Umschuldung

  • Für Kreditnehmer sind es gerade scheinbar rosige Zeiten: Banken und Vergleichsportale werben mit unschlagbar günstigen Zinssätzen.


    Die Realität schaut nicht selten anders aus: Der Schufa-Eintrag kann sich negativ auf den Zins auswirken und 0,99 % bekommt auch nicht jeder automatisch. Dennoch sind die Niedrigzinszeiten, in denen wir uns gerade befinden, eine gute Möglichkeit zur Umschuldung auf einen günstigeren Kredit.


    Im Finanztip-Ratgeber haben wir die beste Vorgehensweise zusammengestellt. Haben Sie Fragen dazu? Oder vielleicht sind Sie selbst gerade in einer Umschuldung bzw. haben es hinter sich und können von Ihren Erfahrungen berichten? D. h. welche Bank, welches Portal war zuvorkommend, wo waren Sie nicht so zufrieden?

  • Hallo Franziska,


    vielen Dank für das Thema "Umschuldung" - tatsächlich bin ich aufgrund der Ratgeberseite von Finanztip dabei, meinen Immobilien-Kreditvertrag nach § 489 BGB zu kündigen.
    Meine Bank hat jetzt auch schon schriftlich die Kündigungsmöglichkeit nach 1o Jahren bestätigt (der Vertrag läuft eigentlich mit 15-jähriger Zinsbindung) - hier allerdings sogleich die genauen Daten der Kündigungsfrist (6 Monate) aufgezeigt und genau da stellt sich jetzt meine Frage:
    - die Vollauszahlung war am 30.01.2008
    - schriftliche Kündigung soll der Bank spätestens am 31.01.2018 vorliegen
    - Kündigung zum frühesten Termin lt. Auskunft der Bank zum 31.07.2018?
    Bin ich dann mit der Kündigung nicht "ein halbes Jahr" drüber und sollte der genaue Kündigungstermin nicht der 31.07.2017 sein, sodass dann die 1o Jahre quasi voll sind?


    Vielen Dank für Ihre einschätzung und schöne Grüße,
    sweetbear

  • Hallo sweetbear,


    das schaut wirklich nicht ganz schlüssig aus. Die Kollegin hier im Büro wies mich auf den § 489 des BGB hin, nach dem die Sollzinsbindung 10 Jahre sowieso nicht überschritten wird. Ob und wie der Sollzins danach angepasst wird, müsste im Vertrag stehen:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html


    Vielleicht kann die Bank begründen, warum das so ist? Bei einer offenen Gesprächskultur sollte die Bank nichts dagegen haben, die o. g. Praxis anhand des Vertrages bzw. der Gesetzeslage zu erklären. Die Begründung würde mich sehr interessieren!

    • Offizieller Beitrag

    Vollauszahlung war am 30.01.2008


    + 10 Jahre = 30.01.2018


    + 6 Monate Kündigungsfrist = 31.07.2018



    Ist doch nachvollziehbar und die Vorgehensweise der Bank entspricht in meinen Augen den gesetzlichen Regelungen. Alternativ sollten Sie sich mal die Vorfälligkeitsentschädigung rechnen lassen (unter Berücksichtigung eventuell möglicher Sondertilgungen), vielleicht macht ja eine sofortige Ablösung des Darlehens Sinn.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Da habe ich doch auch gleich ein offizielles Statement der BaFin gefunden:
    http://www.bafin.de/SharedDocs…gung_darlehensnehmer.html , 3. Fallgruppe....


