Hallo zusammen,
laut https://www.finanztip.de/bausp…ag/bearbeitungsgebuehren/ gilt:
Zitat
Im Berufungsverfahren ging das OLG Koblenz noch weiter und verbot die Servicepauschale komplett – auch für Neuverträge (OLG Koblenz, Urteil vom 05. Dezember 2019, Az. 2 U 1/19).
Kann mir jemand sagen, wo genau im Urteil (hier als Volltext gefunden) sich das Verbot der Servicepauschale für Neuverträge herauslesen lässt? Danke!