Direktversicherung Altvertrag auch steuerfrei im Ausland?

  • Also, ob die Auszahlung steuerfrei erfolgt, ist bei einer Direktversicherung ohne genaue Details zu kennen, gar nicht zu sagen.


    Nehmen wir aber an, dass es so sein sollte, wie sie es sagen, dass also die Auszahlung inkl. der Ertragsteile (Überschüsse) nach deutschem Steuerrecht nicht besteuert wird. Dann ist es so nach deutschem Steuerrecht.


    Ob das nach ausländischem Steuerrecht so ist, setzt wieder voraus, welches ausländische Steuerecht denn genau anzuwenden ist.


    Ganz einfache Lösung: nach deutschem Recht in Deutschland auf ein deutsches Konto auszahlen lassen. Dann ist der Drops, Ihre Hypothese als korrekt vorausgesetzt, gelutscht.


    Sobald das Geld auf ein ausländisches Konto außerhalb der EU/EWR fließen soll, sollten sie vor Ort einen Steuerspezialisten fragen, der sich mit dem für sie gültigen (oder möglicherweise situativ gültigen) Steuerrecht auskennt.


    Die Beantwortung komplexer Fragen, die mit Steuern und Recht zu tun haben, setzen Fakten voraus ... sehr detaillierte Fakten.