Schuldenfrei werden

  • Hallo Henning,
    in dem Artikel wird es primär darum gehen, wohin man sich wenden kann, wenn man überschuldet ist, wie man einen seriösen Schuldnerberater findet und wie eine solche Beratung abläuft.
    Da es die unterschiedlichsten Ursachen für Verschuldung gibt, ist es gut verschiedene Perspektiven abbilden zu können. Nichts ist dabei so wichtig wie persönliches, individuelles Feedback.


    Viele Grüße,
    Julia

  • Hallo @Julia
    Ein Mandant von mir, der noch ein paar Schulden am Hals hat kam mit diesem "Angebot" und war der Meinung ein günstiges Darlehen für seine Entschuldung zu bekommen.


    Wenn man das Ganze genau liest sieht man aber, dass hier jemand mit der Not anderer versucht Geld zu verdienen und das Ganze eigentlich nicht mehr wie eine "Beratungsleistung" ist, die man nicht wirklich steuern und überwachen kann. Vielleicht magst Du das ja einbauen in Deinen Artikel.

    • Offizieller Beitrag

    Interessant @RaphaelP .... wird hier versucht das britische Schuldnerrecht zu nutzen?


    Generell ist es ja bei diesem Angebot für den Schuldner nicht wirklich einfach, herauszufinden wie hoch die Gebühren sind ... eine Transparenz ist ja nicht gegeben.


    Spannend finde ich §6 .... der Schuldner muss noch einen Abwicklungsanwalt mit zusätzlichen Kosten beauftragen.

  • Vielen Dank @RaphaelP ! Es scheint einige Firmen zu geben, die gezielt Schuldner kontaktieren und ihre Dienste offerieren. Anbieter, die eine Rechtsberatung ausschließen und die für das Insolvenzverfahren benötigte Bescheinigung nach §305 InsO nicht ausstellen können, sind mit Vorsicht zu genießen. Wie @Henning richtig erkannt hat, entstehen dem Schuldner dann oft doppelte Kosten – für Dienstleister UND Anwalt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    ich habe das Thema zum Anlass genommen, einen neuen Thread zu starten. Wer Interesse hat, sich zu Schuldnerberatungen und den dort gemachten Erfahrungen auszutauschen, kann gerne mal hier reinschauen:


    Erfahrungen mit der Schuldnerberatung - Erfahrungen mit Anbietern - Finanztip Community

  • Hallo,


    nun wurde der erste außergerichtliche Vergleich vom einzigen Gläubiger abgelehnt.
    Nun wird auf Finanztip.de die Möglichkeit erwähnt, dass eine Insolvenz bereits nach
    3 Jahren abgeschlossen werden kann sofern die Verfahrenskosten und 35% der
    Schulden beglichen werden.


    Da sich meine Einkommensverhältnisse sich kurzfristig zum positiven verändern werden,
    werden 35% der Schulden innerhalb von 3 Jahren auf jeden Fall beglichen.


    1. besteht die Möglichkeit während der Insolvenz die Verfahrenskosten per Einmalzahlung zu tilgen?
    2. einen erneuten Vergleich über die örtliche Schuldnerberatung vor dem Start des Insolvenzverfahrens anzustoßen?
    3. die 3 jährige Insolvenzzeit direkt zum Start des Insolvenzverfahrens zu beantragen?


    ich freue mich über zahlreiche Abtworten.

  • Hallo zusammen! Wenn man in einer Verbraucherinsolvenz ist und zu Geld kommt ist es dann möglich alle Schulden zu begleichen und somit die Insolvenz zu beenden? LG Laya

  • Ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz und habe ein nicht pfändbares Einkommen von unter 1000,00Euro. Kann ein Freund die Verfahrenskosten in Raten bezahlen, damit ich nach 5 Jahren ais der Insolvenz komme und an wen müssen diese Raten bezahlt werden?

  • Stundung der Verfahrenskosten
    Die Verfahrenskosten müssen von dem Schuldner nicht unbedingt sofort getilgt werden. Auf Antrag des Schuldners können diese gestundet werden.
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichend ist, um die Verfahrenskosten zu decken und das keine Versagungsgründe vorliegen.


    Umfang der Stundung, es können die gerichtlichen Kosten des

    • Schuldenbereinigungsplanverfahrens
    • Insolvenzverfahrens
    • Restschuldbefreiungsverfahrens

    gestundet werden. Zu beachten ist, dass für jeden Verfahrensabschnitt, die Stundung gesondert beantragt werden muss. Auch die Kosten, des vom Gericht georderten Rechtsanwalt (nur wenn dieser dem Gericht erforderlich scheint), können gestundet werden. Der Anwalt kann seine Kosten gegenüber der Justitzkasse geltend machen, aber nicht gegenüber dem Schuldner. Ist die Insolvenzmasse nicht ausreichend, kann auch der Insolvenzverwalter oder Treuhänder seine Vergütungsansprüchen gegen die Staatskasse geltend machen. Kosten des Treuhänders während der Wohlverhaltensperiode können ebenfalls vom Gericht gestundet werden.