutlich schon wieder auf eine Klage hinaus. Aber mal sehen, ob es noch eine Antwort gibt.

  • fipsy,

    wir haben das seltsame Schreiben von Voltera mit der Information über die beabsichtigte Änderung des Arbeitspreises um +50% erst am Ende auf der zweiten Seite inzwischen auch bekommen.


    Ich verstehe, dass du dem Ärger mit Voltera lieber aus dem Wege gehen willst. Doch zahlst du durch die Sonderkündigung nicht deutlich drauf? Unser Grundversorger liegt mit seinen aktuellen Tarifen noch unter dem, was du jetzt abgeschlossen hast.


    Trotzdem liegt der Vertrag von Voltera durch die gewährten Boni kostenmäßig über 12% bezogen auf den Jahrespreis darunter (dreistelliger Betrag bei mir). Das dürfte bei dir ähnlich sein.

  • Eben habe ich versucht die Voltera Hotline zu erreichen. Nach 11 Minuten flog ich aus der Warteschleife mit "ihr gewünschter Gesprächspartner ist im Moment nicht zu erreichen". Will sagen, Anruf dort kann sich dieser Tage wohl sparen.

  • Möglicherweise wird wegen der aktuellen Situation der ein oder andere kleinere Versorger seine Geschäfte einstellen bzw pleitegehen. Dann geht es zurück in die Grundversorgung. E.ON & Co. nehmen gerade gar keine Neukunden mehr an bzw nur zu sehr teuren Preisen. Die meisten Verbraucher verstehen noch gar nicht was auf sie zukommt. Verivox & Co hilft gerade auch nicht weiter, viele Anbieter sind von der Plattform runter. Bei Strom ist die Lage ähnlich.

  • Die Situation an den Gasmärkten ist historisch einmalig. Für die Versorger haben sich die Beschaffungspreise vervielfacht. Für Neukunden beträgt der Gaspreis zwischen 12 und 15 cent/kWh. Wenn du innerhalb dieser Preis Range liegt, ist die Preisanpassung in Ordnung. Mit Zeitverzögerung trifft dies alle Gaskunden. Ich arbeite übrigens bei einem Energieversorger.

    Das mag durchaus stimmen. Allerdings ist die Erhöhung der Beschaffungspreise das Risiko des Gaslieferanten, wenn er mit seinem Kunden eine Preisgarantie vereinbart hat. Wofür sollte der Kunde eine Preisgarantie (zu normalerweise höheren Kosten) vereinbaren, wenn der Lieferant sie nach Belieben außer Kraft setzen kann?

  • Ich habe im August mit Vertragsbeginn 01.12. 39000kwh Gas mit 170 Euro Abschlag vereinbart. Heute würde ich 420 Euro Abschlag angeboten bekommen.


    Ich bin ultra gespannt, ob sich der Anbieter aus der Affäre zieht und die Lieferung zu diesen Konditionen verweigert. Zum Glück ist es kein existenzielles Problem für uns.

  • Ernsthaft: 200 Euro monatliche Mehrkosten wird für viele Leute ein echtes existenzielles Problem werden.


    Ich könnte brechen, wenn ich höre, dass unsere Regierung (auch die baldige neue Regierung) ein Eingreifen derzeit nicht für notwendig hält.


    In Frankreich, Spanien, Italien wären die Leute schon längst auf der Straße.

  • Naja, bei einem Gasverbrauch von 39000kWh/a dürften existenzielle Probleme, wirtschaftlicher Art, auch eher die Ausnahme sein.


    Das ist wie bei den Spritpreisen, es trifft vor allem die weniger Privilegierten.

  • Unser Haus ist 30 Jahre alt und nicht modern isoliert. Ich hoffe natürlich, dass sich der Gasanbieter an den Vertrag hält. Wenn nicht, werden wir halt 3000 Euro weniger sparen. Ärgerlich aber viel machen können wir nicht.

  • Ich könnte brechen, wenn ich höre, dass unsere Regierung (auch die baldige neue Regierung) ein Eingreifen derzeit nicht für notwendig hält.

    Die alte Regierung hat mit Jahresbeginn 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt, die jährlich steigt. Aus politischer Sicht wäre es geradezu absurd, Energie nun wieder billiger zu machen...

    Aber eine ernsthafte Wahl diesbezüglich hatte man bei der Bundestagswahl auch nicht.