Riester kündigen und Steuerermäßigungen berechnen

  • Hallo zusammen,


    ich denke darüber nach, meinen Union Investment Riestervertrag förderschädlich zu kündigen. Ich möchte hier jedoch vorab relativ genau berechnen, welche Summe am Ende übrigbleibt.

    Ich hatte dazu bei der zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) eine Anfrage gestellt, mit der Bitte mir die gezahlten Zulagen sowie die erhaltenen Steuervorteile zu nennen.

    Beiden wurde mit schriftlich genannt, natürlich ohne Gewähr. Bei den Zulagen deckt sich der genannte Wert mit dem Wert, den ich aus den Abrechnungen errechnet habe.

    Ich hatte parallel versucht in meinen alten Steuerbescheiden die erhaltenen Steuervorteile zu berechnen. Hier bin ich mir jedoch nicht so sicher, ob ich die korrekten Werte als Grundlage genommen habe.

    Die von mir berechnete Summe ist ca. 300€ höher als die Summe, die mir durch die ZfA genannt wurde.


    Nun bin ich mir nicht so sicher, welchem Wert ich mehr trauen soll.


    Hat jemand Erfahrungen mit den Aussagen der ZfA bzw. gibt es Steuerermäßigungen, die der ZfA nicht bekannt sind? Oder kann man sich auf den Wert der ZfA verlassen und dieser beinhaltet sämtliche Steuervorteile?


    Danke für eure Rückmeldungen.


    Viele Grüße


    Waldemar

  • Ich überlege den resultierenden Betrag als Eigenkapital im Immobilienerwerb einzusetzen. Wohnriester ist mir bekannt, überzeugt mich aber nicht.

    Und die 300 Euro sind entscheidungsrelevant, das heißt, können für Kündigung = ja oder nein sorgen?

  • Und die 300 Euro sind entscheidungsrelevant, das heißt, können für Kündigung = ja oder nein sorgen?

    Die 300 Euro sind der Unterschied in den Berechnungen, mehr nicht.

    Meine Frage ist, ob die ZfA Berechnungen alle Steuervergünstigungen enthalten oder nicht?

    Ich möchte einfach eine Überraschung vermeiden.

  • Soweit ich weiß, kennt die ZfA deine Steuerersparnis oder kann sie ermitteln und kann daher sagen, was du bei förderschädlicher Kündigung erstatten musst.


    Ob die Berechnung deiner Steuer schon bei Nachfrage erfolgt, oder erst bei "echter" Kündigung, weiß ich nicht.