    Wenn man weiß, wonach man suchen muss ^^


    Der Gedanke war zunächst, dass man ja bei anderen Verträgen (Handy, etc.) auf den Ablauftag des Vertrags genau kündigen muss. Hier kam mir das nun komisch vor, weshalb man zuerst die 1o Jahre voll machen muss und dann noch weitere 6 Monate bei der Bank ist.
    Ich werde mich nochmal mit der Bank in Verbindung setzen, mir den genauen Grund sowie Ablauf erläutern lassen und hier die Erfahrung schildern.
    Bis dahin,
    sweetbear

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke die Antwort steht in der Quelle, die Sie angegeben haben:


    3. Fallgruppe


    Darlehen mit einer Zinsbindung von zehn Jahren und mehr:


    Ein solches langfristiges Darlehen können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach der Auszahlung bzw. Neuvereinbarung des Zinssatzes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
    Die Kündigung kann jedoch erst "nach Ablauf von zehn Jahren" erfolgen.
    Das bedeutet, dass vor der Abgabe der Kündigungserklärung zunächst zehn
    Jahre verstrichen sein müssen, nach denen wiederum die Kündigungsfrist
    von mindestens sechs Monaten eingehalten werden muss.


    Dies gilt auch für Darlehen, die durch Grundschulden oder Hypotheken gesichert sind.

  • Hallo Henning. Ich verweise gerne auf den anderen Beitrag: Kombi-Finanzierung mit BSV - Bank & Kredit - Finanztip-Community


    Ich werde durch die Wahlzuteilung den Bausparvertrag bald zuteilungsreif haben, jedoch weiß nicht, ob ich gleich im Anschluss eine Umschuldung anstreben kann (d.h. zu einer anderen Bank wechseln kann) oder ob ich das Darlehen in Anspruch nehmen muss und erst später aus dem Darlehen rauskomme?


    Also Ziel ist es, diese Finanzierung schnell zu beenden - nur weiß ich nicht wann bzw. wie....

    • Offizieller Beitrag

    Aus meiner Sicht musst Du das Bauspardarlehe nicht abnehmen und kannst eine alternative Finanzierungsform auswählen.


    Alternativ nimmst das Bauspardarlehen in Anspruch, löst es sofort ab und finanzierst alternativ. Ein Bauspardarlehen ist in der Regel sofort und ohne jedwede Kündigung ablösbar.

  • @Henning vielen Dank für deine Ausführungen.


    Als ich die Finanzierung damals so abgeschlossen habe, hatte der Vertreter der Bausparkasse auch gesagt, dass ich das Bauspardarlehen nicht annehmen muss bzw. mir eine alternative Finanzierung dann suchen kann. Bei einem Gespräch jetzt kürzlich hieß es, dass ich an das Bauspardarlehen gebunden bin und dieses auch entsprechend abnehmen muss. Daher habe ich mal in meinen alten Unterlagen gestöbert und kann weder das eine noch das andere rauslesen.


    Woher stammen denn deine Informationen @Henning ?

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund meiner bisherigen beruflichen Erfahrungen bin ich zu dieser Aussage gekommen,
    denn die von Dir erwähnte Konstellation besteht aus zwei Teilen.


    Ein Darlehen (in der Regel endfällig) mit festem Zinssatz bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens.


    Einen Bausparvertrag mit entsprechender monatlicher Besparung zur Erreichung der Zuteilung und dann in Anspruchnahme des Bauspardarlehens. Dieses Darlehen löst den Kredit 1 vollständig ab. Hierdurch hat der Kreditnehmer während der kompletten Laufzeit einen festen planbaren Zins (Anmerkung: Eine Bewertung meinerseits erfolgt an dieser Stelle nicht).


    Aus meiner Sicht und nach Durchsicht der von Dir eingestellten Vertragsbedingungen sind das keine verbundenen Kredite, die zwingenderweise so wie die XXX AG es Dir gesagt hat, durchgeführt werden müssen.
    Ich würde mir an Deiner Stelle die schriftliche Begründung mit Nennung der Paragraphen mitteilen lassen.


    Sollte es dennoch unerwarteter Weise so sein ... ist die komplette Ablösung des Bauspardarlehens nach Abnahme eine Variante die für Dich zu einem niedrigeren Zins führen sollte.

