Elterngeld und Ehegattensplitting

  • Liebe Community,


    meine Partnerin und ich erwarten Mitte des nächsten Jahren Nachwuchs. Wir wohnen zusammen, sind aber unverheiratet und in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft o.ä.. Zur Zeit sind wir beide voll Berufstätig, meine Partnerin wird aber zur Mitte des nächsten Jahres in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Derzeit sind wir folglich beide in der Lohnsteuerklasse I.


    Meine Partnerin plant für 12 Monate in Elternzeit zu gehen, ich arbeite voll weiter. Zur Zeit hat meine Partnerin ein Nettoeinkommen von 3.200 Euro im Monat. Damit bekäme sie währen der Elternzeit ein Elterngeld von 1.800 Euro und wäre weiterhin in der Lohnsteuerklasse I. Wir hätten folglich Nettoeinbußen in Höhe von 1.400 Euro, zzgl. der Einbußen für Weihnachts- und Urlaubsgeld.


    Eigentlich haben wir die Eheschließung erst nach Entbindung und etwas Schonzeit geplant, wir überlegen nun aber die Heirat in den Mai zu verlegen. Hintergrund der Überlegung sind etwaige finanzielle Vorteile durch ein Ehegattensplitting. Vielleicht kann uns ja jemand bei nachfolgender Frage behilflich sein.


    Wir möchten die o.g. Einbußen in Höhe von 1.400 Euro gerne durch ein Ehegattensplitting zum Teil kompensieren. Die Überlegung ist, dass wir im Mai heiraten, meine Partnerin in die Steuerklasse 5 wechselt und ich in die Steuerklasse 3.

    Welchen Einfluss hat der Steuerklassenwechsel auf die Bezüge des Elterngeldes? Würde meine Partnerin trotzdem die 1.800 Euro erhalten oder wird der Betrag reduziert? Falls eine Reduzierung stattfindet, wie bemisst sich dies?


    Über eure Hilfe würden wir uns freuen. Vielen Dank!

  • Die Optimierung des Elterngeldes ist möglich, wenn man mindestens 7 Monate vor Geburt die Steuerklasse 3 für den Elterngeldempfänger wählt. Das ist bei euch nicht mehr möglich.


    Bei Geburt auf er 3 : sie 5 zu ändern, beeinflusst das Elterngeld nicht. Allerdings lauft ihr Gefahr Steuern nachzahlen zu müssen, weil Elterngeld zwar an sich nicht versteuert wird aber die Steuerzahlung auf das gemeinsame Einkommen erhöht (Progressionsvorbehalt). Wir sind in den Elternzeiten meiner Frau immer in 4:4 geblieben. Und eure Gesamtsteuerlast wird von 3:5 zu 4:4 nicht beeinflusst. Ihr habt mit 3:5 unterjährig mehr Geld, mit 4:4 bekommt ihr sicher eine Rückzahlung.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstanden habe.


    Wir sind (noch) nicht verheiratet und zur Zeit beide in der Lohnsteuerklasse 1. Das „gängige“ Optimierungsmodell, dass der Elterngeldempfänger 7 Monate vor Geburt in die Klasse 3 wechselt kommt bei uns nicht zur Anwendung. Zum einen weil das Bruttoentgelt meiner Partnerin auch ohne den Wechsel in der Höhe ausreicht und zum anderen sind wir ja noch nicht verheiratet.


    Uns interessiert, ob wir bei einer Heirat kurz nach der Geburt einen Vorteil zu der Lohnsteuerklassenpaarung 1:1 haben. Zwei Szenarien:


    Angenommen wir wechseln dann in die Paarung 4:4, erhielte meine Partnerin trotzdem die 1.800 Euro Elterngeld?


    Angenommen wir wechseln dann in die Paarung 3:5, erhielte meine Partnerin trotzdem die 1.800 Euro Elterngeld?


    Kern der Frage ist, ob die 1.800 Euro Elterngeld durch einen Wechsel der Steuerklasse von 1 in 5 oder von 1 in 4 reduziert wird.


    Ich hoffe mich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben. Steuerthemen sind nicht unbedingt meine Stärke.

  • Das Elterngeld wird mit der Steuerklasse berechnet, die in 7 von 12 Monaten vor Geburt gegolten habt. Bei deiner Freundin ist das die 1, also gilt die 1. Ob ihr 1 Monat vor Geburt heiratet und die Steuerklassen ändert beeinflusst die Höhe des Elterngeldes nicht, denn sie war ja größtenteils in der 1. Ich würde euch nur von du 3 : sie 5 wegen der Nachzahlungswahrscheinlichkeit abraten, zumal ihr nach Abgabe der Steuererklärung immer gleich viel Steuern zahlt. Oder möchtest du in der Elternzeit maximal viel Geld haben und mit der Steuererklärung 2022 eine vierstellige Nachzahlung leisten müssen? Für mich wäre das nichts.