Verwahrentgelt

  • Hallo,

    es heißt, die Postbank würde ab 1. 9. 2021 Verwahrentgelte für Einlagen von mehr als 50 000 € erheben. Bei mir hat sich die Postbank bisher nicht gemeldet. Bleibt es bei der Aussage? Muss sich die Postbank vorab bei mir melden und ausdrücklich auf das Verwahrentgelt hinweisen? Muss ich ein Verwahrentgelt als Altkunde ohne weiteres hinnehmen?
    Viele Grüße

    Dietmar

  • Die Postbank spricht auf ihrer Webseite von einer Zusatzvereinbarung, die den Kunden zugestellt wurde. In dieser sollen die Regelungen für das Verwahrentgelt enthalten sein. Hast Du diese Zusatzvereinbarung bekommen und unterschrieben zurückgeschickt?

  • Ich habe vor einiger Zeit über 100 Seiten AGB erhalten mit dem Hinweis, es ändere sich nichts für mich. Bisher hat die Postbank auch noch nichts abgezogen.

  • Bist du denn betroffen? Aktiendepots u.ä. zählen nicht mit.


    Hinnehmen musst du ein Verwahrentgelt nicht, jedoch wird die dir Bank bei fehlender Zustimmung vermutlich das Konto kündigen.