  • Hallo Tipgemeinde. Wäre für kompetente Hilfe sehr dankbar.


    Habe vor meine gesamten Kreditsachen umzulegen auf einen Großkredit. Jetzt stellen sich bei mir natürlich einige Fragen. Kurze Darstellungen um wieviel es sich handelt. 1. 18000 2. 5000 3. 4000 4. 500 wollte hier alles auf 1 Kredit packen mit 30000 um noch einen Geldpuffer zu haben. CreditPlus bietet diesen mit 8,5% Zinsen an. Hier meine Fragen:


    - Würde gerne vergleichen, bloss habe ich keine Lust dass meine Schufa dadurch noch mehr belastet wird. Von check24 oder SMAVA halte ich nicht sehr viel.
    Gibt es da andere, seriöse Anlaufstellen? Gibt es in dieser Richtung evtl. etwas bei der Verbraucherzentrale?


    - Bei der Schufa habe ich ein Online-Account mit dem ich jederzeit Veränderungen sehe. Sobald eine Bank anfragt, kann ich das gleich löschen lassen?


    - Haltet ihr diesen Schritt von mir sinnvoll? Oder wüsstet ihr Alternativen.


    Danke für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Was soll Dir denn die Verbraucherzentrale in dieser Fragestellung nutzen? Wäre mir neu, dass diese auch Kredite vermitteln.


    Wenn Du bei Banken Konditionsanfragen machst, solltest Du darauf achten, das die Bank auch dieses Merkmal bei der Schufa verwendet. Denn dieses Merkmal fliegt wenige Tage nach der Anfrage wieder aus der Betrachtung heraus, eine Kreditanfrage bleibt länger drin und belastet hierdurch natürlich auch den Schufa-Score.


    Was in Deiner Betrachtung zur weiteren Hilfestellung noch fehlt ist:

    • welche Laufzeit soll/darf der neue Kredit haben?
    • welche Möglichkeiten zur Finanzierung/Sondertilgung hast Du in Deiner persönlichen Haushaltsrechnung?
    • Wie ist die bisherige Kreditraten-Struktur/Ratenhöhe der einzelnen Kredite?
    • Welche Konditionen und Laufzeiten haben Deine bisherigen Kredite?

    Viele Grüße


    Henning

  • Hier meine Erfahrung zum Thema Umschuldung.


    check24: Wie ich vermutet habe, furchtbar. Man kriegt eine Liste von Banken, anstatt dass da im Vorfeld die Schufa geprüft wird, wird man zugemüllt mit Papierstapeln von Kreditanträgen - um später abgewiesen zu werden.
    Es wird ein sogenannter Service von check24 angeboten, was im Endeffekt keiner ist.


    Schufa: Ich besitze einen Online-Zugang zu meinen Daten und Score. Warum auch immer, trotz Festvertrag und diversen Kriterien wurde ich leider abgewiesen.


    Aussage von check24 ist, der Kreditbetrag selber ist zu gross im Verhältnis zum Einkommen. Ähm, dass die Summe hoch ist, ist mir klar - aber das ist doch Sinn und Zweck einer Umschuldung.

    • Offizieller Beitrag

    Naja kann aber bei einer Umschuldung zu Problemen führen, da viele Banken die vorhandenen Darlehen in Ihrer Kreditentscheidung evtl. nicht berücksichtigt haben.


    Dann würde ich persönlich den Gang zu einer örtlichen Volksbank, Sparkasse oder einer anderen Filialbank empfehlen. Hier kann vielleicht eine Lösung gefunden bzw. über die Kondition auch verhandelt werden.

  • Ok, danke mal für den Tipp. Hätte ja sehr gerne was bei der Ing-Diba gemacht.
    Hatten einen guten Zins.
    Leider bin ich Bankmäßig dermaßen negativ gebranntmarkt, da kommen nicht mehr viele in Frage.