ETF, Vorabpauschale, wie gebe ich das an

  • Guten Abend,

    meine Frage bezieht sich auf die Steuererklärung im Allgemeinen, wenn man einige ETF im Portfolio hat.

    Letztes Mal konnte ich das noch recht unkompliziert mit dem Programm von WISO eingeben, da ich nur 3 ETF hatte. Für das Jahr 2020 allerdings sind es so einige (12 Positionen), die alle mit dem Standardformular abgerechnet werden müssen. Und wenn ich das richtig verstehe auch dann, wenn keine Vorabpauschale fällig wäre.

    Das bedeutet also, dass das Finanzamt sich 12 unübersichtliche Formulare anschauen muss.

    Kann man das vereinfachen?

    Liebe Grüße

    Andreas

  • Hallo Gleitdingens, willkommen im Finanztip-Forum.


    So ganz verstehe ich die Frage nicht. Die Vorabpauschale ist in den Kapitalerträgen enthalten, die auf der Jahressteuerbescheinigung bestätigt werden. Eine Aufstellung einzelner Fonds in der Erklärung ist dann nicht erforderlich.


    Oder sind die ETF in einem ausländischen Depot, so dass die KAP-INV ausgefüllt werden muss?

  • Hallo Gleitdingens , über wie viele verschiedene Depotbanken sind die 12 ETFs denn bei Dir verteilt? In der Jahressteuerbescheinigung der Bank sind alle Positionen des jeweiligen Depots zusammengefasst. Du musst nicht die einzelnen ETF auch einzeln in der Steuererklärung angeben.

  • In recht vielen Fällen ist die Abgabe der Anlage KAP entweder erforderlich oder sinnvoll, weil Du sonst Geld liegen lässt. Letzteres kann z.B. auch bei niedrigen Kapitalerträgen der Fall sein sein, wenn Du die Freibeträge nicht passend verteilt hattest oder Du Geringverdiener bist und Dein Steuersatz unter 25 % liegt. Am einfachsten haut man die Daten ohne groß nachzudenken mit ins Steuerprogramm und dann sieht man es.

  • Die ETF sind in einem ausländischen Depot (Degiro).

    MMn musst Du die Daten dann eingeben, wird aber soweit ich das sehe gut von Wiso unterstützt. Das Finanzamt wird so es sich nicht um hohe Beträge geht die Formulare nicht anschauen außer es ist in dem Steuerjahr besonderer Prüfgegenstand. Das war aber mMn letztes Jahr.


    Zitat aus der Anleitung des FA (zu finden über http://www.formulare-bfinv.de:(

    Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge auszufüllen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

    ...

    In Zeile 9 bis 13 tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen im Jahr 2020 als zugeflossen geltenden Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2019 gilt am 2.1.2020 als zugeflossen. Die Vorabpauschalen werden in den Zeilen 31 bis 46 ermittelt, es sei denn, Ihnen liegt eine Aufstellung des ausländischen Kreditinstituts über die Höhe der Vorabpauschalen vor.

  • ja, die Unterstützung im Programm ist sehr gut, so dass ich es dann auch so machen werde.

    Ich hatte zunächst vermutet, dass man vielleicht besser eine Tabelle erzeugen sollte, um die dann mit zu senden, so dass es für das Finanzamt übersichtlicher ist.

    Vielen Dank :thumbup: