Falschberatung bei Wechsel des PKV-Anbieters

  • Hallo zusammen,


    ich war bereits mehrere Jahre privat versichert. Da sich die Beiträge jedoch sehr erhöht hatten und die das Leistungspaket auch nicht mehr gut passte wollte ich zu einer anderen PKV wechseln, solange die Altersrückstellungen noch nicht zu hoch waren.
    Mein Berater hat mir mehrere ausgesucht und ich habe auch eine gute neue Versicherung gefunden. In einem Excel hat er mir vorgerechnet wi das mit der Beitragsrückerstattung funktioniert und ich fühlte mich bestens informiert. Nachdem ich den Antrag unterschrieben habe und angenommen wurde kam länger keine Bestätigung. Auf Nachfrage hieß es, dass der Versicherer eine mögliche Tariferhöhung abwarten will. Nach paar Wochen kam dann auch die Bestätigung mit einer (kleinere) Erhöhung im Vergleich zum vorherigen Angebot.
    In dem Zuge hat der Versicherer jedoch auch die Beitragsrückerstattung (BRE) und Gesundheitsbonus neu gestaltet. Somit erhalten zB Kinder auf die Hälfte des Tarifs eine BRE. Davor auf den vollen Betrag.
    Diese Info habe ich erst jetzt bei der Auszahlung erhalten. Mein Berater hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass es Änderungen in dem Vertrag gab.


    Ist er für die Falschinformaition haftbar zu machen? Er hat mir die Tarife mit BRE besonders naegelegt und die Kalkulation geht jetzt nicht mehr auf.
    Wie könnte man da vorgehen?
    Viele Grüße

  • Hallo,


    grundsätzlich ist ein Makler oder Versicherungsberater für Falschberatung verantwortlich. Er haftet für die Schäden und hat zur finanziellen Abdeckung dieser Haftung auch eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung.


    Aber: „Denn ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man's nicht beweisen kann.“ (BB, Dreigroschenoper)


    Prüfen Sie den Sachverhalt, ob Sie Beweise für die Falschberatung haben oder ggf. bei Ihnen nur eine Information untergegangen ist. Ein Gespräch mit dem Berater wäre auch zu empfehlen, wie er die Sache so sieht.


    Wenn es richtig strittig wird, dürften Sie einen spezialisierten Anwalt brauchen.


    Gruß Pumphut

  • Wenn man schon die PKV wechselt, was nach mehreren Jahren selten zu einer deutlichen Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses führt, dann stünde die Beitragsrückerstattung für mich an so ziemlich vorletzter Stelle der Auswahlkriterien für eine neue private Krankenversicherung. Zumal die BRE den steuerlich absetzbaren Beitrag reduziert und damit nur zu ca. 65% (ohne Kirchensteuer) im Geldbeutel des Versicherten ankommt. Außerdem ist eine Beitragsrückerstattung generell selten garantiert und auch die zugrunde liegenden Parameter können (wie hier) angepasst werden - ein weiterer Grund, dieses Kriterium nicht sehr hoch aufzuhängen. Solche Anpassungen sind ggf. auch durchaus sinnvoll, um ansonsten nötige Beitragsanpassungen zu vermeiden oder zu dämpfen.


    Ob man dem Berater einen Vorwurf machen kann, hängt davon ab, wann diese Anpassung bekannt war. Sollte es sich z.B. um Signal Iduna oder Deutscher Ring handeln, war im Juli bekannt, dass eine solche Änderung zum 1.1.2022 erfolgen wird. Daraus eine "Haftung" herzuleiten dürfte schwierig sein, schließlich ergibt sich diese Anpassungsmöglichkeit aus den Versicherungsbedingungen, die dem Kunden normalerweise bei Abschluss vorliegen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.